Kontakt aufnehmen Menü

Entsprechen wir der BITV?

Illustration BITV-Test, WCAG-Audit und Zertifizierung

Diese Frage stellen sich die meisten Verantwortlichen für Internetseiten in diesen Tagen. Wissen Sie, ob Ihre Seite barrierefrei ist?

BITV-Prüfung anfragen

PDF unterliegen der BITV

Tagbaum zur Illustration der Struktur eines barrierefreien PDF

Das PDF-Format spielt im Internet eine wichtige Rolle, nicht nur im öffentlichen Sektor (eGovernment). Auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein. 

Angebot barrierefreie PDF

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Illustration zum Thema digitale Barrierefreiheit

Das Internet begleitet uns zuhause, auf der Arbeit und unterwegs. Seine Informationen und Services erleichtern unser aller Leben – wenn sie barrierefrei sind.

Mehr zum Thema

Erklärvideos auf Youtube

Die Agentur anatom5 ist seit 2003 auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert. Erfahren Sie in drei Videos und 90 Sekunden alles über anatom5, digitale Barrierefreiheit und den European Accessibility Act (mit Untertitel).

Großansicht + Kurzbeschreibung

European Accessibility Act
in 90 Sekunden

Der European Accessibility Act – kurz EAA muss ab 2025 von der Privatwirtschaft in der EU umgesetzt werden.

Großansicht + Kurzbeschreibung

Digitale Barrierefreiheit
in 90 Sekunden

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? Dieser Frage widmet sich das 90-Sekunden-Video von anatom5.

Großansicht + Kurzbeschreibung

anatom5 – Agenturvorstellung
in 90 Sekunden

Von BITV, über WCAG, bis EN-301549 und PDF/UA: Digitale Barrierefreiheit ist der Schwerpunkt von anatom5.

Wann ist ein Internetauftritt barrierefrei?

Die Frage, ob der eigene Internetauftritt tatsächlich barrierefrei ist, stellen sich Verantwortliche in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen häufig. Allerdings ist die Frage pauschal schwer zu beantworten. Denn Barrierefreiheit ist relativ. Für Tastaturnutzer, oder Menschen die Sprachsteuerung oder Screenreader nutzen, können manche Barrieren unüberwindbar sein, obwohl andere Menschen damit keine Probleme haben. Ein Analphabet kann geschriebene Texte nicht lesen, hat aber keine Probleme mit einem rein visuellen Erklärvideo. Bei einem blinden Nutzer ist es genau umgekehrt. Von vielen Barrieren sind Menschen ganz unterschiedlich betroffen. 

Hinzu kommt, dass Barrierefreiheit fast auschließlich über Richtlinien definiert wird. Nach den aktuellen Richtlinien muss man noch nicht mal eine erkennbare Basisschriftgröße verwenden, oder eine lesbare Schrift. Text in 5 Pixel kleiner Sütterlinschrift ist nach den offiziellen Richtlinien barrierefrei. Deshalb sind Richtlinien zwar wichtig, aber nicht der Heilige Gral. Für eine umfassende Barrierefreiheit müssen auch Usability-Aspekte berücksichtigt werden. Diese werden im internationalen Standard EN ISO 9241 beschrieben.

Wer die Richtlinien kennt ist trotzdem auf einem guten Weg

Die Richtlinien definieren nur das untere Maß der Barrierefreiheit. In Europa sind das die EU-Richtlinie 2102 und die Umsetzungrichtlinien der EN 301 549. Gesetzlich geregelt wird das in Deutschland durch die jeweils gültige BITV für Bundesbehörden und auf Landesebene die jeweilige Landes-BITV, welche sich im Detail unterscheiden können. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so. Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen diese EU-Richtlinie seit Ende 2018 in nationales Recht umsetzen – in Deutschland ist dies mit der BITV 2.0 (2019) geschehen. Und auch für die Privatwirtschaft ist das Thema relevant. Über den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA)werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab 2025 ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der European Accessibility Act ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in Europa. 

Barrierefreiheit prüfen

Aktuelles

Ohrenkuss-Wörterbuch erhält Designpreis

Die Macher des Ohrenkuss-Wörterbuches dürfen sich seit kurzem über die Auszeichnung des Designpreis Deutschland 2011 in silber freuen. Das Wörterbuch ist ein Ableger der Ohrenkuss-Magazinreihe, die von Menschen mit Down-Syndrom (auch bekannt unter Trisomie 21) geschrieben sind.

Veröffentlicht am:

Technische Spezifikationen der WCAG 2.0 komplett auf deutsch

Die Aktion Mensch präsentiert die technischen Spezifikationen der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 - kurz: WCAG 2.0 - erstmals in deutscher Sprache. Die deutsche Fassung der Richtlinien entspricht im Aufbau dem amerikanischen Original. Um dies sicherzustellen hat die Aktion Mensch eng mit dem World Wide Web Consortium (W3C) zusammengearbeitet.

Veröffentlicht am:

RoboBraille auf deutsch

RoboBraille ist ein E-Mail-Service, der elektronische Texte in Braille oder synthetische Sprache (DAISY, MP3) konvertiert und so für visuell beeinträchtigte Menschen zugänglich macht - darüber hinaus hilft der Service aber auch Personen mit Lese- und Schreibschwäche. RoboBraille löst damit ein universelles Problem und gewann bereits im Dezember 2008 den e-Accessibility Preis der Europäischen Kommission und wurde seitdem mehrfach ausgezeichnet. Die Hilfgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs hat das Potenzial dieses internationalen Projektes früh erkannt und ist seit 2009 Teil des Konsortiums.

Veröffentlicht am:

AusweisApp - Anwendungssoftware für den neuen Personalausweis soll hohe Ansprüche an Barrierefreiheit erfüllen.

Vor kurzem hat OpenLimit die Testversion 4 der AusweisApp dem Bundeministerium des Inneren zur Verfügung gestellt. Die neue Version der Anwendungssoftware für den neuen Personalausweis steht ab sofort den rund 200 Unternehmen und Behörden bereit, die den Ausweis im Rahmen eines Anwendungstest ausprobieren. Dr. Stephan Lachmann, Projektleiter AusweisApp bei OpenLimit dazu:

Veröffentlicht am:

Weltkongress Braille21

Vom 27. bis 30. September 2011 findet auf dem Zentralcampus am Augustusplatz der Universität Leipzig der Weltkongress Braille21 statt. Veranstalter des Weltkongresses Braille21 Innovationen in Braille im 21. Jahrhundert ist die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. Die DZB Leipzig widmet sich seit über einhundert Jahren der Her- und Bereitstellung von Literatur und allgemeinen Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen.

Veröffentlicht am:

Aktuells | Android folgt aufs Wort - mit Google Voice Action

Google und Apple liefern sich eine spannendes Wettrennen, um die Vorherrschaft im Mobile-Markt. Kürzlich hat Google seine neueste Android-Anwendung vorgestellt. Mit der App Voice Action können Android-User die wichtigsten Funktionen per Sprachsteuerung bedienen. Von SMS-Nachrichten und eMails über Kontakte und Notizen, bis hin zur Navigationen reicht der Funktionsumfang, der über Sprachsteuerung angesprochen werden kann.

Veröffentlicht am:

Macht Texterkennungssoftware Handys zu mobilen Vorlesegeräten?

INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) hat die drei in Deutschland erhältlichen Produkte beyo CBS Reader 2.0, elumo Textscout 1.32, knfb Reader 6.3.4 getestet.

Veröffentlicht am:

Werden Screenreader-Nutzer den IE9 hassen?

Selbst- und Fremdwahrnehmung klaffen häufig genug auseinander. Während Microsoft den neuen Internet Explorer 9 in Punkto Zugänglichkeit und Verbesserung einzelner Aspekte feiert, steht im Kleingedruckten etwas ganz anderes zu lesen. Müssen sich Nutzer von Windows Eyes, JAWS und Co. auf Probleme einstellen?

Veröffentlicht am:

A little GrayBit

Beim Thema barrierefreies Internet denken immer noch viele Menschen an blinde Menschen. Dabei ist die Gruppe der sehbehinderten Menschen ungleich größer. Circa 500.000 sehbehinderte Menschen gibt es laut DVBS (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) in Deutschland. Die genauen Zahlen sind nicht bekannt, denn Blinde und sehbehinderte Menschen werden in Deutschland nicht gezählt. Es gibt kaum Anhaltspunkte für zuverlässige Schätzungen und das statistische Bundesamt zählt lieber Melonen, wie Dr. Hartmut Mehls mal zynisch anmerkte.

Veröffentlicht am:

Gizmodo erklärt wie blinde Menschen das Internet sehen - in Zukunft.

Wer schon mal einen Usability-Test mit Hilfe eines Eyetrackers gesehen hat, weiß dass die meisten Internetnutzer Webseiten zunächst visuell überfliegen, bevor das Auge an einem interessanten Punkt hängen bleibt. Das kann eine Überschrift sein, ein Bild, ein Kalender, einfach alles. Laut Nielsen liegt die durchschnittliche Verweildauer auf einzelnen Webseiten bei circa 40 Sekunden. Danach haben die meisten Nutzer einen Überblick, was sich auf der entsprechenden Webseite befindet.

Veröffentlicht am: