Kontakt aufnehmen Menü

Entsprechen wir der BITV?

Illustration BITV-Test, WCAG-Audit und Zertifizierung

Diese Frage stellen sich die meisten Verantwortlichen für Internetseiten in diesen Tagen. Wissen Sie, ob Ihre Seite barrierefrei ist?

BITV-Prüfung anfragen

PDF unterliegen der BITV

Tagbaum zur Illustration der Struktur eines barrierefreien PDF

Das PDF-Format spielt im Internet eine wichtige Rolle, nicht nur im öffentlichen Sektor (eGovernment). Auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein. 

Angebot barrierefreie PDF

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Illustration zum Thema digitale Barrierefreiheit

Das Internet begleitet uns zuhause, auf der Arbeit und unterwegs. Seine Informationen und Services erleichtern unser aller Leben – wenn sie barrierefrei sind.

Mehr zum Thema

Erklärvideos auf Youtube

Die Agentur anatom5 ist seit 2003 auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Erfahren Sie in drei Videos und 90 Sekunden alles über anatom5, digitale Barrierefreiheit und den European Accessibility Act (mit Untertitel).

Großansicht + Kurzbeschreibung

European Accessibility Act
in 90 Sekunden

Der European Accessibility Act – kurz EAA muss ab 2025 von der Privatwirtschaft in der EU umgesetzt werden.

Großansicht + Kurzbeschreibung

Digitale Barrierefreiheit
in 90 Sekunden

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? Dieser Frage widmet sich das 90-Sekunden-Video von anatom5.

Großansicht + Kurzbeschreibung

anatom5 – Agenturvorstellung
in 90 Sekunden

Von BITV, über WCAG, bis EN-301549 und PDF/UA: Digitale Barrierefreiheit ist der Schwerpunkt von anatom5.

Wann ist ein Internetauftritt barrierefrei?

Die Frage, ob der eigene Internetauftritt tatsächlich barrierefrei ist, stellen sich Verantwortliche in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen häufig. Allerdings ist die Frage pauschal schwer zu beantworten. Denn Barrierefreiheit ist relativ. Für Tastaturnutzer, oder Menschen die Sprachsteuerung oder Screenreader nutzen, können manche Barrieren unüberwindbar sein, obwohl andere Menschen damit keine Probleme haben. Ein Analphabet kann geschriebene Texte nicht lesen, hat aber keine Probleme mit einem rein visuellen Erklärvideo. Bei einem blinden Nutzer ist es genau umgekehrt. Von vielen Barrieren sind Menschen ganz unterschiedlich betroffen. 

Hinzu kommt, dass Barrierefreiheit fast auschließlich über Richtlinien definiert wird. Nach den aktuellen Richtlinien muss man noch nicht mal eine erkennbare Basisschriftgröße verwenden, oder eine lesbare Schrift. Text in 5 Pixel kleiner Sütterlinschrift ist nach den offiziellen Richtlinien barrierefrei. Deshalb sind Richtlinien zwar wichtig, aber nicht der Heilige Gral. Für eine umfassende Barrierefreiheit müssen auch Usability-Aspekte berücksichtigt werden. Diese werden im internationalen Standard EN ISO 9241 beschrieben.

Wer die Richtlinien kennt ist trotzdem auf einem guten Weg

Die Richtlinien definieren nur das untere Maß der Barrierefreiheit. In Europa sind das die EU-Richtlinie 2102 und die Umsetzungrichtlinien der EN 301 549. Gesetzlich geregelt wird das in Deutschland durch die jeweils gültige BITV für Bundesbehörden und auf Landesebene die jeweilige Landes-BITV, welche sich im Detail unterscheiden können. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen diese EU-Richtlinie seit Ende 2018 in nationales Recht umsetzen – in Deutschland ist dies mit der BITV 2.0 (2019) geschehen. Und auch für die Privatwirtschaft ist das Thema relevant. Über den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA)werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab 2025 ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der European Accessibility Act ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in Europa. 

Barrierefreiheit prüfen

Aktuelles

Inklusionskampage und BIENE-Wettbewerb 2011

Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen sind für Ihr soziales Engagement und die Förderung der Barrierefreiheit deutschlandweit bekannt. Mit ihren Aktionen unterstützen und fördern sie Projekte rund um das Thema Barrierefreiheit sowie Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe. Eines der erfolgreichsten Projekte ist der BIENE-Wettbewerb, im Zuge dessen die besten barrierefreien Online-Angebote ausgezeichnet werden.

Veröffentlicht am:

Amazon-Kindle wird barrierefreier

Gedruckte Bücher haben ihren Charme das ist unbestreitbar. Doch was ist, wenn man den Charme gar nicht genießen kann, weil man über lauter Barrieren stolpert. Für sehbehinderte Menschen sind es zu kleine Schriften. Für blinde Menschen gestaltet sich das lesen noch schwieriger, da Blindenbücher teuer und ziemlich umständlich in der Handhabung sind. Die literarische Welt bleibt für diese Menschen vorwiegend unzugänglich. E-Reader eröffnen neue Chancen. Der wohl bekannteste ist Amazon-Kindle. Dabei handelt es sich um ein Lesegerät für elektronische Publikationen, wie Bücher und Zeitschriften, bzw. E-Books und E-Papers.

Veröffentlicht am:

Caritas fordert barrierefreie Sprache

Beamtensprache ist eine Welt für sich. Beamtenbriefe enthalten wichtige Informationen, aus denen jedoch nicht immer klar ersichtlich ist, was wirklich gemeint ist. Für Menschen mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten ist so ein Brief sei es ein Formular, ein Bescheid oder ein Gesetz ohne Hilfe nur sehr mühsam zu entschlüsseln. Insofern stellt die Beamtensprache für viele Menschen eine ernstzunehmende Barriere dar und schafft Verunsicherungen.

Veröffentlicht am:

Hyperbraille macht Grafiken für blinde Menschen erfahrbar

Mittlerweile existieren zahlreiche Hilfen, die blinden und sehbehinderten Menschen zumindest in der digitalen Welt das Leben erleichtern. Doch während gängige Screenreader lediglich Texte ausgeben können, bringt Hyperbraille, die neueste Entwicklung des Herstellers Metec, Licht ins Dunkel, indem sie auch Grafiken und Tabellen wiedergibt.

Veröffentlicht am:

Webstandards-Magazin im Daisy-Format erhältlich

Das Webstandards-Magazin ist das erste Print-Magazin im Webbereich, das seit Ausgabe acht auch im DAISY-Format erhältlich ist. Daisy meint dabei übrigens nicht die Freundin von Donald Duck. Daisy steht für Digital Accessible Information System und ist der weltweite Standard für navigierbare, zugängliche Multimedia-Dokumente. Damit können auch blinde Menschen mithilfe von Screenreadern und Braille-Zeile auf die Inhalte des Webstandards-Magazins zugreifen. Der Vertrieb läuft allerdings nicht über den regulären Abo-Vertrieb sondern über ATZ Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V. .

Veröffentlicht am:

Was ist zugänglicher Word oder PDF?

Inzwischen haben PDF-Dateien einen festen Platz im Online-Medien-Mix. Kaum ein anderes Format ist so vielseitig einsetzbar und funktioniert auf so vielen verschiedenen Plattformen. Vorausgesetzt, man ist nicht auf Barrierefreiheit angewiesen. Die Stiftung Zugang für alle hat verglichen, wie zugänglich PDF-Dokumente im Vergleich zu Word-Dateien sind.

Veröffentlicht am:

Barrierefreies Internet in Österreich - im Rückblick 2010

Martin Ladstätter von Bizeps-Info stellt in einem kurzen Jahres-Rückblick fest, dass auch das Jahr 2010 wieder große Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit gebracht hat.

Veröffentlicht am:

Groß angelegter Screenreader-Test

Das Unternehmen INCOBS hat gemeinsam mit seinem Kooperationspartner BIK ein umfangreiches Testszenario entwickelt, um das Verhalten von Screenreadern im Internet zu testen. Die Testseiten der Studie stellt BIK im Netz zur Verfügung. Die Auswertung der Screenreader-Tests sowie umfangreiche Informationen zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte finden sich unter www.incobs.de.

Veröffentlicht am:

O2 kündigt Schriftdolmetschdienst für Hörgeschädigte an

Der Internet- und Telefonanbieter O2 will durch die Zusammenarbeit mit der Firma Verbavoice (Anbieter für Mobile Transkriptions- und Schriftdolmetscher Dienste) einen mobilen Übersetzungsdienst für hörgeschädigte Menschen anbieten.

Veröffentlicht am:

GEZ: Auch Blinde und Gehörlose dürfen zahlen

Laut Gehörlosen Verband Hamburg e.V gibt es in Deutschland rund 300.000 Gehörlose Menschen. Viel höher ist jedoch der Anteil der mittel- und hochgradig schwerhörigen Menschen.

Veröffentlicht am: