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Stellungnahme der Überwachungstellen zu Overlay-Tools

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Am 20. August hat die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik kurz Bfit-Bund eine Stellungnahme zu sogenannten Accessibility-Overlays veröffentlicht. Die Stellungnahme wurde mit den 16 Überwachungstellen für digitale Barrierefreiheit in den Bundesländern abgestimmt. Die Stellungnahme bietet jetzt endlich Sicherheit zu der Frage, was Accessibility-Overlays (auch Overlay-Tools genannt), zur Barrierefreiheit bzw. BITV-Konformität (und korrespondierenden Landesgesetzen) beitragen können und was nicht. Ich habe den letzten Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass Accessibility-Overlays ihre Werbeversprechen nicht einhalten können. Jetzt machen das auch die Überwachungsstellen amtlich, Zitat:

Aktuell sind Overlay-Tools nicht in der Lage, einen Webauftritt, der Barrieren aufweist, komplett barrierefrei darzustellen. Häufig kommt es vor, dass durch den Einsatz solcher Tools weitere Barrieren im Webauftritt entstehen, die ohne das Tool gar nicht existiert hätten.

Nutzlosigkeit von Overlay-Tools für die meisten Zielgruppen festgestellt

Unter der Überschrift "Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Verwendung von Overlay-Tools" erläutert Bfit-Bund zunächst, was unter Accessibility-Overlays zu verstehen ist. Overlay-Tools ist der Sammelbegriff für Toolbars, Plugins, Apps und Widgets, die mehr oder weniger mit einem Klick oder einer Zeile Code in jede Website eingebunden werden können und dort für gewisse Zusatzfunktionen sorgen. Die Stellungnahme der Überwachungstellen schreibt dazu, Zitat:

Nutzende mit Behinderungen brauchen diese Lösung jedoch nicht nur für einen einzelnen Webauftritt, sondern generell für die Bedienung des Computers oder des Smartphones. Niemand möchte auf jedem Webauftritt erst suchen müssen, ob ein Tool zur Verfügung gestellt wird.

Negative Auswirkungen von Overlay-Tools möglich

Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder sind sich einig, Zitat:

Menschen mit Beeinträchtigungen haben diese Einstellungen in der Regel im Betriebssystem ihres Geräts oder in dem von ihnen genutzten Browser vorgenommen. Und dort, wo diese Einstellungen alleine nicht ausreichen, nutzen sie Hilfstechnologien, wie beispielsweise Vergrößerungssoftware, Spezialtastaturen, Spezialmäuse, Spracheingabesoftware oder Screenreader. Das bedeutet, dass Overlay-Tools und Hilfstechnologien bei gleichzeitiger Nutzung zu negativen Wechselwirkungen führen können, wodurch die Zugänglichkeit des Webauftrittes verschlechtert werden kann.

Welche Anbieter Overlay-Tools sind betroffen

In der Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zur Verwendung von Overlay-Tools werden keine Overlay-Tool-Anbieter explizit genannt. Es wird aber auch kein einziger Anbieter ausgenommen. Und es wird eine Definition mitgeliefert, was ebenfalls mehr Sicherheit für Entscheider und Entscheiderinnen gibt: 

Overlay-Tools sind alle Softwarelösungen, die Zitat: die automatische Verbesserungen ohne Interaktion durch die Nutzenden durchführen, (oder) die von Nutzenden zunächst konfiguriert werden müssen bzw. bei denen aktiv Aktionen ausgewählt werden müssen (und) eine Kombination aus beiden Varianten.

In Deutschland gibt es beispielsweise Eye-Able oder DIGIaccess, auf die diese Beschreibung zutrifft. International agierende Anbieter, die unter diese Kategorie fallen sind unter anderem accessiBE, EqualWeb, Accessible360, AudioEye oder Userway, um mal ein paar häufig auftretende Namen zu nennen.

Fazit:

Für Entscheider und Entscheiderrinnen gibt es jetzt endlich Sicherheit auch von den offiziellen Überwachungsstellen. Overlay-Tools sind zur Erreichung von vollständiger BITV-Konformität nutzlos. Theoretisch können simplere Lösungen, wie beispielsweise Schalter zur Einstellung eines höheren Kontrastes auf einer Website eine Unterstützung sein. Allerdings auch nur bei maximal drei Prüfschritten der BITV (von insgesamt über 100). Demgegenüber steht aber die Gefahr, dass die Overlay-Tools Fehler in die Website einbringen, die es vorher so gar nicht gegeben hätte. Auch das stellen die Überwachungstellen fest. Ich kann die Einschätzung bestätigen. Ich durfte bereits eine Website, die zur Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet ist und ein Overlay-Tool verwendet, im Rahmen eines Prüfauftrags überprüfen. Ich konnte feststellen, das das entsprechende Overlay-Tool selbst nicht BITV konform war. 

Mehr zu dem  Accessibility-Overlays (auch Overlay-Tools genannt) finden Sie unter folgenden Links:

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