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Aus European Accessibility Act wird Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Wow, das ging mal schnell, für deutsche Verhältnisse. Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland mehr als im Zeitplan der EU Vorgaben, die eine Umsetzung in deutsches Recht bis Mitte 2022 vorsehen. Offensichtlich hat man aus der Misere mit verspäteten Umsetzung der EU-Richtlinie 2102 etwas gelernt und wollte den gleichen Fehler nicht zweimal machen. Denn die aufgrund der EU-Richtlinie 2102 aktualisierte BITV von 2019 kam ja ein halbes Jahr zu spät und führte letztendlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU.

Bundeskabinett beschließt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Jetzt also hat das Bundeskabinett das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen. Das Gesetz soll zukünftig die Anforderungen an Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft regeln. Die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese schreibt dazu in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist unser Ziel – in Deutschland und Europa. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Wir stellen verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen auf und sorgen dafür, dass Menschen mit Einschränkungen und ältere Menschen ganz alltägliche Dinge und Dienstleistungen wie Computer, Tablets, Bank- und Ticketautomaten künftig barrierefrei nutzen können.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – typisch deutsch

Typisch deutsch ist natürlich wieder mal der Name des Gesetzes. Vielleicht wollte man diesmal keinen Zungenbrecher, wie „Barrierefreiheit Informationstechnologie Verordnung“, aber mit dem sperrigen Begriff „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ ist auch wieder nur eine Wortschöpfung in feinstem Behördendeutsch gelungen. Bleibt nur die Abkürzung BFSG, die sich dann vermutlich genauso durchsetzen wird wie BITV. Manchmal wünscht man sich einfach die englische Sprache. Aber es hätte auch schlimmer kommen können. Man stelle sich nur mal vor es wäre jemandem „Barrierefreiheitinderwirtschaftverbesserungsundstärkungsgesetz“ eingefallen, kurz BIDWVUSG.

Harmonisierung von Barrierefreiheitsanforderungen

Der European Accessibility Act (EAA) hat zum Ziel, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union zu harmonisieren und somit die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Für eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können sollen, ist digitale Barrierefreiheit ein wichtiger Schritt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll zukünftig die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sowie für älteren Menschen sicherstellen.

Bislang müssen alle, die in der Europäischen Union etwas produzieren, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, nicht nur unterschiedliche Anforderungen für Barrierefreiheit beachten, teilweise widersprechen sich die Anforderungen in den verschiedenen Ländern sogar. Damit das nicht so bleibt, legt die EU die technischen Anforderungen bzw. Standards für Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zukünftig für alle verbindlich fest. Dadurch sollen die EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden, ihre Gesetzgebungen und Anforderungen an Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen aufeinander abzustimmen und aneinander anzugleichen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kein Papiertiger?

Europaweite Standards sind wichtig. Genauso wichtig ist aber auch die Überwachung und Kontrolle, damit die Standards für Barrierefreiheit auch eingehalten werden. Genauso, wie es für Bund und Länder (also öffentliche Hand) bereits ein Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren gibt, werden die Bundesländer die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Zuge einer Marktüberwachung sicherstellen. Dabei unterstützt werden die Bundesländer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die die Koordinierung zwischen den Bundesländern sowie die Kommunikation mit der europäischen Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten übernimmt. Die jeweiligen Landesbehörden, die mit der Marktüberwachung betraut sind, sind dann auch die Anlaufstellen für Verbraucher, die durch bestimmte Produkte und Dienstleistungen ihre Rechte verletzt sehen. Das Ganze ist also alles andere als ein Papiertiger.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Über den European Accessibility Act hatte ich schon mal einen Artikel geschrieben, in dem ich auch die Konsequenzen für die freie Wirtschaft und den Geltungsbereich beschrieben habe. Da das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz „nur“ die Umsetzung des European Accessibility Acts in deutsches Recht ist, hat sich der Geltungsbereich nicht verändert. Das Gesetz gilt im Produktbereich beispielsweise für Computer, Tablets, Geldautomaten, Ticketautomaten, Mobiltelefone, Fernseher mit Internetzugang aber auch E-Book-Lesegeräte. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist aber natürlich der Dienstleistungsbereich von großer Bedeutung, denn die Barrierefreiheitsanforderungen gelten auch für den Online-Handel, also Online-Shops (neben Internetzugangsdiensten, Telefondiensten, Messenger-Diensten, Personenbeförderungsdiensten, Bankdienstleistungen und E-Books). Ganz grob gesagt, wer mit seinem Online-Shop mehr als 2 Millionen Euro Umsatz macht, sollte anfangen Pläne zu schmieden.

Beratungsangebote der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Was für die Öffentliche Hand seit vielen Jahren keine Unbekannte mehr ist, dürfte die meisten kleinen und mittleren Unternehmen vollkommen unvorbereitet treffen. Damit sie nicht alleine gelassen werden, soll für Kleinstunternehmen ein Beratungsangebot bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geschaffen werden. Da die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bereits Anlaufstelle für die Öffentliche Hand auf Bundesebene ist, kann man nur hoffen, dass die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit mit entsprechenden Personal ausgestattet wird. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sie überrannt wird.

Kritik am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Natürlich ist ein Gesetz zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft erstmal eine gute Sache. Aber am Ende ist es auch immer eine Frage der Perspektive. Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) übt in ihrem Beitrag auf Kobinet-Nachrichten vor allem Kritik an Ausnahmeregelungen (Härtefällen oder Unwirtschaftlichkeit) und der Tatsache, dass Kleinstunternehmen (bis 2 Millionen Euro Umsatz) von der Regelung ausgenommen sind. Sie fordert:

Barrierefreiheit muss überall zum Standard werden, egal ob beim Wohnen, bei der Gesundheitsversorgung, der Kommunikation, dem Zugang zu Schule, Bildung und Arbeit, im Supermarkt, bei Sport und Kultureinrichtungen oder im Internet.

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Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.

Digitale Barrierefreiheit