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  • Accessibility Conformance Report

    Ein Accessibility Conformance Report dokumentiert die Übereinstimmung eines Produkts oder einer Dienstleistung mit festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen. Er wird häufig auf Grundlage des Voluntary Product Accessibility Template erstellt und dient als Nachweis gegenüber Auftraggebern oder öffentlichen Stellen.

  • Accessibility-Audit

    Ein Accessibility-Audit ist eine systematische Prüfung digitaler Angebote auf Barrierefreiheit. Es bewertet die Übereinstimmung mit gesetzlichen und normativen Anforderungen, beispielsweise den Web Content Accessibility Guidelines oder der Norm EN 301 549. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert.

  • Accessibility-Overlay

    Ein Accessibility-Overlay ist ein nachträglich eingebundenes Werkzeug zur Anpassung der Darstellung einer Website. Es ersetzt keine barrierefreie Entwicklung und kann bestehende Barrieren nur sehr begrenz beheben. Manche Accessibility-Overlays verursachen hingegen sogar selbst Barrieren.

  • ADA

    Der Americans with Disabilities Act (ADA) ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Er verbietet Diskriminierung im öffentlichen und privaten Bereich. Die Anwendbarkeit des Gesetzes auf digitale Angebote wird zunehmend durch Rechtsprechung konkretisiert.

  • Alternative Eingabegeräte

    Alternative Eingabegeräte ersetzen oder ergänzen Maus und Tastatur. Dazu zählen unter anderem spezielle Tastaturen, Schalter oder Joysticks. Barrierefreie Systeme unterstützen unterschiedliche Eingabeformen.

  • Alternativtexte

    Alternativtexte sind konkrete textliche Beschreibungen von Bildern als Umsetzung von Textalternativen. Sie vermitteln den inhaltlichen Zweck eines Bildes. Reine dekorative Bilder benötigen keinen Alternativtext.

  • ARIA

    Accessible Rich Internet Applications (ARIA) ist eine technische Spezifikation zur Verbesserung der Barrierefreiheit dynamischer Webanwendungen. Sie ergänzt HTML um zusätzliche semantische Informationen, damit Inhalte und Bedienelemente von assistiven Technologien besser interpretiert werden können. ARIA wird vom W3C entwickelt und gepflegt.

  • ARIA Authoring Practices

    Die ARIA Authoring Practices sind vom W3C veröffentlichte Anwendungshinweise zur korrekten Verwendung von ARIA. Sie beschreiben empfohlene Rollen, Zustände, Eigenschaften und Interaktionsmuster mit dem Ziel einer konsistenten und barrierefreien Umsetzung komplexer Bedienelemente.

  • ARIA-Eigenschaften

    ARIA-Eigenschaften liefern zusätzliche Informationen zu Elementen, die über deren Rolle hinausgehen. Sie unterstützen die Interaktion mit assistiven Technologien, erfordern jedoch fundierte Fachkenntnisse.

  • ARIA-Rollen

    ARIA-Rollen beschreiben die Funktion eines Elements für assistive Technologien. Sie werden eingesetzt, wenn semantisches HTML allein nicht ausreicht. Falsch verwendete Rollen können Barrieren verursachen.

  • ARIA-Zustände

    ARIA-Zustände beschreiben den aktuellen Zustand eines interaktiven Elements, beispielsweise ob es ausgewählt oder erweitert ist. Sie werden eingesetzt, wenn native HTML-Element nicht verwendet werden können. Korrekt verwendet informieren ARIA-Zustände assistive Technologien über Änderungen interaktiver Elemente und verbessern die Barrierefreiheit.

  • Assistive Technologien

    Assistive Technologien sind Software- und Hardwarelösungen, die Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung digitaler Inhalte unterstützen. Sie übersetzen, ergänzen oder ersetzen Sinneswahrnehmungen oder Eingaben und können so den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen ermöglichen – wenn diese barrierefrei sind.

  • ATAG

    Die Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) sind internationale Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Autorensystemen. Sie legen Anforderungen fest, damit Autorentools selbst barrierefrei nutzbar sind und die Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen. Die ATAG ergänzen die Web Content Accessibility Guidelines.

  • Audiodeskription

    Audiodeskription beschreibt relevante visuelle Inhalte eines Videos in gesprochener Form. Sie ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu visuellen Informationen und ergänzt den Originalton.

  • Augensteuerung

    Augensteuerung nutzt Blickbewegungen zur Interaktion mit digitalen Oberflächen. Sie wird bei eingeschränkter Beweglichkeit eingesetzt und erfordert präzise sowie stabile Bedienoberflächen.

  • Automatisierte Tests

    Automatisierte Tests nutzen Softwarewerkzeuge zur Erkennung bestimmter Barrierefreiheitsprobleme in digitalen Angeboten. Sie können nur einen Teil der geltenden Anforderungen überprüfen. Für eine belastbare Bewertung der Barrierefreiheit ist stets eine ergänzende manuelle Prüfung erforderlich.

  • Barrierefreie Dokumente

    Barrierefreie Dokumente sind digitale Dateien, die von Menschen mit Behinderungen selbstständig genutzt werden können. Sie sind korrekt strukturiert, verfügen über Textalternativen und eine logische Lesereihenfolge. Gängige Formate sind unter anderem PDF, Word, PowerPoint und Excel.

  • Barrierefreie Inhalte

    Barrierefreie Inhalte sind Informationen, die für alle Menschen zugänglich sind. Sie berücksichtigen sprachliche, visuelle und technische Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Barrierefreie Inhalte sind ein zentraler Bestandteil digitaler Barrierefreiheit.

  • Barrierefreie Videos

    Barrierefreie Videos berücksichtigen unterschiedliche sensorische Bedürfnisse, beispielsweise durch Untertitel, Transkripte und Audiodeskriptionen. Dazu gehören außerdem barrierefrei bedienbare Steuerelemente sowie Anpassungsmöglichkeiten, etwa für Untertitel.

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ist die bundesrechtliche Verordnung zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor des Bundes. Sie definiert Anforderungen an Websites, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsabläufe. Die aktuell geltende Fassung ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0).

  • Barrierefreies PDF

    Ein barrierefreies PDF ist ein Dokument, das die Anforderungen der EN 301 549, Kapitel 10 und des PDF/UA-Standards erfüllt. Es enthält unter anderem strukturierte Inhalte, geeignete Alternativtexte und maschinenlesbare Metadaten und ist mit assistiven Technologien wie Screenreadern nutzbar.

  • Barrierefreiheitsbeauftragte

    Barrierefreiheitsbeauftragte koordinieren Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit innerhalb von Organisationen. Sie beraten fachlich und organisatorisch, unterstützen die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und sind insbesondere im öffentlichen Sektor verbreitet.

  • Barrierefreiheitserklärung

    Eine Barrierefreiheitserklärung informiert über den Stand der Barrierefreiheit eines digitalen Angebots. Sie ist für öffentliche Stellen und Teile der Privatwirtschaft gesetzlich vorgeschrieben und enthält Angaben zum Konformitätsstatus sowie Kontaktmöglichkeiten zur Rückmeldung von Barrieren.

  • Barrierefreiheitsprüfung

    Eine Barrierefreiheitsprüfung untersucht digitale Inhalte und Anwendungen im Hinblick auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. Sie kann automatisiert, manuell oder kombiniert durchgeführt werden und dient der Identifikation bestehender Barrieren.

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet private Wirtschaftsakteure zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Es setzt die Vorgaben des European Accessibility Act in deutsches Recht um und dient der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben.

  • Bedienbarkeit

    Bedienbarkeit ist ein Grundprinzip der Web Content Accessibility Guidelines und beschreibt die Möglichkeit, Inhalte und Funktionen effektiv zu nutzen. Alle Funktionen müssen über unterschiedliche Eingabemethoden erreichbar sein, insbesondere über die vollständige Tastaturbedienung.

  • Bedienhilfen des Betriebssystems

    Bedienhilfen des Betriebssystems sind integrierte Funktionen zur Unterstützung der Barrierefreiheit. Sie wirken systemweit. Web- und Softwareangebote müssen diese Funktionen berücksichtigen und unterstützen.

  • BehiG

    Das Behindertengleichstellungsgesetz der Schweiz (BehiG) regelt die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Es enthält Vorgaben zu baulichen Anlagen, Verkehrsmitteln und Dienstleistungen. Digitale Barrierefreiheit ist ein Anwendungsbereich, dessen Bedeutung im Rahmen der Gesetzesanwendung zunimmt.

  • Beschwerdeverfahren

    Ein Beschwerdeverfahren ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern, Barrieren in digitalen Angeboten zu melden. Es ist Bestandteil gesetzlicher Regelungen zur Barrierefreiheit und muss niedrigschwellig und barrierefrei zugänglich sein.

  • BFSG

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen verbindlich vorschreibt. Es betrifft insbesondere digitale Dienstleistungen wie Websites, mobile Anwendungen, Online-Shops sowie bestimmte Selbstbedienungsterminals. Das Gesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden.

  • BFSGV

    Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) konkretisiert die technischen und funktionalen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Sie legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen unter das Gesetz fallen und welche Anforderungen zur Erfüllung der Barrierefreiheit einzuhalten sind.

  • BGG

    Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein deutsches Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, bauliche Anlagen, Informationstechnik sowie Informationen und Kommunikation barrierefrei zu gestalten. Das BGG bildet die rechtliche Grundlage für weitere bundesrechtliche Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich der Informationstechnik.

  • BIK-BITV-Test

    Der BIK-BITV-Test ist ein standardisiertes Prüfverfahren zur Bewertung der Barrierefreiheit nach BITV und WCAG. Er wurde von der Initiative „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ entwickelt und wird in Deutschland von qualifizierten Prüfstellen eingesetzt.

  • Bildschirmvergrößerung

    Bildschirmvergrößerung bezeichnet die Vergrößerung von Inhalten auf dem Display. Sie wird von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen genutzt. Digitale Inhalte müssen auch bei starker Vergrößerung nutzbar bleiben.

  • BITi-Test

    Der BITi-Test ist ein vereinfachtes Prüfverfahren zur ersten Einschätzung der digitalen Barrierefreiheit. Er dient als Einstieg oder Vorprüfung und ersetzt keine vollständige Konformitäts- oder BITV-Prüfung.

  • BITV 2.0

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) regelt die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes. Sie konkretisiert die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes für den Bereich der Informationstechnik und verweist normativ auf die europäische Norm EN 301 549.

  • BITV-Prüfbericht

    Ein BITV-Prüfbericht dokumentiert die Ergebnisse einer Barrierefreiheitsprüfung nach der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung. Er enthält festgestellte Mängel, deren Bewertung sowie Handlungsempfehlungen und dient als Nachweis gegenüber Auftraggebern oder zuständigen Stellen.

  • BITV-Prüfung

    Eine BITV-Prüfung bewertet die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen anhand der Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung. Sie richtet sich insbesondere an öffentliche Stellen und folgt definierten Prüfschritten.

  • Braillezeile

    Eine Braillezeile ist ein taktiles Ausgabegerät, das in Verbindung mit Screenreadern Text in Brailleschrift darstellt. Sie ermöglicht auch ohne Sprachausgabe den Zugang zu digitalen Informationen

  • Change-Management

    Change-Management bezeichnet die Begleitung und Steuerung organisatorischer Veränderungsprozesse. Die Einführung von Barrierefreiheit erfordert häufig solche Prozesse, bei denen ein strukturierter Ansatz den Umsetzungserfolg unterstützt.

  • Conformance Level

    Das Konformitätsniveau beschreibt den Erfüllungsgrad der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines. Es wird in die Stufen A, AA und AAA unterteilt. In vielen rechtlichen und normativen Regelwerken gilt das Konformitätsniveau AA als maßgeblich.

  • Custom Controls

    Custom Controls sind individuell entwickelte Bedienelemente. Sie müssen vollständig barrierefrei umgesetzt werden, was in der Regel einen höheren Entwicklungsaufwand erfordert als die Nutzung nativer Elemente. Bei Custom Controls spielt ARIA eine große Rolle.

  • Dark Mode

    Der Dark Mode ist eine alternative Farbdarstellung mit dunklem Hintergrund. Er kann die Lesbarkeit je nach Nutzungskontext verbessern oder verschlechtern. Inhalte müssen auch im Dark Mode zugänglich bleiben.

  • DIN EN 301 549

    DIN EN 301 549 ist die in das deutsche Normenwerk übernommene Fassung der europäischen Norm EN 301 549. Sie dient als technische Referenz für die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologie sowie von IT-Produkten und digitalen Dienstleistungen in Deutschland.

  • DIN EN ISO 30071-1

    DIN EN ISO 30071-1 ist die in das deutsche Normenwerk übernommene Fassung der internationalen Norm ISO 30071-1. Sie dient als Leitlinie für Organisationen zur systematischen Umsetzung von Barrierefreiheit bei der Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen und unterstützt die Etablierung ganzheitlicher Accessibility-Strategien.

  • Dokumentationspflicht

    Dokumentationspflicht bezeichnet die Verpflichtung zur schriftlichen Festhaltung von Maßnahmen und Entscheidungen. Sie dient als Nachweis im Rahmen von Prüfungen und Kontrollen und erhöht die Transparenz der Umsetzung von Barrierefreiheit.

  • Dokumentvorlagen

    Dokumentvorlagen legen Struktur und Gestaltung von Dateien fest. Barrierefreie Vorlagen unterstützen die Erstellung zugänglicher Dokumente und tragen zur Reduzierung typischer Fehlerquellen bei.

  • Durchsetzungsstelle

    Eine Durchsetzungsstelle ist für die Bearbeitung von Beschwerden zur Barrierefreiheit zuständig. Sie vermittelt zwischen betroffenen Nutzerinnen und Nutzern sowie den verantwortlichen Stellen und wirkt auf die Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben hin.

  • E-Government-Gesetz

    Das E-Government-Gesetz regelt die elektronische Verwaltung in Deutschland. Es enthält Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung digitaler Verwaltungsangebote und verfolgt das Ziel eines gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen.

  • EAA

    EAA ist die Abkürzung für den European Accessibility Act. Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die europaweit einheitliche Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen festlegt. Die Umsetzung der Vorgaben erfolgt durch nationale Gesetze der Mitgliedstaaten.

  • Einfache Sprache

    Einfache Sprache ist eine vereinfachte Form der deutschen Standardsprache und richtet sich an ein breites Publikum. Ihr Ziel ist bessere Verständlichkeit. Seit 2024 gibt es DIN-Normen für einfache Sprache, hauptsächlich DIN ISO 24495-1 (Grundprinzipien) und die spezifisch deutsche DIN 8581-1 (konkrete Regeln). Diese beiden Normen definieren Standards für leicht verständliche Texte.

  • Eingabehilfen

    Eingabehilfen unterstützen Nutzerinnen und Nutzer bei der korrekten Eingabe von Daten. Dazu zählen Hinweise, Fehlermeldungen, Platzhalter und automatische Validierungsmechanismen. Sie verbessern sowohl die Gebrauchstauglichkeit als auch die Barrierefreiheit digitaler Formulare.

  • EN 301 549

    EN 301 549 ist eine europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie definiert technische Anforderungen an Software, Hardware, Websites und mobile Anwendungen. In Deutschland dient sie als maßgebliche technische Referenz für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen, unter anderem im Rahmen der BITV 2.0 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

  • EN 301 549

    EN 301 549 ist eine harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Sie definiert technische Anforderungen an Webinhalte, mobile Anwendungen, Dokumente, Software und bestimmte Hardware, unter anderem auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines. Die Norm ist maßgeblich für die öffentliche Beschaffung und für rechtliche Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit und dient auch als technische Referenz für Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft.

  • EN ISO 9241-171

    EN ISO 9241-171 ist eine europäische Norm zur Software-Ergonomie. Sie enthält konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit von Software und ergänzt die Web Content Accessibility Guidelines um anwendungsbezogene ergonomische Aspekte.

  • Equality Act 2010

    Der Equality Act 2010 ist ein britisches Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung. Er verpflichtet Anbieter von Waren und Dienstleistungen, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen. Dazu zählt auch die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein formales Dokument zur Offenlegung des Konformitätsstatus eines digitalen Angebots. Sie beschreibt bestehende Barrieren und geplante Maßnahmen und dient der Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern.

  • European Accessibility Act

    Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er erfasst unter anderem bestimmte Produkte sowie digitale Dienstleistungen wie den elektronischen Geschäftsverkehr und Selbstbedienungsterminals. Die Richtlinie bildet die europäische Grundlage für das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

  • Farbunabhängigkeit

    Farbunabhängigkeit beschreibt das Prinzip, dass Informationen nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden dürfen. Zusätzliche visuelle oder textliche Hinweise sind erforderlich, um Inhalte auch für Menschen mit Farbsehschwächen zugänglich zu machen.

  • Feedbackmechanismen

    Feedbackmechanismen ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern, Barrieren in digitalen Angeboten zu melden. Sie sind in bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen vorgeschrieben und unterstützen die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit.

  • Fokus

    Der Fokus bezeichnet bei der Tastaturnavigation das aktuell aktive Bedienelement. Er muss eindeutig visuell erkennbar sein und ist eine grundlegende Voraussetzung für eine orientierte und kontrollierte Nutzung digitaler Angebote.

  • Fokusindikator

    Ein Fokusindikator ist die visuelle Hervorhebung des aktuell fokussierten Elements. Er unterstützt die Orientierung bei der Tastaturbedienung und muss ausreichend kontrastreich gestaltet sein.

  • Fokusmanagement

    Fokusmanagement beschreibt die gezielte Steuerung der Reihenfolge und Position des Tastaturfokus. Es ist insbesondere bei dynamischen Inhalten von Bedeutung, da fehlerhaftes Fokusmanagement zu Orientierungsverlust führen kann – insbesondere bei nicht visuell orientierten Menschen.

  • Fokusreihenfolge

    Die Fokusreihenfolge beschreibt die Abfolge, in der interaktive Elemente bei der Tastaturnavigation angesteuert werden. Sie muss logisch und nachvollziehbar sein, da fehlerhafte Fokusreihenfolgen die Nutzbarkeit digitaler Angebote erheblich beeinträchtigen.

  • Getaggtes PDF

    Ein getaggtes PDF enthält strukturelle Auszeichnungen in Form von Tags. Korrekt verwendet ermöglichen die Tags assistiven Technologien die korrekte Interpretation von Inhalt und Struktur. Sie bieten Orientierung und dienen darüber hinaus zur Navigation innerhalb von Dokumenten.

  • ICT Accessibility

    ICT Accessibility bezeichnet die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie. Der Begriff wird in internationalen Normen und Richtlinien verwendet und umfasst Software, Hardware sowie digitale Dienste.

  • ISO 14289

    ISO 14289 ist die formale Bezeichnung des internationalen Standards PDF/UA. Die Norm legt fest, wie PDF-Dokumente aufgebaut sein müssen, um barrierefrei nutzbar zu sein, und ist international gültig.

  • ISO 30071-1

    ISO 30071-1 ist eine internationale Norm zur Entwicklung barrierefreier digitaler Produkte und Dienstleistungen. Sie beschreibt organisatorische und prozessuale Anforderungen zur Verankerung von Barrierefreiheit in Entwicklungs- und Geschäftsprozessen und richtet sich insbesondere an Organisationen und Unternehmen.

  • ISO 9241

    ISO 9241 ist eine internationale Normenreihe zur Ergonomie der Mensch-System-Interaktion. Sie enthält Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit, Benutzerführung und Interaktion. Aspekte der Barrierefreiheit sind Bestandteil mehrerer Teile der Normenreihe.

  • Konformitätsbewertung

    Eine Konformitätsbewertung stellt fest, ob ein digitales Angebot festgelegte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Sie erfolgt anhand definierter Kriterien und Standards und kann rechtliche Bedeutung erlangen.

  • Konformitätsstufe

    Die Konformitätsstufe gibt an, in welchem Umfang die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines erfüllt sind. Sie wird in die Stufen A, AA und AAA unterteilt und bestimmt den Grad der erreichten Barrierefreiheit.

  • Kontrast

    Kontrast bezeichnet den Helligkeitsunterschied zwischen Vorder- und Hintergrund. Ausreichende Kontraste sind erforderlich, damit Texte und Bedienelemente lesbar und wahrnehmbar bleiben. Die Web Content Accessibility Guidelines definieren Mindestkontrastwerte für verschiedene Inhaltstypen.

  • Kontrastmodi

    Kontrastmodi verändern die Farbdarstellung von Benutzeroberflächen zur Verbesserung der Lesbarkeit. Sie werden von Betriebssystemen bereitgestellt. Digitale Inhalte müssen mit solchen Darstellungsmodi kompatibel sein.

  • Landes-Behindertengleichstellungsgesetze

    Landes-Behindertengleichstellungsgesetze regeln die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Ebene der Bundesländer. Sie enthalten Vorgaben zur Barrierefreiheit für Landesbehörden und landesnahe Einrichtungen. Inhalt, Anwendungsbereich und Verbindlichkeit unterscheiden sich je nach Bundesland.

  • Leichte Sprache

    Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte und normierte Sprachform. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit kognitiven Einschränkungen und folgt festgelegten Regeln zur Verständlichkeit. Mit der DIN SPEC 33429 gibt es erstmals eine offiziell abgestimmte und anerkannte Norm für Leichte Sprache in Deutschland.

  • Leichte Sprache Plus

    Leichte Sprache Plus erweitert die Leichte Sprache um zusätzliche Informationen. Sie verbindet eine hohe Verständlichkeit mit einem erhöhten Informationsgehalt und wird ergänzend eingesetzt.

  • Lesereihenfolge

    Die Lesereihenfolge beschreibt die Abfolge, in der Inhalte von assistiven Technologien ausgegeben werden. Sie muss der logischen und visuellen Struktur der Inhalte entsprechen, da eine fehlerhafte Reihenfolge zu Verständnis- und Orientierungsschwierigkeiten führen kann.

  • Lesereihenfolge

    Die Lesereihenfolge beschreibt die Abfolge, in der Inhalte von assistiven Technologien ausgegeben werden. Sie muss der logischen und visuellen Struktur eines Dokuments entsprechen, da eine fehlerhafte Lesereihenfolge die Verständlichkeit und Orientierung beeinträchtigen.

  • Live-Regionen

    Live-Regionen kennzeichnen dynamische Inhaltsänderungen, die ohne Nutzerinteraktion auftreten. Screenreader werden über diese Änderungen informiert, was insbesondere bei Echtzeit-Updates relevant ist.

  • Manuelle Prüfung

    Eine manuelle Prüfung wird von qualifizierten Expertinnen und Experten durchgeführt. Sie bewertet Aspekte der Barrierefreiheit, die vollautomatisiert nicht zuverlässig erfassbar sind, darunter Verständlichkeit, Bedienbarkeit und die Nutzung mit assistiven Technologien.

  • Medienstaatsvertrag

    Der Medienstaatsvertrag ist der zwischen den Bundesländern geschlossene Staatsvertrag zur Regelung des Rundfunk- und Medienbereichs in Deutschland. Er enthält Vorgaben zur Barrierefreiheit audiovisueller Medienangebote, insbesondere zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

  • Monitoring

    Monitoring bezeichnet die regelmäßige Überwachung der Barrierefreiheit digitaler Angebote. Es dient der Qualitätssicherung und der Bewertung des Umsetzungsstands gesetzlicher Anforderungen. Öffentliche Stellen sind in diesem Rahmen zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet.

  • Nutzerbeteiligung

    Nutzerbeteiligung bezeichnet die systematische Einbindung von Nutzerinnen und Nutzern in Entwicklungs- und Gestaltungsprozesse. Sie liefert praxisnahe Erkenntnisse und ist ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

  • Onlinezugangsgesetz

    Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Die barrierefreie Gestaltung dieser digitalen Angebote ist ein zentrales Qualitätsmerkmal und steht in engem Zusammenhang mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung.

  • Overlay-Tools

    Overlay-Tools bieten Funktionen zur individuellen Anpassung der Darstellung von Websites. Sie greifen auf der Oberfläche ein und gelten fachlich nicht als vollständiger Ersatz für barrierefreie Entwicklung.

  • PDF-Barrierefreiheitsprüfung

    Eine PDF-Barrierefreiheitsprüfung bewertet digitale Dokumente anhand einschlägiger Standards wie PDF/UA und den Web Content Accessibility Guidelines. Sie untersucht unter anderem Struktur, Lesereihenfolge, Alternativtexte sowie gestalterische und inhaltliche Aspekte mit dem Ziel einer barrierefreien Nutzung.

  • PDF/UA

    PDF/UA ist ein internationaler ISO-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente. Er definiert Anforderungen an Dokumentstruktur, Metadaten, Lesereihenfolge und Alternativtexte, um die barrierefreie Nutzung von PDF-Dokumenten sicherzustellen.

  • Plain Language

    Plain Language bezeichnet im englischsprachigen Raum eine klar verständliche, nutzerorientierte Sprache. Die wichtigste Norm für Plain Language ist die ISO 24495-1:2023. Diese legt fest, dass die Kommunikation so klar sein muss, dass die adressierten Leser die Informationen leicht finden, verstehen und nutzen können. In Deutschland wird dafür der Begriff Einfache Sprache verwendet.

  • Reifegradmodell

    Ein Reifegradmodell beschreibt den Entwicklungsstand der Barrierefreiheit innerhalb einer Organisation. Es unterstützt die strategische Planung und Weiterentwicklung und wird häufig im Kontext von Audits oder Managementprozessen eingesetzt.

  • Reizreduzierte Darstellung

    Reizreduzierte Darstellung minimiert visuelle und akustische Ablenkungen in digitalen Angeboten. Sie unterstützt Menschen mit Konzentrations- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten, beispielsweise durch reduzierte Animationen.

  • Responsive Design

    Responsive Design bezeichnet die Anpassung von Layouts und Inhalten an unterschiedliche Bildschirmgrößen und Darstellungsformen. Inhalte müssen auch bei Vergrößerung oder auf mobilen Endgeräten nutzbar bleiben, was ein relevantes Kriterium der Web Content Accessibility Guidelines ist.

  • Robustheit

    Robustheit ist ein Grundprinzip der Web Content Accessibility Guidelines und bezeichnet die technische Stabilität digitaler Inhalte. Inhalte müssen mit unterschiedlichen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien kompatibel sein, um eine langfristige Zugänglichkeit zu gewährleisten.

  • Rundfunkstaatsvertrag

    Der Rundfunkstaatsvertrag war die frühere staatsvertragliche Rechtsgrundlage für den Rundfunk in Deutschland. Er enthielt erste Regelungen zur Barrierefreiheit von Medieninhalten und wurde durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.

  • Schaltersteuerung

    Schaltersteuerung ermöglicht die Bedienung digitaler Systeme über einzelne Eingabeschalter. Sie wird bei schweren motorischen Einschränkungen eingesetzt und erfordert entsprechend gestaltete Benutzeroberflächen.

  • Screenreader

    Screenreader sind Softwareprogramme, die Inhalte von Benutzeroberflächen in gesprochene Sprache oder Braille ausgeben. Sie ermöglichen blinden und stark sehbehinderten Menschen den Zugang zu digitalen Informationen und interpretieren dabei semantische Strukturen. Bekannt Screenreader sind NVDA, JAWS, VoiceOver oder auch Talkback.

  • Screenreader-Test

    Ein Screenreader-Test überprüft die Nutzbarkeit digitaler Inhalte mit Screenreadern. Er simuliert die Nutzung durch blinde oder sehbehinderte Menschen und ist ein wesentlicher Bestandteil manueller Barrierefreiheitsprüfungen.

  • Section 508

    Section 508 ist eine US-amerikanische gesetzliche Vorschrift zur Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie öffentlicher Stellen. Sie verpflichtet Bundesbehörden, digitale Systeme barrierefrei zu gestalten. Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines.

  • Selbsteinschätzung

    Eine Selbsteinschätzung (oft auch Selbstbewertung genannt) ist eine interne Bewertung der Barrierefreiheit eines digitalen Angebots ohne externe Prüfung. Ihre Aussagekraft ist begrenzt, sie kann jedoch zur Vorbereitung weiterführender Prüfungen dienen.

  • Semantik

    Semantik bezeichnet die inhaltliche Bedeutung und Struktur von Elementen in digitalen Dokumenten. Im Webkontext wird sie durch korrekt eingesetzte HTML-Elemente vermittelt und ist eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung von Inhalten durch assistive Technologien.

  • Semantische HTML-Elemente

    Semantische HTML-Elemente vermitteln die inhaltliche Bedeutung und Struktur von Webinhalten. Dazu zählen unter anderem Überschriften, Listen und Navigationsbereiche. Sie ermöglichen assistiven Technologien eine korrekte Interpretation von Inhalt und Struktur.

  • Semantisches HTML

    Semantisches HTML bezeichnet die Verwendung bedeutungstragender HTML-Elemente zur strukturellen Auszeichnung von Inhalten. Es ermöglicht assistiven Technologien wie Screenreadern eine korrekte Interpretation von Inhalt, Struktur und Beziehungen und bildet eine zentrale Grundlage barrierefreier Webentwicklung.

  • Speech-to-Text

    Speech-to-Text bezeichnet die automatische Umwandlung gesprochener Sprache in Text. Die Technologie unterstützt insbesondere Menschen mit motorischen Einschränkungen. Eingabefelder müssen für diese Nutzung geeignet sein

  • Sprachausgabe

    Sprachausgabe ist die akustische Ausgabe von Textinhalten durch assistive Technologien oder Betriebssystemfunktionen. Die Qualität der Ausgabe hängt von der korrekten Strukturierung und Sprachauszeichnung der Inhalte ab.

  • Sprachauszeichnung

    Sprachauszeichnung kennzeichnet die Sprache von Inhalten in maschinenlesbarer Form. Sie ist notwendig für eine korrekte Sprachausgabe durch Screenreader und andere assistive Technologien. Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit geht es vor allem darum, dass Sprachwechsel innerhalb eines Dokuments korrekt ausgezeichnet werden.

  • Spracherkennung

    Spracherkennung ermöglicht die Steuerung von Geräten und Anwendungen durch gesprochene Sprache. Sie wird insbesondere von Menschen mit motorischen Einschränkungen genutzt. Digitale Angebote sollten sprachbasierte Eingaben unterstützen.

  • Sprungmarken

    Sprungmarken (Skip-Links) ermöglichen das direkte Ansteuern bestimmter Inhaltsbereiche innerhalb eines Dokuments oder einer Webseite. Sie unterstützen insbesondere die Tastatur- und Screenreader-Nutzung und werden häufig eingesetzt, um wiederkehrende Inhalte zu überspringen.

  • Tastaturbedienbarkeit

    Tastaturbedienbarkeit beschreibt die Möglichkeit, sämtliche Funktionen eines digitalen Angebots ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen. Sie ist insbesondere für Menschen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen von zentraler Bedeutung und wird von den Web Content Accessibility Guidelines gefordert.

  • Tastaturnavigation

    Tastaturnavigation bezeichnet die Nutzung digitaler Angebote ausschließlich über die Tastatur (auch Bildschirmtastatur). Sie ist für viele assistive Technologien grundlegend. Sämtliche Funktionen müssen über die Tastatur erreichbar und bedienbar sein.

  • Text-to-Speech

    Text-to-Speech bezeichnet die automatische Umwandlung von geschriebenem Text in gesprochene Sprache. Die Technologie wird in vielen assistiven Anwendungen eingesetzt. Gut strukturierte Inhalte verbessern die Verständlichkeit der Ausgabe.

  • Textalternativen

    Textalternativen sind textliche Beschreibungen für nicht-textuelle Inhalte wie Bilder oder Grafiken. Sie ermöglichen die Wahrnehmung dieser Inhalte durch assistive Technologien wie Screenreader und sind ein zentrales Kriterium der Web Content Accessibility Guidelines.

  • Textstruktur

    Die Textstruktur beschreibt den logischen Aufbau von Inhalten, einschließlich Überschriften, Absätzen und Hervorhebungen. Eine klare Struktur unterstützt die Verständlichkeit und Orientierung für alle Nutzerinnen und Nutzer.

  • Textvergrößerung

    Textvergrößerung beschreibt die Möglichkeit, Texte und Inhalte ohne Funktionsverlust zu vergrößern. Texte müssen auch bei vergrößerter Darstellung lesbar bleiben. Es darf durch die Textvergrößerung zum Beispiel nicht zu Überlagerungen oder abgeschnittene Inhalte kommen. Die Web Content Accessibility Guidelines definieren hierfür Mindestanforderungen.

  • Third-Party-Komponenten

    Third-Party-Komponenten stammen von externen Anbietern und werden in eigene Anwendungen integriert. Ihre Barrierefreiheit ist nicht automatisch gewährleistet und sollte vor dem Einsatz geprüft werden.

  • Transkripte

    Transkripte sind textliche Wiedergaben von Audio- oder Videoinhalten. Sie ermöglichen den Zugang zu Inhalten ohne Ton und unterstützen unterschiedliche Nutzergruppen, unter anderem Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.

  • UAAG

    Die User Agent Accessibility Guidelines (UAAG) definieren Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Benutzeragenten wie Webbrowsern und Mediaplayern. Sie richten sich an Hersteller solcher Systeme und zielen auf eine bessere Unterstützung assistiver Technologien ab.

  • Überschriftenstruktur

    Die Überschriftenstruktur beschreibt die hierarchische Gliederung von Inhalten. Sie wird durch korrekt verschachtelte Überschriftselemente umgesetzt und erleichtert die Orientierung und Navigation, insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien.

  • Überwachungsstelle

    Eine Überwachungsstelle kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit. Sie prüft unter anderem Barrierefreiheitserklärungen und eingehende Beschwerden. In Deutschland sind hierfür in der Regel Stellen der Länder zuständig.

  • UN-Behindertenrechtskonvention

    Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu fördern. Deutschland hat die Konvention im Jahr 2009 ratifiziert.

  • Untertitel

    Untertitel geben gesprochene Inhalte von Audio- und Videomedien in Textform wieder. Sie sind insbesondere für gehörlose und schwerhörige Menschen essenziell und müssen zeitlich synchron sowie inhaltlich vollständig und fehlerfrei bereitgestellt werden.

  • Verantwortlichkeitsmatrix

    Eine Verantwortlichkeitsmatrix ordnet Aufgaben, Rollen und Zuständigkeiten klar zu. Sie unterstützt die strukturierte Umsetzung von Barrierefreiheit und hilft, Zuständigkeitslücken zu vermeiden.

  • Vergrößerungssoftware

    Vergrößerungssoftware kombiniert Funktionen zur Vergrößerung und Kontrastanpassung von Inhalten. Sie unterstützt Menschen mit starker Sehbeeinträchtigungen. Ein klassisches Beispiel für eine solche Software ist ZoomText, die unter anderem Bildschirminhalte stark vergrößert, Kontrastfarben anpasst und Mauszeiger hervorhebt.

  • Verständlichkeit

    Verständlichkeit ist ein Grundprinzip der Web Content Accessibility Guidelines und beschreibt die klare, nachvollziehbare und vorhersehbare Gestaltung von Inhalten und Interaktionen. Texte, Navigation und Bedienelemente müssen logisch aufgebaut sein, um auch die nicht visuelle Nutzung, beispielsweise mit Screenreadern, zu unterstützen.

  • VPAT

    Das Voluntary Product Accessibility Template (VPAT) ist ein standardisiertes Dokumentationsformat zur Darstellung der Barrierefreiheitskonformität von Produkten und Dienstleistungen. Es wird insbesondere im internationalen Beschaffungsumfeld verwendet.

  • W3C

    Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein internationales Gremium zur Standardisierung von Webtechnologien. Es entwickelt technische Spezifikationen wie HTML, CSS und ARIA. Die Förderung der Barrierefreiheit ist ein zentrales Querschnittsthema der Arbeit des W3C.

  • Wahrnehmbarkeit

    Wahrnehmbarkeit ist eines der vier Grundprinzipien der Web Content Accessibility Guidelines. Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können, unter anderem durch Textalternativen, ausreichende Kontraste und zugängliche Medien.

  • WAI

    Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist ein Programm des World Wide Web Consortiums. Sie entwickelt internationale Standards, Richtlinien und unterstützende Materialien zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webinhalten. Die Web Content Accessibility Guidelines werden im Rahmen der WAI erarbeitet.

  • WCAG

    Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Sie definieren überprüfbare Erfolgskriterien auf den Konformitätsstufen A, AA und AAA und bilden die fachliche Grundlage vieler nationaler und internationaler Gesetze und Normen zur digitalen Barrierefreiheit.

  • WCAG 2.0

    WCAG 2.0 ist eine frühere Version der Web Content Accessibility Guidelines. Sie führte die vier grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit ein. Diese Version ist weiterhin rechtlich relevant, wird jedoch zunehmend durch neuere Fassungen ergänzt.

  • WCAG 2.1

    WCAG 2.1 erweitert WCAG 2.0 um zusätzliche Erfolgskriterien, insbesondere im Hinblick auf mobile Nutzung, Touch-Bedienung und kognitive Zugänglichkeit. Diese Version ist in vielen europäischen Regelwerken als Referenz für digitale Barrierefreiheit verbindlich.

  • WCAG 2.2

    WCAG 2.2 ergänzt die bestehenden Richtlinien um weitere Erfolgskriterien zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit. Sie stärkt insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und erweitert die Anforderungen gegenüber WCAG 2.1.

  • WCAG 3.0

    WCAG 3.0 ist die in Entwicklung befindliche nächste Generation der Web Content Accessibility Guidelines. Sie verfolgt einen flexibleren und stärker nutzerorientierten Bewertungsansatz und zielt darauf ab, reale Nutzungsszenarien besser abzubilden.

  • WCAG-Konformität

    WCAG-Konformität bezeichnet den Grad der Übereinstimmung eines digitalen Angebots mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines. Sie wird anhand definierter Erfolgskriterien und Konformitätsstufen bewertet und bildet eine Grundlage für rechtliche und fachliche Bewertungen der Barrierefreiheit.

  • Zeitbasierte Inhalte

    Zeitbasierte Inhalte sind Audio- und Videomedien. Sie müssen durch geeignete Alternativen wie Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen barrierefrei zugänglich gemacht werden und sind ein zentrales Thema der digitalten Barrierefreiheit.