Kleine Anfrage - magere Antwort?
"Pauschal und unkonkret" sei die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Umsetzung der BITV betreffend. Dies teilt der Initiator der Anfrage, Hubert Hüppe (MdB) in einer Pressemitteilung vom 4. März 2004 mit. Hüppe ist der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Der gesamte Text der Antwort ist bislang noch nicht veröffentlicht. Hüppe weist in seiner Interpretation darauf hin, dass die Regierung auf den BIENE-Award verweist. Die Regierung sieht diesen als Beispiel "für das große Interesse kommerzieller Anbieter". Für die Opposition hingegen ein Beispiel,
dass gerade dieser Wettbewerb unterstrichen hat, was alles noch zu tun bleibt: nur in einer der fünf ausgeschriebenen Wettbewerbskategorien wurde im Dezember der Höchstpreis, die "goldene Biene" verliehen.
Das Fazit von MdB Hüppe:
Obwohl die Regierung selbst erkennt, dass der Umsetzungsprozess weiter unterstützt werden muss, erachtet sie weitere Maßnahmen nicht für notwendig. Das ist beklagenswert.
Wie dieser Punkt im regierungsamtlichen Original ausgedrückt ist, wird sicherlich spannend zu beobachten sein. Und wenn die Exekutive es tatsächlich so bewertet, sollten die Behindertenverbände ihre Stimme erheben. Und zwar lautstark. Dies haben wir schon beim BITV-Flop arbeitsagentur.de vermisst.
Unabhängig von der politischen Ausrichtung wird Hüppes Schlussplädoyer breite Unterstützung finden:
Wer es mit der Umsetzung der Barrierefreiheit ernst meint, muss dafür Sorge tragen, dass auch Anreize für gewerbliche Anbieter geschaffen werden, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten.
Doch ist dies die Aufgabe des Staates in einer leidlich sozialen Marktwirtschaft?
Hintergrund
Eine "kleine Anfrage" ist ein üblicher parlamentarischer Vorgang, mit dem Ziel, einem drängenden Thema größere öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. Jede Fraktion hat das Recht, von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, binnen zwei Wochen auf solche Anfragen schriftlich zu antworten. Kleine Anfragen werden im Bundestag nicht beraten. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch parteitpolitische Überlegungen eine Rolle spielen. Ein Hinweis zum Schluss: Sobald die Antwort der Bundesregierung vorliegt, werden wir darüber berichten.
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Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.