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Gemeinsame Stellungnahme zum Einsatz von Gebärdensprach-Avataren

Veröffentlicht am:
Autor: Jörg Morsbach
Firma: anatom5 perception marketing GmbH

Am 26. Februar 2026 hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine Veranstaltung "Barrierefreiheit im Wandel: Chancen und Grenzen von Gebärdensprach-Avataren" durchgeführt. Es ging um die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen rund um den Einsatz von Gebärdensprach-Avataren. 

Vor diesem Hintergrund ist die im Januar veröffentlichte "Gemeinsame Stellungnahme zum Einsatz von Gebärdensprach-Avataren in Deutschland" sicherlich interessant. Die Kernaussage ist: mehrere zentrale Organisationen der Gehörlosen-Community halten den derzeitigen Einsatz von Gebärdensprach-Avataren im öffentlichen Bereich für fachlich und politisch nicht vertretbar und fordern ein Moratorium.

In vielen Kommunen und Behörden werden Avatar-Systeme als moderne Lösung für Barrierefreiheit eingeführt. Anbieter wie alangu oder Charamel sprechen von KI-basierten Anwendungen. Nach Darstellung der Verbände handelt es sich jedoch um technisch zusammengesetzte Sequenzen vorproduzierter Gebärden. Die Systeme können laut Stellungnahme keine eigenständige sprachliche Leistung erbringen, keine neuen Formulierungen entwickeln und nicht flexibel auf komplexe Inhalte reagieren. Entsprechend begrenzt bleibt nach Einschätzung der Verbände daher die sprachliche Qualität. Für viele DGS-Nutzende sollen die Videos laut Stellungnahme unnatürlich, bruchstückhaft und schwer verständlich wirken.

Fehlende Einbindun und fehlende Kompetenz

Auch die Art und Weise, wie gehörlose Personen in den Prozess der DGS-Avatare eingebunden sind, erntet Kritik. Öffentlich sichtbare Mitwirkende verfügen nach Einschätzung der Verbände häufig nicht über die erforderliche translatorische oder linguistische Qualifikation. Die Anforderungen, wie sie im Kontext der BITV 2.0 an professionelle DGS-Übersetzungen gestellt werden, seien damit nicht erfüllt. Gleichzeitig fehle eine strukturelle Beteiligung gehörloser Entscheidungsträger in zentralen Fragen der Entwicklung, Datenverwendung und Qualitätssicherung. Die Community erscheine nach außen präsent, habe jedoch keinen maßgeblichen Einfluss auf technische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Digitale Ausbeutung und kulturelle Aneignung

Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft den Umgang mit gebärdensprachlichen Daten. Beiträge einzelner Personen würden aufgezeichnet, segmentiert und wirtschaftlich verwertet, ohne langfristige Kontrolle oder faire Lizenzmodelle. Die Verbände sprechen in diesem Zusammenhang von digitalen Ausbeutungsstrukturen. Gebärdensprache ist Trägerin kultureller Identität und sozialer Zugehörigkeit. Wenn technische Systeme eine künstlich zusammengesetzte Variante verbreiten, die sprachliche Feinheiten und grammatische Strukturen nicht abbildet, verändert das auch die öffentliche Wahrnehmung dieser Sprache. Für gehörlose Kinder im Spracherwerb könne eine solche Sprachform problematisch sein, weil sie als vermeintlich gleichwertiges Modell erscheint.

Vorwurf Barrierefreiheits-Washing

Hinzu komme laut Stellungnahme auch eine politische Dimension: Avatar-Videos werden in Behörden teilweise als Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Barrierefreiheit gewertet, was aus ihrer Sicht aber nicht der Fall ist. DGS-Videos würden laut Stellungnahme Barrierefreiheit nur simulieren. Öffentliche Mittel flössen so in Systeme, die den Anspruch gleichberechtigter Teilhabe nur vorgaukeln, aber nicht einlösten.

Forderung nache inem zeitlich befristeten Moratorium

Vor diesem Hintergrund fordern die Organisationen in ihrer Stellungnahme einen zeitlich befristeten Stopp des Einsatzes im öffentlichen Sektor. Bevor über eine weitere Nutzung nachgedacht wird, müssten verbindliche Qualitätsstandards, transparente Datenregelungen, faire Vergütung und echte Entscheidungsbefugnisse der Gehörlosen-Community gesichert sein.

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