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Behindertengleichstellungsgesetz hat sich bewährt

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Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit sei mit dem BGG "deutlich gewachsen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

In der Antwort heißt es, die Definition von Barrierefreiheit habe sich bewährt. So werde Barrierefreiheit nicht nur als Beseitigung räumlicher Hindernisse für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen oder die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen verstanden. Vielmehr sei von dem Begriff eine barrierefreie Kommunikation für blinde und sehbehinderte Menschen in den elektronischen Medien ebenso umfasst wie diejenige mittels Gebärdendolmetscher für hör- und sprachbehinderte Menschen.

Die Regierung kündigt an, dass sie noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) vorlegen will. Darüber hinaus habe die Regierung Kenntnis von laufenden Arbeiten an einer DIN-Norm für die barrierefreie Zugänglichkeit visueller Informationen.

Hervorgehoben wird in der Antwort, dass seit der Einführung des BGG und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) im Bereich der Informationstechnik "deutliche Fortschritte" erzielt worden seien. So seien etwa im letzten Ministerientest des Projektes "barrierefrei informieren und kommunizieren - BIK" fast alle getesteten Seiten als sehr gut, gut beziehungsweise nahezu gut zugänglich bewertet worden. Die Regierung schreibt, dass zur Überarbeitung der BITV unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei, die seit Mai 2007 regelmäßig tage. Im Mittelpunkt der Überarbeitung stünden insbesondere die technischen Fortentwicklungen in den Bereichen Information und Kommunikation und die besonderen Belange gehörloser, lern- und geistig behinderter Menschen.

Die Beteiligung der Verbände behinderter Menschen erfolge thematisch gebunden. Die Arbeiten an einem Vorschlag zur Novellierung sollen bis Sommer 2008 abgeschlossen werden, betont die Regierung.

Insgesamt wurde festgestellt, dass das Kriterium Barrierefreiheit sich verstärkt zu einem allgemeinen Qualitätsmerkmal entwickle.

2004 gab es übrigens schon mal eine Kleine Anfrage von der CDU/CSU sowie eine schmale Antwort der Bundesregierung - ebenfalls die Umsetzung der BITV betreffend.

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