BITV Testverfahren Überarbeitung 2021
Im Dezember 2020 wurde vom Projekt BIK eine Anpassung des BITV-Testverfahrens angekündigt. Die Erweiterung betrifft zusätzliche Anforderungen aus der EN 301549 und greift ab März 2021. Damit wird für den BITV-Test von BIK dann auch der Anhang A (Annex A), Tabelle A1 der EN 301549 berücksichtigt. Das betrifft natürlich auch alle Prüfstellen im BITV-Test Prüfverbund.
BITV-Testverfahren wird um 25 Anforderungen erweitert
In Deutschland gelten für öffentliche Stellen auf Bundesebene die BITV und auf Landesebene entsprechende Landesverordnungen oder Landesgleichstellungsgesetze mit Bezug auf die BITV oder die EU-Richtlinie 2102. Der technische Umsetzungsstandard dafür ist bekanntermaßen (soweit nicht andere Standards zusätzlich greifen) die EN 301549.
Diese EN 301549 referenziert in Kapitel 9 für Web-basierte Inhalte die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), enthält aber im Annex A, Tabelle A1 darüber hinausgehende Anforderungen, die aus unterschiedlichen Gründen bisher in allen bekannten Testverfahren unberücksichtigt blieben. Für eine entsprechende BITV Konformität müssen allerdings alle relevanten Anforderungen berücksichtigt werden, weshalb im März 2021 das BITV-Testverfahren von BIK um weitere 25 Anforderungen ergänzt wird. Wobei man fairerweise sagen muss, dass vermutlich viele der neuen Prüfschritte bei gängigen Webseiten und Webapplikationen gar nicht anwendbar sein dürften. Ein Umstand, der vielleicht viele freuen wird, die ihre Seite bereits BITV-konform gemacht haben.
Grundsätzliche Anpassung des BITV-Tests
Bisher gab es den BITV-Test (und den WCAG-Test) in zwei verschiedenen Varianten. Einmal als entwicklungsbegleitenden Test und einmal als abschließenden Test. Der entwicklungsbegleitende BITV-Test konnte nur zu internen Zwecken verwendet werden und durfte nicht veröffentlicht werden. Der abschließende Test hingegen schon, allerdings war (ist) der abschließende Test aufgrund des Tandemverfahrens (zwei Tester und eine Qualitätssicherung) immer relativ teuer. Im Idealfall bestätigte der abschließende Test allerdings BITV-Konformität, was einem Zertifikat gleichkommt, auch wenn BIK selbst ein positives Testergebnis im BITV-Test nicht Zertifikat nennt.
Ab März 2021 wird es das Tandemverfahren nicht mehr geben. Auch die beiden unterschiedlichen Varianten wird es so nicht mehr geben. Es wird dann nur noch „den BITV-Test“ geben. Dieser wird dann nur noch von einer Prüferin oder einem Prüfer durchgeführt, sodass der zusätzliche (auch finanzielle) Aufwand für den Zweitprüfer entfällt. Allerdings führt die Effizienzsteigerung nicht per se zu einem günstigeren Test, denn es müssen ja 25 zusätzliche Anforderungen geprüft werden. Zudem übernimmt die Qualitätssicherung mehr Verantwortung und ersetzt in Teilen den Zweitprüfer. Trotzdem ergibt sich hier natürlich Einsparpotenzial, was sich auch in der moderaten Preissteigerung widerspiegelt.
BITV-Test zur Veröffentlichung oder für interne Zwecke?
Da es den BITV-Test ab 2021 nur noch in einer Version gibt, muss es natürlich trotzdem Regeln für die Verwendung der Ergebnisse geben. Denn ein Testverfahren für interne Zwecke, beispielsweise um Barrieren zu identifizieren und mit der Hausagentur abzubauen, kann natürlich in Bezug auf eine repräsentative Seitenauswahl (Stichprobe) anders angelegt sein, als ein Test, der veröffentlicht werden soll (beispielsweise für eine Erklärung zur Barrierefreiheit).
Wobei das im Prinzip schnell erklärt ist: wenn das Testergebnis veröffentlicht werden soll, muss die repräsentative Seitenauswahl zwingend von der Prüfstelle vorgenommen werden und die Seitenauswahl darf dem Auftraggeber im Vorfeld nicht bekannt gewesen sein (damit nicht nur die Seitenauswahl optimiert wird). Da es erfahrungsgemäß aber unglaublich schwer ist, mit einem einzigen Schlag (ohne entwicklungsbegleitenden Test im Vorfeld) eine BITV konforme Seite hinzubekommen, empfiehlt sich immer ein Vorabtest. Das erhöht auch die Chancen bei einem abschließenden Test, wenn gegebenenfalls noch kleinere Nachbesserungen (nach dem durchlaufenen Test) nötig sein sollten, um das Ergebnis BITV-Konform zu schaffen. Eine Nachbesserung ist in der Regel nämlich nur dann möglich, wenn die verbleibenden Mängel geringfügig sind. Denn Prüfer und Qualitätssicherung müssen ja sowohl die Nachbesserung abnehmen, als auch stichprobenartig prüfen, ob nicht neue Barrieren eingebaut wurden. Deshalb ist der Handlungsspielraum für Nachbesserungen erfahrungsgemäß begrenzt. Zudem ergeben sich bei Nachbesserungen in der Regel auch Zusatzkosten. Wie dem auch sei, soll das Testergebnis nicht veröffentlicht werden, kann die Seitenauswahl auch vom Auftraggeber vorgegeben werden. Die Seitenauswahl muss auch nicht repräsentativ sein, wobei das natürlich immer Sinn macht, um möglichst alle Barrieren zu identifizieren und abzubauen.
Neuerungen des BITV-Tests im Überblick
- Der BITV Test enthält ab März 2021 insgesamt 85 Prüfschritte (25 zusätzliche Prüfschritte)
- Der BITV-Test und der WCAG-Test werden sich ab 2021 bei BIK unterscheiden
- Das Tandem-Testverfahren des BITV-Tests wird entfallen
- Die Qualitätssicherung erhält ein noch stärkeres Gewicht (Vieraugenprinzip)
- Es gibt keine BITV-Testvarianten mehr (Entwicklungsbegleitend oder abschließend)
- Die 25 zusätzlichen Prüfschritte führen zu einer notwendigen Preiserhöhung
- Der WCAG-Test wird 10 % günstiger
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