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WCAG 2.2 im vierten Quartal 2023

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Im vierten Quartal 2023 soll endlich die WCAG 2.2 den Entwurfsmodus verlassen. Ein guter Zeitpunkt, um sich die WCAG 2.2 mal anzusehen und hier auf dem Barrierekompass vorzustellen.

Was sind die WCAG?

Regelmäßige Leser des Barrierekompass werden die WCAG zwar schon kennen, aber eine kurze Einführung kann vielleicht trotzdem nicht schaden: also, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard, der sich mit der Barrierefreiheit von Webinhalten beschäftigt. Die Web Content Accessibility Guidelines, die vom W3C ständig weiterentwickelt werden, beinhalten umfassende Richtlinien, Techniken und Erläuterungen, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen problemlos auf Online-Inhalte zugreifen und diese ohne Fremde Hilfe nutzen können. Die WCAG umfassen eine Vielzahl von Empfehlungen und Anforderungen, die in drei Konformitäts-Level A, AA und AAA unterteilt sind. Die Grundprinzipien der WCAG lauten Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Neuerungen in WCAG 2.2

Mit der bevorstehenden Veröffentlichung der WCAG 2.2 wird eine Aktualisierung der bestehenden Richtlinien vorgenommen, um den sich ständig verändernden Technologien und den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Die neuen Richtlinien in WCAG 2.2 ergänzen die bestehenden Kriterien von WCAG 2.0 und WCAG 2.1 und zielen darauf ab, die Benutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Die WCAG 2.2-Richtlinien bauen auf den Grundprinzipien der vorherigen Versionen auf und fügen spezifische Empfehlungen hinzu, um den Zugang zu digitalen Inhalten noch inklusiver zu gestalten, dazu gehören Konkretisierungen und auch neue Anforderungen für Tastaturfokus, Gestensteuerung, Mindestgröße von interaktiven Elementen, Hilfestellungen, Eingabeunterstützung und Authentifizierung. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Prüfschritt 4.1.1 Syntax (Anforderung 9.4.1.1 aus EN 301549) aus WCAG 2.2 entfernt wird, weil der Prüfschritt mittlerweile veraltet ist und nachgewiesenermaßen keinen Einfluss mehr auf die Barrierefreiheit hat. Weitere Informationen finden Sie in den WCAG 2 FAQ, 4.1.1 Parsing.

Wie gesagt, die neuen WCAG 2.2-Richtlinien werden die bestehenden WCAG 2.0 und WCAG 2.1 Kriterien ergänzen, sodass Websites und Anwendungen, die bereits den Anforderungen von WCAG 2.0 AA oder WCAG 2.1 AA entsprechen, einen guten Ausgangspunkt haben, um die neuen Anforderungen von WCAG 2.2 zu erfüllen.

Ausblick auf WCAG 3.0

Wie heißt es im Fußballjargon so schön, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Während WCAG 2.2 gerade in den Startlöchern steht, wirft die Zukunft bereits ihre düsteren Schatten voraus. Die Web Accessibility Initiative (WAI) hat bereits Pläne für die Entwicklung von WCAG 3.0 angekündigt. Die WCAG 3.0 sollen einen noch stärkeren Fokus auf Benutzerfreundlichkeit und Inklusivität legen, dabei aber alle gelernten etablierten Konzepte aus WCAG 1.0 bis WCAG 2.2 weitgehend über Bord werfen, woran es durchaus heftige Kritik gibt. Die Entwicklung von WCAG 3.0 soll eng mit der Weiterentwicklung von Technologien und der sich verändernden Landschaft digitaler Inhalte verbunden sein. Warten wir es ab.

Fazit

Die bevorstehende Veröffentlichung der WCAG 2.2 markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Welt der digitalen Barrierefreiheit. Die zusätzlichen Richtlinien werden dazu beitragen, dass einige Unschärfen der bestehenden Richtlinien konkretisiert und bestehenden Lücken geschlossen werden, insbesondere auf mobilen Geräten. Es ist gut, dass sich der Standard kontinuierlich weiterentwickelt, um mit den technologischen Veränderungen Schritt zu halten und gleichzeitig die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Die Herausforderungen für Designer, Webentwickler und Online-Redaktionen werden aber auch zukünftig eher weiter anwachsen.

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