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Anlaufstellen BITV und BFSG

In Deutschland regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen die digitale Barrierefreiheit – sowohl im öffentlichen Sektor (z. B. nach BITV 2.0) als auch im privaten Bereich (seit Mitte 2025 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG). Zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung dieser Vorgaben sind unterschiedliche Stellen auf Bundes- und Landesebene.

Während öffentliche Stellen regelmäßig einem Monitoringverfahren unterliegen, das durch unabhängige Überwachungsstellen koordiniert wird, sieht das BFSG im privatwirtschaftlichen Bereich ein Marktüberwachungs- und Beschwerdeverfahren vor. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf ihr Recht auf barrierefreien Zugang berufen und Verstöße melden.

Die folgende Übersicht nennt relevante Behörden, Überwachungsstellen und Selbsthilfeorganisationen, die als Ansprechpartner für Fragen, Beschwerden oder Beratung im Kontext der digitalen Barrierefreiheit dienen.

BITV Überwachungsstellen

Anlaufstelle für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfolgt zentral durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die MLBF ist eine länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts, die im Auftrag aller Bundesländer handelt. Ihre Aufgabe besteht darin, zu prüfen, ob Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit – etwa im Online-Handel – einhalten. Die Marktüberwachung umfasst im Kontext des BFSG insbesondere:

  • die Kontrolle digitaler Produkte und Dienstleistungen,
  • die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden,
  • die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Verbänden,
  • sowie die Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Verbraucherinnen und Verbraucher, die digitale Barrieren feststellen, können sich mit Beschwerden oder Hinweisen direkt an die MLBF wenden. Zuständig ist die Stelle insbesondere für die Durchsetzung der Anforderungen ab dem 28. Juni 2025.

Weitere Informationen:
https://www.mlbf.de

BITV Landesgesetze

Alle sprechen immer von der BITV, dabei wird oft übersehen, dass für alle Ministerien und öffentlichen Einrichtungen auf Landesebene eigene Gesetze gelten. Denn EU-Richtlinie hin oder her, die Umsetzung in deutsches Recht findet auf Bundes- und auf Länderebene auf Basis der jeweiligen Gleichstellungsgesetze statt. Deshalb gab es über viele Jahre auch unterschiedliche Standards in den 16 Bundesländern. Denn manche Bundesländer hatten lange Zeit einfach keine Verordnung auf Landesebene. Erst die EU-Richtlinie 2102 hat das geändert. Deshalb haben wir Ihnen nachfolgend ein Liste der Landesgesetze in Deutschland erstellt. Dort finden Sie die wichtigsten Informationen.

Sonstige Anlaufstellen im Kontext

In der folgenden Auflistung findet sich eine unvollständige Zusammenstellung von Links zu offiziellen Stellen, sowie zu Vereinen und Verbänden, die mit der Thematik Behinderung und barrierefreies Internet zu tun haben.