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Plugins für Barrierefreiheit – BITV-konform?

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Eine kostenlose oder günstige Lösungen für ganze schnelle BITV Konformität, das wäre doch prima. Denn mal ehrlich, wie viel kostet Barrierefreiheit? Zusatzkosten für dies und Zusatzkosten für das. Barrierefreie PDF, Gebärdensprachvideos, Inhalte in Leichter Sprache, Schulungen, BITV-Tests, und so weiter. Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es muss doch eine kostenlose oder zumindest extrem günstige Lösungen für ganze schnelle BITV Konformität geben. Ohne Schulungsaufwand und das ganze Drumherum. Am besten wäre doch ein Plugin, das meine Seite auf einen Schlag barrierefrei macht.

Gibt es Plugins, Toolbars oder Widgets für Barrierefreiheit?

Ich würde die Frage an dieser Stelle nicht stellen, wenn es nicht Anbieter geben würde, die mit Plugins, Toolbars oder Widgets für Barrierefreiheit werben. Wie heißt es so schön, wo eine Nachfrage besteht, gibt es auch immer ein Angebot. Und da erhebliche Nachfrage nach BITV Konformität bzw. digitaler Barrierefreiheit allgemein besteht, gibt es auch Menschen, die gerne die schnelle, einfache und billige Compliance-Lösung hätten. Man muss ja nicht der Masse folgen, die so naiv ist, für die unterschiedlichsten Dienstleistungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit viel Geld auszugeben, wenn es doch die Eine-für-alles-Lösung gibt. Ist nur die Frage, ob es gut ist, wenn Menschen mit der Hoffnung auf ein Wundermittel zu einem Wunderheiler gehen. Erfahrungsgemäß ist es ja so: "Wenn etwas eigentlich zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr". Wenn Sie schon mal eine E-Mail in der Inbox hatten, in der Ihnen irgend ein unbekannter Millionär über sagenhafte Umwege eine riesige Erbschaft übertragen wollte, haben Sie die E-Mail vermutlich direkt in den Mülleimer geworfen (zu schön, um wahr zu sein). Es würde diese E-Mails aber nicht geben, wenn es nicht eben auch Menschen mit der Hoffnung auf den schnellen Reichtum geben würde, die einfach alle Warnsignale der Vernunft ignorieren. Nicht anders sieht es mit Plugins, Toolbars oder Widgets für Barrierefreiheit aus. Es wird immer nur einen Gewinner geben, und das sind die Anbieter solcher Lösungen.

Harmlose Plugins und gefährliche Plugins

Vorneweg, es geht hier nicht um simple Lösungen, die sich um einen Teilbereich der Barrierefreiheit kümmern, wie sogenannte Kontrastumschalter und Buttons zur Schriftvergrößerung. Man kann zu derartigen Lösungen stehen, wie man will, sie stören zumeist nicht. Wobei ich in diversen Accessibility-Audits bzw. BITV-Audits bereits feststellen musste, dass man sich auf Kontrastumschalter und Buttons zur Schriftvergrößerung nicht verlassen sollte, wenn man ein BITV-Zertifikat anstrebt. Auch hier gibt es für Nichteingeweihte einfach zu viele Stolperfallen. Aber darüber hinaus sind solche Nischenlösungen zumeist eher harmlos. Schriftvergrößerung funktioniert ohnehin auch über Browser- oder Systemeinstellungen. Gleiches gilt für individuelle Farb- und Kontrasteinstellungen. Solange sich solche Insellösungen nicht als Eine-für-alles-Lösung verkaufen, tun sie eigentlich niemandem weh.

Gefährliche Plugins – so genannte Accessibility-Overlays

Wenn Sie zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, dann gelten die Richtlinien der BITV bzw. die Europäische Norm EN 301549. Und ggf. noch weitere Standards. Dann sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie auf falsche Versprechungen reinfallen wollen. Es gibt keine Wundermittel, um Barrierefreiheit herzustellen. Lassen Sie sich nichts von KI (Künstlicher Intelligenz) erzählen, denn Sie werden es sicher bereuen. Und ich erkläre Ihnen auch warum. Wenn Sie nach einer simplen Lösung suchen, dann stoßen Sie vermutlich früher oder später auf ein paar Unternehmen, die Ihnen ein Accessibility-Overlay oder ein Accessibility-Widget (oder Accessibility-Plugin) für Ihre Website verkaufen wollen – ein Wundermittel für Barrierefreiheit, das mit KI (Künstlicher Intelligenz) und JavaScript-Magie aus Stroh Gold spinnen kann (Ich werde in diesem Artikel keine Namen nennen). Vielleicht sind Sie aber auch gar nicht selbst darauf gestoßen, sondern Ihre Agentur hat Ihnen die KI-Lösung angepriesen. Und zwar mit dem Hinweis, dass diese Produkte von den Anbietern selbst als WCAG 2.0 AA, WCAG 2.1 AA, EN 301549-, BITV-, ADA-, Section 508-konform beworben werden. Jetzt werden Sie sagen, es muss doch stimmen, sonst wäre es doch Betrug!? Leider ist dem nicht so. Sie kennen sicherlich den berühmten Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter". So ist es auch mit den Wundermitteln für Barrierfreiheit.

Um das Problem der falschen Versprechung mit Accessibility-Overlays zu verstehen, muss man wissen, welche Technik dahinter steckt. Zumeist funktionieren Accessibility-Overlays über einen kleinen JavaScript-Code, der in Ihre Website eingebunden wird, entweder direkt oder mithilfe eines Plugins. Als Ergebnis erhalten Sie, wie durch Wunderhand, ein kleines anklickbares Symbol, das in Ihrer Website ein Overlay-Menü mit Accessibility-Optionen eingebaut hat. Wenn Sie dieses Accessibility-Overlay öffnen, sehen Sie zumeist verschiedene Einstellmöglichkeiten, um das Aussehen Ihrer Website zu verändern, darunter in der Regel folgende Funktionen:

  • Seite laut vorlesen (Vorlesefunktion)
  • Farbkontrast bzw. Farben ändern
  • Animationen anhalten bzw. unterbinden
  • Schriftgröße ändern
  • Zeichenabstand ändern
  • Schriftart ändern
  • Mauszeiger ändern
  • Sichtbarer Tastaturfokus hinzufügen
  • Navigation über zusätzliche Strukturelemente
  • etc.

Was auf den ersten Blick vielleicht nützlich aussieht, adressiert nur einen Bruchteil Ihrer Nutzer. Die Einstellmöglichkeiten wenden sich in vielen Bereichen weniger an Menschen mit einer Behinderung, als an Menschen mit einer eher geringeren Einschränkung. Wer profitiert denn von einem leicht vergrößerten Schriftgrad und etwas erhöhtem Zeichenabstand oder von einer Vorlesefunktion im Browser? Doch nicht Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ohnehin schon auf assistive Technologien angewiesen sind. Accessibility-Overlays wenden sich nicht an Screenreader-Nutzer oder an Nutzer, die auf Vergrößerungssysteme, wie ZoomText angewiesen sind. Accessibility-Overlays wenden sich ganz offensichtlich an Menschen, die noch nicht so stark eingeschränkt sind, dass sie bereits assistive Hilfstechnologien, also Zusatzsoftware und Zusatzhardware benötigen. Accessibility-Overlays wenden sich auch nicht an Menschen, die eine Behinderung bereits durch Betriebssystem und Browsereinstellungen (invertierte Farben, Kontrastmodus, Schriftvergrößerung, großer Mauszeiger, virtuelles Keyboard, etc.) kompensieren müssen, diese Einstellungen also bereits voreingestellt haben und sie nicht noch zusätzlich als Accessibility-Overlay brauchen. Accessibility-Overlays wenden sich also an Menschen, die bisher auch ohne Accessibility-Overlays gut zurecht gekommen sind. Und genau diese Menschen sind eigentlich nicht die Adressaten der BITV. Aus diesem Grund sind Accessibility-Overlays Schnickschnack.

Manche Accessibility-Overlays versuchen mithilfe von KI, also Künstlicher Intelligenz, Alternativtexte für Bilder zu vergeben. Das mündet dann in einer Aufzählung der im Bild vorgefundenen Elemente, ohne weitere Bedeutung. ALso nach dem Prizip alt="Das Bild enthält: Auto, Hund, Mensch, Baum, Gartenzaun, Haus, Laterne, Briefkasten, Vogel". Was Sie jetzt auf dem Bild tatsächlich sehen, bleibt ein Rätsel. Eine solche Lösung würde keinen Richtlinien-Test bestehen. Accessibility-Overlays versuchen alle Accessibility-Probleme mit automatisierter Technik zu lösen. Das kann nur schiefgehen. Oder um es mit Mark Twain zu sagen: "Wenn Dein einziges Werkzeug ein Hammer ist, wirst Du jedes Problem als Nagel betrachten". Und so präzise fallen dann die Ergebnisse aus. Menschen mit Behinderungen nutzen fast immer ihre eigenen technologischen Hilfsmittel. Accessibility-Overlays sind im besten Fall nutzlos, im schlimmsten Fall funken Sie dazwischen und verschlechtern die Inhalte Ihrer Website für Menschen, die bereits assistive Technologien nutzen. Solche Widgets sind "nice to have" für eine Zielgruppe, um die es genau genommen beim Thema BITV und Compliance gar nicht geht: ältere Menschen, mit wenig Technik-Affinität und ohne das Wissen, dass sie alle Einstellungen des Accessibility-Overlays auch über Betriebssystem und Browser, bzw. Browser-Plugins vornehmen könnten. Sie erreichen damit aber garantiert keine BITV-Konformität, was vermutlich Ihr Ziel ist.

Die Grenzen von Widgets und Plugins

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bis hierher schon plausibel erklären, warum Plugins, Toolbars oder Widgets für Barrierefreiheit sinnlos sind. Aber für den Fall, dass Sie noch nicht ganz überzeugt sind, möchte ich noch ein paar Aspekte hervorheben. Wenn Sie zur Barrierefreiheit nach BITV (auch Landes-BITV), also nach deutschem Recht verpflichtet sind, dann müssen Sie sich um noch viel mehr Dinge kümmern, die Sie mit keinem Widget der Welt erschlagen können. Folgende Aspekte sind nicht "nice to have" sondern Pflicht:

  • Gebärdensprachvideos und Inhalte in Leichter Sprache für zentrale Einstiegsseiten, sowie als Inhaltsangabe und Zusammenfassung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedbackmechanismus und Stand zur BITV-Konformität
  • Barrierefreie PDF-Dokumente
  • Untertitel und ggf. Transskripte für Videos (wenn vorhanden)
  • Formatangaben bei Download-Links
  • Textkontrast bei Infografiken (Diagramme, etc.)
  • Sinnvolle Webseiten-Titel
  • Sinnvolle Alternativtexte
  • Auszeichnung von Sprachwechseln im Text
  • Korrekte Verwendung von Layout- und Datentabellen
  • Unterscheidung von Schmuckgrafiken und informativen Bildern

Diese kleine Auflistung ist aber auch nur ein kleiner Ausschnitt aus den tatsächlich relevanten Prüfschritten der BITV. Auch auf inhaltlicher Ebene können Sie unendlich viele Fehler produzieren, die keinem Plugin, Tool oder Widget für Barrierefreiheit auf dieser Welt jemals auffallen werden. Sie schreiben im Text "Infos zu Corona finden Sie im rot eingerahmten Kasten" ... dann verstoßen Sie gegen BITV Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar. Sie bauen im Text aus gestalterischen Gründen ein paar plakative Textcharts ein? ... dann verstoßen Sie gegen BITV Prüfschritt 1.4.5a Verzicht auf Schriftgrafiken. Sie bauen in Ihrem WYSIWYG-Editor aus mehrern Absätzen und Links eine Download-Liste, ohne dafür das korrekte HTML-Markup für Listen zu benutzen und ohne auf das PDF-Format hinzuweisen? ... dann verstoßen Sie gegen BITV Prüfschritt 1.3.1 Informationen und Beziehungen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Blockzitat im Text einbauen, ohne das korrekte HTML-Markup für Blockzitate zu verwenden. Und das sind wiederum nur die Problem, die sich aus der Redaktion von Inhalten ergeben. Auch technische Umsetzungsfehler können zu massiven Barrieren führen, die kein Plugin, Tool oder Widget beheben kann.

Fazit zu Accessibility-Plugins und Accessibility-Overlays

Plugins, Toolbars oder Widgets für Barrierefreiheit werden bis auf lange Zeit ein leeres Versprechen bleiben. Simplere Plugins, wie Kontrast-Umschalter können eine Ergänzung sein, aber um Accessibility-Overlays, die eine rechtliche Compliance suggerieren, sollten Sie meiden. Firmen, die Accessibility-Overlays mit diesem Ziel anbieten, leben letztendlich davon, dass es Menschen gibt, die an Wundermittel glauben wollen. Auch wenn der Gedanke, dass man Barrierefreiheit nachträglich über ein Plugin oder Widget einbauen könnte, verlockend ist – hören Sie nicht auf die Gesänge der Sirenen. Halten Sie sich die Ohren zu. Sie schützen sich damit am Ende vor allem selbst. Und damit Sie sehen, dass dieser Artikel keine Einzelmeinung darstellt, finden Sie nachfolgend ein paar Links zu ausführlichen Experten-Bewertungen solcher Plugin-Lösungen. Diese sind allerdings alle ausnahmslos auf englisch.

BITV-Test und Beratung

Wir sind bereits mehrere Jahre offizielle Prüfstelle im BITV-Test-Prüfverbund und können Ihnen den BIK BITV-Tests anbieten – entweder als Konformitätstest (BITV-Test zur Veröffentlichung) oder einen Projekt begleitenden BITV-Test, der aufgrund einer geringeren Seitenauswahl (Stichprobe) zwar günstiger ist, aber nicht veröffentlicht werden darf. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für einen BIK BITV-Test. Neben diesen Tests können wir Ihnen auch eine vereinfachte Überprüfung sowie unseren eigenen Barriere-Check Pro (erweiterter BITV-Test) anbieten

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Als Agentur für Universelles Design und Herausgeber des Barrierekompass, hat anatom5 seit 2003 eine weitreichende Expertise im Bereich barrierefreie Informationstechnologie erlangt.

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Die Leistungsfelder umfassen das gesamte Thema Barrierefreiheit nach BITV: Barrierefreies Internet, Barrierefreie PDF, Barrierefreies Responsive Design, Usability & Accessibility Konzeption, Leichte Sprache, Einfache Sprache, UI-Design, BITV-Testing, Schulungen und Workshops.

Ausgezeichnete Barrierefreiheit

Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.

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