Entsprechen wir der BITV?
Diese Frage stellen sich die meisten Verantwortlichen für Internetseiten in diesen Tagen. Wissen Sie, ob Ihre Seite barrierefrei ist?
PDF unterliegen der BITV
Das PDF-Format spielt im Internet eine wichtige Rolle, nicht nur im öffentlichen Sektor (eGovernment). Auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Das Internet begleitet uns zuhause, auf der Arbeit und unterwegs. Seine Informationen und Services erleichtern unser aller Leben – wenn sie barrierefrei sind.
Content-Tipps
Erklärvideos auf Youtube
Die Agentur anatom5 ist seit 2003 auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Erfahren Sie in drei Videos und 90 Sekunden alles über anatom5, digitale Barrierefreiheit und den European Accessibility Act (mit Untertitel).
European Accessibility Act
in 90 Sekunden
Der European Accessibility Act – kurz EAA muss ab 2025 von der Privatwirtschaft in der EU umgesetzt werden.
Digitale Barrierefreiheit
in 90 Sekunden
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? Dieser Frage widmet sich das 90-Sekunden-Video von anatom5.
anatom5 – Agenturvorstellung
in 90 Sekunden
Von BITV, über WCAG, bis EN-301549 und PDF/UA: Digitale Barrierefreiheit ist der Schwerpunkt von anatom5.
Wann ist ein Internetauftritt barrierefrei?
Die Frage, ob der eigene Internetauftritt tatsächlich barrierefrei ist, stellen sich Verantwortliche in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen häufig. Allerdings ist die Frage pauschal schwer zu beantworten. Denn Barrierefreiheit ist relativ. Für Tastaturnutzer, oder Menschen die Sprachsteuerung oder Screenreader nutzen, können manche Barrieren unüberwindbar sein, obwohl andere Menschen damit keine Probleme haben. Ein Analphabet kann geschriebene Texte nicht lesen, hat aber keine Probleme mit einem rein visuellen Erklärvideo. Bei einem blinden Nutzer ist es genau umgekehrt. Von vielen Barrieren sind Menschen ganz unterschiedlich betroffen.
Hinzu kommt, dass Barrierefreiheit fast auschließlich über Richtlinien definiert wird. Nach den aktuellen Richtlinien muss man noch nicht mal eine erkennbare Basisschriftgröße verwenden, oder eine lesbare Schrift. Text in 5 Pixel kleiner Sütterlinschrift ist nach den offiziellen Richtlinien barrierefrei. Deshalb sind Richtlinien zwar wichtig, aber nicht der Heilige Gral. Für eine umfassende Barrierefreiheit müssen auch Usability-Aspekte berücksichtigt werden. Diese werden im internationalen Standard EN ISO 9241 beschrieben.
Wer die Richtlinien kennt ist trotzdem auf einem guten Weg
Die Richtlinien definieren nur das untere Maß der Barrierefreiheit. In Europa sind das die EU-Richtlinie 2102 und die Umsetzungrichtlinien der EN 301 549. Gesetzlich geregelt wird das in Deutschland durch die jeweils gültige BITV für Bundesbehörden und auf Landesebene die jeweilige Landes-BITV, welche sich im Detail unterscheiden können. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen diese EU-Richtlinie seit Ende 2018 in nationales Recht umsetzen – in Deutschland ist dies mit der BITV 2.0 (2019) geschehen. Und auch für die Privatwirtschaft ist das Thema relevant. Über den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA)werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab 2025 ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der European Accessibility Act ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in Europa.
Aktuelles
- BITV 2006. Bevor die Claims abgesteckt sind.
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Seit mehr als zwei Jahren begleitet uns die BITV. Und wir sie. Inzwischen ist viel Traffic die Datenleitung heruntergeflossen. Emsige Exegeten haben die einzelnen Kapitel seziert, Lücken, Unstimmigkeiten und Relikte aufgespürt sowie aufwendige Vergleiche mit den Ur-Texten der WCAG angestellt. Nun erwarten wir voller Sehnsucht die Verkündigungen der Web Accessibility Initiative (WAI). Doch das Neue Testament läßt auf sich warten. Und damit auch die Reformation der BITV.
- GAWDS mit neuem Design
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Seit einigen Monaten sind wir Partner von GAWDS. Das ist eine internationale Verbindung von Webdesignern und Organisationen, die es sich zum Ziel gemacht haben, Zugänglichkeit zu fördern und Standards einzuhalten.
- Best Practice: Siemens ist barrierefrei
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Der Leitspruch von Siemens lautete lange Zeit "be inspired" was Erhebungen zu Folge nur von 15% der Bevölkerung korrekt verstanden wurde. Nicht unbedingt förderlich, um Barrieren abzubauen. Ganz anders verhält es sich da mit dem neuen Internetauftritt von Siemens in der Schweiz. Oder sagen wir: mit einem Teilauftritt. Unter w3.siemens.ch/wai/index.php kann man eine komplett barrierefreie Version der Siemens-Website abrufen. Und um es vorneweg zu nehmen: es ist ein wirklich gutes Beispiel für Barrierefreiheit - Best Practice, um es auf Neudeutsch zu sagen.
- Lindenstraße: Fingeralphabet mit Prominenten
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Sozialkritische Töne gibt es in deutschen Seifenopern ja nicht oft. Dort geht es zumeist um Schönheits- und Jugendwahn, vor allem aber bitte nicht um Politik, Soziales oder andere gesellschaftskritische Themen. Dafür gibt es in Deutschland nur eine einzige Serie: die Lindenstraße.
- Eine Kinokette, Barrierefreiheit und der PR-Supergau
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Die ODEON Kinokette kommt nicht mehr aus den Schlagzeilen, seit sie sich in Großbritannien dem Vorwurf der Diskriminierung ausgesetzt sieht. Nachdem sich Anfang des Jahres Matthew Somerville ein freiberuflicher Designer den Spaß erlaubt hatte, eine alternative und barrierefreie Version der offiziellen Internetseite der ODEON Kinokette ins Netz zu stellen, stand die Kinokette plötzlich und unerwartet im Rampenlicht und sah sich mit der Schwester der BITV dem "Disability Discrimination Act" (DDA) konfrontiert.
- Kölner Philharmonie: Schönheit vergeht, Tugend besteht
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Die Güte von barrierefreien Internetseiten kennt in Deutschland gegenwärtig nur ein Gütesiegel: die BIENE. Im Dezember wird sie wieder an die besten Online-Projekte verliehen, die sich um Barrierefreiheit verdient gemacht haben.
- E-Government: Workshops und Kongresse
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Barrierefreie Internetseiten sorgen im Prinzip von alleine für mehr Sicherheit, denn Plug-Ins sollen vermieden werden und JavaScript nur in kleinen Dosen eingesetzt werden. Proprietäre Erweiterungen sollten gar nicht benutzt werden. Auf diese Weise werden die Seiten auch insgesamt kleiner in Bezug auf die Dateigröße und entschärfen die Sicherheitsproblematik beim Benutzer.
- Mozilla verbreiten
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Weihnachten steht vor der Tür. Das merkt man an der zunehmenden Anzahl an Lebkuchen in den Supermärkten und der Tatsache, dass so langsam die Halloween-Artikel schon wieder aus den Schaufenstern geräumt werden, um Christbaumkugeln Platz zu machen.
- Das Internet als Prüfgegenstand
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... oder: "Im Web kann man leicht verloren gehen."
Auch im Sommer 2004 sind Barrierefreiheits-Afinicados sich weiterhin einig: Grundlage für die Erstellung und Überprüfung barriere-armer Internet-Dokumente ist das Gesetz. (Wir beziehen uns bewußt auf Dokumente, denn die Differenzierung zu Site und Seite liegt uns in diesem Beitrag am Herzen.)
- BVDW empfiehlt: Suchmaschinen-Marketing den Profis überlassen
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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft - den meisten noch immer besser bekannt als der Deutsche Multimedia Verband - hat am 6. September 2004 in einer Pressemitteilung zum Thema Suchmaschinen-Marketing Stellung bezogen. Unter dem Titel "Suchmaschinen-Marketing den Profis überlassen" greift der Verband damit die verbreitete Problematik auf, dass immer mehr Unternehmen sich an dem Thema entweder selbst versuchen, oder die Dienste zweifelhafter Suchmaschinenoptimierer in Anspruch nehmen, die versuchen mit illegalen Tricks und Manipulationen zum meist kurzfristigen Erfolg zu kommen.