Entsprechen wir der BITV?
Diese Frage stellen sich die meisten Verantwortlichen für Internetseiten in diesen Tagen. Wissen Sie, ob Ihre Seite barrierefrei ist?
PDF unterliegen der BITV
Das PDF-Format spielt im Internet eine wichtige Rolle, nicht nur im öffentlichen Sektor (eGovernment). Auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Das Internet begleitet uns zuhause, auf der Arbeit und unterwegs. Seine Informationen und Services erleichtern unser aller Leben – wenn sie barrierefrei sind.
Content-Tipps
Erklärvideos auf Youtube
Die Agentur anatom5 ist seit 2003 auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Erfahren Sie in drei Videos und 90 Sekunden alles über anatom5, digitale Barrierefreiheit und den European Accessibility Act (mit Untertitel).
European Accessibility Act
in 90 Sekunden
Der European Accessibility Act – kurz EAA muss ab 2025 von der Privatwirtschaft in der EU umgesetzt werden.
Digitale Barrierefreiheit
in 90 Sekunden
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? Dieser Frage widmet sich das 90-Sekunden-Video von anatom5.
anatom5 – Agenturvorstellung
in 90 Sekunden
Von BITV, über WCAG, bis EN-301549 und PDF/UA: Digitale Barrierefreiheit ist der Schwerpunkt von anatom5.
Wann ist ein Internetauftritt barrierefrei?
Die Frage, ob der eigene Internetauftritt tatsächlich barrierefrei ist, stellen sich Verantwortliche in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen häufig. Allerdings ist die Frage pauschal schwer zu beantworten. Denn Barrierefreiheit ist relativ. Für Tastaturnutzer, oder Menschen die Sprachsteuerung oder Screenreader nutzen, können manche Barrieren unüberwindbar sein, obwohl andere Menschen damit keine Probleme haben. Ein Analphabet kann geschriebene Texte nicht lesen, hat aber keine Probleme mit einem rein visuellen Erklärvideo. Bei einem blinden Nutzer ist es genau umgekehrt. Von vielen Barrieren sind Menschen ganz unterschiedlich betroffen.
Hinzu kommt, dass Barrierefreiheit fast auschließlich über Richtlinien definiert wird. Nach den aktuellen Richtlinien muss man noch nicht mal eine erkennbare Basisschriftgröße verwenden, oder eine lesbare Schrift. Text in 5 Pixel kleiner Sütterlinschrift ist nach den offiziellen Richtlinien barrierefrei. Deshalb sind Richtlinien zwar wichtig, aber nicht der Heilige Gral. Für eine umfassende Barrierefreiheit müssen auch Usability-Aspekte berücksichtigt werden. Diese werden im internationalen Standard EN ISO 9241 beschrieben.
Wer die Richtlinien kennt ist trotzdem auf einem guten Weg
Die Richtlinien definieren nur das untere Maß der Barrierefreiheit. In Europa sind das die EU-Richtlinie 2102 und die Umsetzungrichtlinien der EN 301 549. Gesetzlich geregelt wird das in Deutschland durch die jeweils gültige BITV für Bundesbehörden und auf Landesebene die jeweilige Landes-BITV, welche sich im Detail unterscheiden können. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen diese EU-Richtlinie seit Ende 2018 in nationales Recht umsetzen – in Deutschland ist dies mit der BITV 2.0 (2019) geschehen. Und auch für die Privatwirtschaft ist das Thema relevant. Über den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA)werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab 2025 ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der European Accessibility Act ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in Europa.
Aktuelles
- Barrierefreiheit Deluxe
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Der Wunsch nach Freiheit und Gleichberechtigung treibt manchmal seltsame Blüten. So wurde laut einer dpa-Meldung in Großbritannien gerade ein blinder Autofahrer zu einer einjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der gebürtige Iraker war von der Polizei zum wiederholten Male hinter dem Steuer eines Autos erwischt worden.
- Webkongress in Erlangen: Drei gute Gründe, jetzt zu buchen
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Nur noch wenige Tage, dann ist Anmeldeschluss für den Webkongress in Erlangen. Bis zum 21.09.2006 können sich Besucher noch für das Top-Event zum Thema Barrierefreiheit in diesem Jahr anmelden. Wenn Sie noch unentschlossen sind, haben wir hier ein paar gute Gründe zusammengestellt, warum Sie sich unbedingt anmelden sollten.
- Rezension: Auf dem Weg zu barrierefreien Webseiten
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Die Hosenbeine hochgekrempelt und den warmen Sand unter den Füßen stapft ein junger Mann in moderner Cargo-Hose eine Düne hinauf. Tiefe Fußabdrücke hinterläßt er im Sand. Der Himmel am Horizont über dem Dünenkamm ist blau und man möchte nur zu gerne wissen, was dahinter steckt.
- Rezension des Wörterbuchs für leichte Sprache
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Zu meiner eigenen Schande muss ich gestehen, dass wir vor Ewigkeiten (es war auf jeden Fall in diesem Jahr) beim Netzwerk People First Deutschland e.V. ein Rezensions-Exemplar des Wörterbuchs für leichte Sprache angefordert hatten. Wir haben es bekommen, dafür an dieser Stelle ein Dankeschön. Rezensiert haben wir es bisher allerdings noch nicht. Keine Ahnung, was ich persönlich von dem Buch erwartet habe, aber das was ich damals bekommen habe, hat dazu geführt, dass ich die Rezension so lange vor mir her geschoben habe.
- .mobi statt WAP
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Ein Qualitätsstandard soll den Erfolg mobiler Angebote garantieren. Barrierefreies Design ist eine gute Ausgangsbasis. So untertitelt die Internet World in ihrer Ausgabe vom 28. August 2006 einen Artikel zum Thema .mobi und mobile Webinhalte. Nun ist die Reichweitenerhöhung von barrierefreien Internetseiten durch ihre grundsätzliche Plattformunabhängigkeit ja eines der wichtigsten Argumente außerhalb des Dunstkreises der BITV. Denn in der Theorie bedeutet Barrierefreiheit, dass Internetseiten sowohl plattform- als auch browserübergreifend problemlos dargestellt werden können. Wobei es eben keine Rolle spielen soll, mit welchem Endgerät Webinhalte abgerufen werden.
- Sinnvolle Alternativtexte raten mit Google
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Was zuweilen alles aus den Google Labs kommt, ist kurios, schräg, kultig oder abgefahren. Eines ist es meist in jedem Fall: Nützlich. Die neueste Idee, mit der Google seine Suchergebnisse verbessern möchte, ist die Aufwertung der Suchergebnisse der Bildersuche in Form eines Bilder-Quiz, bei dem man gegeneinander antreten kann.
- Löchrig: Schweizer Zertifizierungs-Käse
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Die Schweiz ist bekannt für Präzision. Nicht umsonst genießen Schweizer Uhren und Werkzeuge seit jeher die Wertschätzung qualitätsbewusster Menschen, Unternehmen und Institutionen. Ein schweizer Zertifikat für barrierereie Websites sollte demzufolge das Nonplusultra der Barrierefreiheit sein.
- Opera 9: Der Fast-Schon-Lieblings-Browser
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Eigentlich hatte ich persönlich Opera schon abgeschrieben. Gerade im Hinblick auf all die netten JavaScript-AJAX-Spielereien bei Google & Co., die man nicht nutzen kann. Und dann noch unerklärliche Darstellungsfehler bei Websites und die lahmende Geschwindigkeit der letzten Opera-Versionen - für den täglichen Einsatz nicht brauchbar. Und jetzt das!
- Swift: Safari unter Windows
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Mit "Swift for Windows" steht eine Version des Mac-Browsers Safari nun auch Windows-Nutzern zur Verfügung. Zu hohe Erwartungen sollte man an das Programm nicht haben, da es eine 0.1pre Version ist und die Benutzeroberfläche nur die nötigsten Funktionen abbildet.
- BIENE: Mehr internationale Barrierefreiheit
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Jedes Jahr aufs Neue eilt die BIENE von Rekord zu Rekord. Sei es nun die Anzahl der Preise, die Anzahl der Shortlist-Nominierungen oder die Anzahl der Teilnehmer. Letztere ist in diesem Jahr noch einmal um rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Und auch international macht die BIENE inzwischen etwas her.