Die neue BITV – endlich, oder?
Am Ende ging es fast schon schnell. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im März 2018 den sogenannten Referenten-Entwurf der BITV 2.0 veröffentlicht hatte, ist jetzt die „neue“ BITV erschienen.
Am 24.05.2019 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) veröffentlicht. Hintergrund sind das 2018 geänderte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Diese Richtlinie verpflichtet bekanntlich alle EU-Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen nach einem einheitlichen Standard sicherzustellen. Auch elektronische Verwaltungsabläufe gehören dazu.
Überraschungen gegenüber dem <link aktuelles/detail/bitv-referenten-entwurf.html" title="Zum Barrierekompass-Artikel über den Referenten-Entwurf zur BITV">Referenten-Entwurf der BITV gibt es allem Anschein nach nicht. Die neue BITV enthält vor allem Hinweise auf die von der EU-Richtlinie 2102 geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit, das Überwachungsverfahren bzw. die Überwachungsstellen und die zukünftig, regelmäßig geplante Berichterstattung.
Anlage 1 fehlt in der neuen BITV
Gestrichen wurde in der neuen BITV, wie im Referenten-Entwurf bereits angekündigt, die Anlage 1 zur BITV. Diese Anlage enthielt Kriterien, welche für eine BITV-Konformität erfüllt werden mussten. Die „neue“ BITV referenziert nur noch europäische Richtlinien und Standards, was eine gute (und geforderte) Entwicklung ist. Denn die <link aktuelles/detail/eu-richtlinie-2102.html" title="Artikel auf dem Barrierekompass zur EU-Richtlinie">EU-Richtlinie 2102 dient ja gerade der Harmonisierung der verschiedenen Standards für Barrierefreiheit in Europa. Es macht also Sinn, konsequent auf die EU-Richtlinie 2102 und damit die EN 301549 zu verweisen. Damit ist auch eine Zukunftssicherheit hergestellt und die neue BITV muss nur angepasst werden, wenn sich das nationale Recht ändert – also Beispielsweise das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Die neue BITV ist da – alle sind glücklich?
Alle glücklich macht die neue BITV aber trotzdem nicht. Wer tief in der Materie drin steckt, ist vermutlich glücklich, weil er sich nicht mehr mit den Unterschieden zwischen BITV und WCAG auseinander setzen muss. Und auch die Gräben zwischen WCAG-Anhängern und BITV-Verfechtern dürfte die neue BITV etwas zuschütten.
Aber es bleibt auch Kritik. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte bereits den Referenten-Entwurf zur neuen BITV kritisiert. Vor allem das Fehlen einschlägiger Quellen und Fundstellen der anzuwendenden Normen wurde bemängelt. Ab heute ist es de facto unmöglich Barrierefreiheit herzustellen, ohne die technischen Standards der WCAG genauestens zu kennen. Mit BGG und die BITV alleine geht es auf jeden Fall nicht mehr.
Allerdings ist laut BMAS in der BITV auch festgelegt, dass die Überwachungsstelle nach § 13 Absatz 3 BGG auf ihrer Website alle zur Umsetzung der BITV erforderlichen Informationen in deutscher Sprache veröffentlicht und aktualisiert.
Die WCAG ist die neue BITV
Was für Experten eher erwartungsgemäß umgesetzt wurde, ist für weniger tief in der Materie steckende Menschen ein echtes Problem. Die WCAG sind die neue BITV, wenn man so will. Allerdings gibt es die Web Content Accessibility Guidelines nicht auf Deutsch. Das betrifft nicht nur die neuen und alten Richtlinien, sondern auch die Techniken, Erfolgskriterien und Empfehlungen. Wobei es die noch nie auf Deutsch gab. Aber mit der neuen BITV gibt es eben auch nicht mal mehr ein Abstract der Richtlinien.
Aber das ist nun mal ein Teil unserer europäischen Entwicklung. Aus Europa kommen die EU-Richtlinie 2102 und die EN 301549, die – durch ihre Anlehnung an die international gültigen Standards der WCAG – deutlich strenger geworden ist. Das ist ein Gewinn für die Barrierefreiheit. Gleiches gilt ja auch für den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit – kurz EAA oder European Accessibility Act genannt. Europa treibt wichtige Dinge voran. Auch und gerade im Bereich der Teilhabe und der Barrierefreiheit. Aber wer kein Englisch spricht oder zumindest lesen und schreiben kann, bleibt oftmals außen vor. Aber das ist ein Problem, das alle Europäer haben. Jede Medaille hat halt immer auch ihre zwei Seiten.
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