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Zweiter Überwachungsbericht zur Barrierefreiheit

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Mehr Bewusstsein, wenig Fortschritt

Im März 2025 legte die Bundesrepublik Deutschland ihren zweiten Bericht zur Überwachung der Barrierefreiheit öffentlicher Websites und mobiler Anwendungen gemäß Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102 vor. Der Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 22. Dezember 2024 ab und wurde erneut von der BFIT-Bund in Zusammenarbeit mit den Länderüberwachungsstellen erstellt. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Überwachung zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland und bietet damit einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor.

Bereits in meinem früheren Beitrag zum ersten Bericht von 2021 hatte ich auf strukturelle Defizite und fehlende Fortschritte hingewiesen. Leider zeigt auch der aktuelle Bericht: Die Barrierefreiheit hat sich seither kaum verbessert – bei mobilen Apps ist sie sogar rückläufig.

Überblick über die Ergebnisse

Der Bericht zeigt, dass sich der Stand der Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen seit dem vorherigen Überwachungszeitraum nicht wesentlich verbessert hat. Bei mobilen Anwendungen ist sogar eine Verschlechterung zu verzeichnen. Kein untersuchter Webauftritt und keine mobile Anwendung erreichte vollständige Barrierefreiheit gemäß den geprüften Anforderungen. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen zugenommen hat und der Anteil der Websites mit einer Erklärung zur Barrierefreiheit von 36,13 % auf 47,75 % gestiegen ist.

Vergleich zum ersten Bericht

In unserem früheren Artikel zum ersten Überwachungsbericht hatten wir bereits auf erhebliche Defizite in der digitalen Barrierefreiheit hingewiesen. Der aktuelle Bericht bestätigt, dass trotz gestiegener Sensibilisierung keine signifikanten Fortschritte erzielt wurden. Besonders besorgniserregend ist die negative Entwicklung bei mobilen Anwendungen, die im ersten Bericht noch nicht so deutlich war.

Mehr geprüfte Stellen, aber kaum bessere Ergebnisse

Insgesamt wurden 7.239 Websites und 269 mobile Anwendungen öffentlicher Stellen geprüft. Bewertet wurden mindestens 25 Kriterien, darunter 20 Anforderungen aus den WCAG sowie Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Dennoch: Kein Webauftritt und keine App erfüllte alle Anforderungen vollständig. Der Bericht identifiziert mehrere Gründe für diese stagnierende Entwicklung:

Ursachen und Herausforderungen

  • Ressourcenmangel: Viele öffentliche Stellen, insbesondere kleinere kommunale Einrichtungen, verfügen nicht über ausreichende personelle und finanzielle Mittel.
  • Wissensdefizite: Es fehlt oft an konkretem Wissen über die Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Strukturelle Defizite: Innerhalb vieler Behörden fehlen klare Zuständigkeiten und Strukturen für die Implementierung digitaler Barrierefreiheit.

Maßnahmen und Ausblick

Um die Situation zu verbessern, planen die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder verstärkte Beratungsangebote und Workshops für öffentliche Stellen. Zudem soll die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei Vergabeprozessen stärker in den Fokus rücken.

Fazit

Der zweite Überwachungsbericht macht deutlich, dass trotz erhöhter Sensibilisierung weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Öffentliche Stellen müssen ihr Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit schärfen und auch konkrete Maßnahmen ergreifen, um alle ihre digitalen Angebote zugänglich zu machen. Die Ergebnisse des Berichts verdeutlichen zudem, dass Barrierefreiheit weit über die Erfüllung rechtlicher Anforderungen hinausgeht und dass es bis hin zu einer barrierefreien digitalen Welt noch ein langer Weg ist. Barrierefreiheit muss vor allem in Ausschreibungen stärker in der Vordergrund rücken und auch überprüft werden. Wenn in Vergabeverfahren immer nur der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, werden auch die nächsten Montoringberichte keine Besserung zeigen. 

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