Kontakt aufnehmen Menü

European Accessibility Act verabschiedet

Veröffentlicht am:

Der sogenannte Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit – kurz EAA oder European Accessibility Act ist Realität geworden. Das Europäische Parlament hat am Mitte März 2019 die offizielle Richtlinie für die Barrierefreiheit von zentralen Produkten und Dienstleistungen durchgewunken.

Mit dem European Accessibility Act sollen besonders Schutzbedürftige Personen einen besonderen Anspruch auf die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen bekommen, die eine ungehinderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer immer stärker digitalisierten Welt sicherstellen. Vor allem für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in der EU wird der European Accessibility Act weitreichende Verbesserungen mit sich bringen. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union, denn der EAA soll auch zur Harmonisierung der unterschiedlichen Rechtsvorschriften innerhalb der EU-Länder sorgen.

Mit dem European Accessibility Act wurde aber auch Forderungen der Behindertenbewegung nach einer EU weit einheitlichen Notrufnummer 112 erfüllt.

Vorteile des European Accessibility Act

Die EU verspricht sich vom European Accessibility Act nicht nur eine Binnenmarktharmonisierung und eine Vereinheitlichung von Standards, was vor allem für Unternehmen eine Erleichterung darstellen soll. Der European Accessibility Act soll in erster Linie besser zugängliche Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt bringen, und zwar zu wettbewerbsfähigeren Preisen. Das soll Menschen mit Behinderung, aber auch älteren Menschen den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt erleichtern. Zudem erhoff sich die EU zusätzliche Arbeitsplätze (insbesondere für Menschen mit Behinderung), wenn Fachwissen über Barrierefreiheit benötigt wird.

Diese Bereiche umfasst der European Accessibility Act

Der European Accessibility Act betrifft neben E-Commerce Websites und Mobile Apps vor allem folgende Bereiche:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten
  • Smartphones
  • Fernsehgeräte für digitales Fernsehen
  • Telefondienste
  • audiovisuelle Mediendienste wie Fernsehsendungen und zugehörige Verbrauchergeräte
  • Dienstleistungen im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • E-Commerce

European Accessibility Act – die Wirtschaft ist gefordert

Als Geschäftsführer der Agentur anatom5 befasst sich Jörg Morsbach schon seit fast 16 Jahren mit der Barrierefreiheit von webbasierten Produkten. Er berichtet:

"Bis vor kurzem spielten Anfragen aus der Wirtschaft keine Rolle. Das hat sich mittlerweile verändert, was hauptsächlich mit der Vergabeverordnung des Bundes und der Länder zu tun hat, in der Barrierefreiheit immer mehr ein Zuschlags- bzw. Ausschlusskriterium ist."

Mit dem im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act wird das Thema Barrierefreiheit für die Wirtschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Denn zukünftig müssen Wirtschaftsunternehmen auch die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten. Und das muss entsprechend geltender Barrierefreiheitsanforderungen nachgewiesen werden, denn der Nachweis wird an das CE-Zeichen gekoppelt (§44/45 Seite 25 EAA). Von der Vorgaben des European Accessibility Act sind lediglich Kleinstunternehmen ausgenommen. Auch Händler werden verpflichtet sein, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die sie vertreiben, zu überprüfen. Mit der Ratifizierung des European Accessibility Act geht es für Wirtschaftsunternehmen also nicht mehr nur um eine Nische, sondern zukünftig um einen generellen Marktzutritt, der ohne entsprechende Kennzeichnung in der EU gar nicht mehr möglich sein wird.

EAA – weitreichende Forderungen

Der European Accessibility Act zielt auf Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, wie etwa Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen und E-Commerce. Dafür werden konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit formuliert. Aber nicht nur das, für Produkte Dienstleistungen, die unter die Richtlinie fallen, müssen Produktinformationen, wie beispielsweise Installationsanweisungen oder auch Verpackungen ebenfalls zugänglich sein. Das betrifft natürlich auch Informationen, die digital zur Verfügung gestellt werde, wie beispielsweise barrierefreie PDF-Dokumente oder Produkt- und Dienstleistungsbezogene Websites – aber auch Apps, die mit der Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung verbunden sind (Beispielsweise Banking-Apps). Hierzu ist auf Seiten der Unternehmen zukünftig mehr Know-how notwendig. Denn zum einen müssen bestehende Produkte und Dienstleistungen sukzessive barrierefrei gemacht werden. Dazu werden entwicklungsbegleitende BITV Tests und Beratung durch Experten ebenso benötigt, wie neue Workflows, die ein ständiges Monitoring ermöglichen.

BITV-Test und Beratung

Wir sind bereits mehrere Jahre offizielle Prüfstelle im BITV-Test-Prüfverbund und können Ihnen den BIK BITV-Tests anbieten – entweder als Konformitätstest (BITV-Test zur Veröffentlichung) oder einen Projekt begleitenden BITV-Test, der aufgrund einer geringeren Seitenauswahl (Stichprobe) zwar günstiger ist, aber nicht veröffentlicht werden darf. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für einen BIK BITV-Test. Neben diesen Tests können wir Ihnen auch eine vereinfachte Überprüfung sowie unseren eigenen Barriere-Check Pro (erweiterter BITV-Test) anbieten

BITV-Prüfung anfragen

Barrierefreie PDF

Tag-Baum Barrierefreie PDF-UA PDF erstellen nach BITV und EN301549

Von uns erhalten Sie garantiert barrierefreie PDF. Alle Dokumente werden mit Screenreader und dem PDF Accessibility Checker überprüft und validiert. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Prüfbericht von uns.

Barrierefreie PDF von anatom5

Barrierefreies Internet

Als Agentur für Universelles Design und Herausgeber des Barrierekompass, hat anatom5 seit 2003 eine weitreichende Expertise im Bereich barrierefreie Informationstechnologie erlangt.

Spezialisierte BITV-Agentur

Die Leistungsfelder umfassen das gesamte Thema Barrierefreiheit nach BITV: Barrierefreies Internet, Barrierefreie PDF, Barrierefreies Responsive Design, Usability & Accessibility Konzeption, Leichte Sprache, Einfache Sprache, UI-Design, BITV-Testing, Schulungen und Workshops.

Ausgezeichnete Barrierefreiheit

Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.

Digitale Barrierefreiheit