Kontakt aufnehmen Menü

Entsprechen wir der BITV?

Illustration BITV-Test, WCAG-Audit und Zertifizierung

Diese Frage stellen sich die meisten Verantwortlichen für Internetseiten in diesen Tagen. Wissen Sie, ob Ihre Seite barrierefrei ist?

BITV-Prüfung anfragen

PDF unterliegen der BITV

Tagbaum zur Illustration der Struktur eines barrierefreien PDF

Das PDF-Format spielt im Internet eine wichtige Rolle, nicht nur im öffentlichen Sektor (eGovernment). Auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein. 

Angebot barrierefreie PDF

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Illustration zum Thema digitale Barrierefreiheit

Das Internet begleitet uns zuhause, auf der Arbeit und unterwegs. Seine Informationen und Services erleichtern unser aller Leben – wenn sie barrierefrei sind.

Mehr zum Thema

Erklärvideos auf Youtube

Die Agentur anatom5 ist seit 2003 auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Erfahren Sie in drei Videos und 90 Sekunden alles über anatom5, digitale Barrierefreiheit und den European Accessibility Act (mit Untertitel).

Großansicht + Kurzbeschreibung

European Accessibility Act
in 90 Sekunden

Der European Accessibility Act – kurz EAA muss ab 2025 von der Privatwirtschaft in der EU umgesetzt werden.

Großansicht + Kurzbeschreibung

Digitale Barrierefreiheit
in 90 Sekunden

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? Dieser Frage widmet sich das 90-Sekunden-Video von anatom5.

Großansicht + Kurzbeschreibung

anatom5 – Agenturvorstellung
in 90 Sekunden

Von BITV, über WCAG, bis EN-301549 und PDF/UA: Digitale Barrierefreiheit ist der Schwerpunkt von anatom5.

Wann ist ein Internetauftritt barrierefrei?

Die Frage, ob der eigene Internetauftritt tatsächlich barrierefrei ist, stellen sich Verantwortliche in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen häufig. Allerdings ist die Frage pauschal schwer zu beantworten. Denn Barrierefreiheit ist relativ. Für Tastaturnutzer, oder Menschen die Sprachsteuerung oder Screenreader nutzen, können manche Barrieren unüberwindbar sein, obwohl andere Menschen damit keine Probleme haben. Ein Analphabet kann geschriebene Texte nicht lesen, hat aber keine Probleme mit einem rein visuellen Erklärvideo. Bei einem blinden Nutzer ist es genau umgekehrt. Von vielen Barrieren sind Menschen ganz unterschiedlich betroffen. 

Hinzu kommt, dass Barrierefreiheit fast auschließlich über Richtlinien definiert wird. Nach den aktuellen Richtlinien muss man noch nicht mal eine erkennbare Basisschriftgröße verwenden, oder eine lesbare Schrift. Text in 5 Pixel kleiner Sütterlinschrift ist nach den offiziellen Richtlinien barrierefrei. Deshalb sind Richtlinien zwar wichtig, aber nicht der Heilige Gral. Für eine umfassende Barrierefreiheit müssen auch Usability-Aspekte berücksichtigt werden. Diese werden im internationalen Standard EN ISO 9241 beschrieben.

Wer die Richtlinien kennt ist trotzdem auf einem guten Weg

Die Richtlinien definieren nur das untere Maß der Barrierefreiheit. In Europa sind das die EU-Richtlinie 2102 und die Umsetzungrichtlinien der EN 301 549. Gesetzlich geregelt wird das in Deutschland durch die jeweils gültige BITV für Bundesbehörden und auf Landesebene die jeweilige Landes-BITV, welche sich im Detail unterscheiden können. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen diese EU-Richtlinie seit Ende 2018 in nationales Recht umsetzen – in Deutschland ist dies mit der BITV 2.0 (2019) geschehen. Und auch für die Privatwirtschaft ist das Thema relevant. Über den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA)werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab 2025 ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der European Accessibility Act ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in Europa. 

Barrierefreiheit prüfen

Aktuelles

Social Media Apps im Accessibility Test

Die Sozialen Medien und mit ihnen das Angebot an entsprechenden Apps sind heutzutage allgegenwärtig.

Veröffentlicht am:

Barrierefreiheit bei Smartphones und Apps

Heutzutage ermöglichen Smartphones (in Kombination mit barrierefreien Apps) blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zur digitalen Welt und erleichtern ihnen den Alltag.

Veröffentlicht am:

BMAS bewilligt das neue Projekt „BIK für Alle“

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (kurz BITV) schafft einen rechtlichen Rahmen, der sicherstellen soll, dass Internetseiten aller Behörden der Bundesverwaltung leicht zugänglich sind. Menschen mit Behinderung stoßen im Internet oft auf Hindernisse, dies ist jedoch in den meisten außerbehördlichen gesellschaftlichen Bereichen nicht bekannt.

Veröffentlicht am:

Europäisches Vergaberecht und Barrierefreiheit

Neue Vergaberichtlinien

Die Vergaberichtlinien der europäischen Union wurden am 28.3.2014 aktualisiert, um die Vergabeverfahren zu vereinfachen und für kleinere Unternehmen zugänglicher zu machen. Im Zuge dessen werden nun auch Barrierefreiheit und Universelles Design stärker berücksichtigt.

Veröffentlicht am:

Lechal-Schuh - die Alternative zu Google Glass

Google Glass ist noch in der Betaphase und trotzdem für manch einen bereits die Erfindung des Jahrhunderts. Natürlich gibt es auch viele Kritiker, die kein Interesse daran haben sich ein solches Gerät zuzulegen. Eine Vielzahl von Menschen wird aber nie die Möglichkeit bekommen, die Vorteile von Google Glass zu nutzen, auch wenn sie es wollten. Denn weltweit haben rund 285 Millionen Menschen eine Sehbehinderung und sind auf assistive Technologien mit Sprachausgabe angewiesen. Eine visuelle Technik wie Google Glass lässt diese Menschen außen vor.

Veröffentlicht am:

Screenreader - von NVDA bis JAWS

Seit Anfang des Jahres 2014 wird der Screenreader Window Eyes kostenlos angeboten, für jeden der eine Microsoft Office Lizenz ab 2010 besitzt. Grund genug sich einen groben Überblick über die verschiedenen Screenreader zu verschaffen. Vor allem weil die Meldung nicht uneingeschränkte Freude verbreitet hat.

Veröffentlicht am:

Countdown: Bis 2017 alle öffentlichen Internetseiten barrierefrei

Das europäische Parlament hat im Februar 2014 endlich den Beschluss durchgesetzt, dass bis zum Jahre 2017 alle öffentlichen Internetseiten barrierefrei sein müssen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum frei zugänglichen Internet für alle. Vor allem da Online-Dienste einen immer höheren Stellenwert einnehmen und das Internet unentbehrlich für den Zugang zu Informationen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe ist.

Veröffentlicht am:

Braille Drucker zum Selberbauen für 350 Dollar

Die meisten Kinder die mit Legosteinen spielen denken nicht viel über die Probleme anderer Menschen nach. Allerdings gibt es auch manche Ausnahmen, wie zum Beispiel Shubham Banerjee.

Veröffentlicht am:

Wie Menschen mit Sehbehinderung surfen

In einer Studie unter 216 Nutzern ermittelte WebAIM, wie Menschen mit Sehbehinderung das Internet nutzen. Vor allem ging es darum, herauszufinden, welche Aspekte einer Webseite dieser Zielgruppe hilft, welche Hilfsmittel genutzt werden und mit welchen Hürden sehbehinderte Nutzer am häufigsten zu kämpfen haben.

Veröffentlicht am:

PDF/UA und Acrobat 11 für barrierefreie PDF

Die Änderungen an der elften Version von Adobe Acrobat lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Barrierefreie PDF und vereinfachte Bearbeitung von PDF-Dateien stehen im Vordergrund der Weiterentwicklung. Grund hierfür ist ein neuer ISO-Standard für barrierefreie PDF, der im August veröffentlicht wurde und auf die Bezeichnung ISO 14289-1:2012 hört. Im Alltagsgebrauch wird aus der Zahlenkolonne dann PDF/UA. Worum es beim neuen Standard geht und wie Adobe Acrobat diesen unterstützt, wurde Besuchern des Adobe Fokustags in Bonn nähergebracht.

Veröffentlicht am: