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Schweizer Richtlinie für Barrierefreies Internet

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Da soll noch einer sagen, die Schweizer wären neutral! Via Kobinet-Nachrichten erreicht uns die erfreuliche Mitteilung, dass es in der Schweiz nun auch eine Richtlinie für barrierefreie Internetangebote gibt. Was es zu beachten gibt und an wen sich die Richtlinie wendet, erfahren Sie in einem kurzen Abriss.

Eigentlich ist die Meldung auch gar nicht mehr neu, denn die Richtlinie wurde bereits am 23.05.2005 verabschiedet, doch erst gestern wurden wir der neuen gesetzlichen Lage in der Schweiz gewahr. Ähnlich wie die BITV orientieren sich auch die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (Version 1.0) an den WCAG 1.0 mit allen damit verbundenen Problemen, Schwierigkeiten aber natürlich auch den Vorteilen.

Ab wann und für wen

Ab sofort müssen alle neuen Websites sowie bis Ende 2006 alle Websites des Bundes den neuen Richtlinien, die es im Internet auch als PDF-Dokument zum Download gibt, entsprechen. Zudem gibt es noch Empfehlungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Ziel dieser Empfehlungen ist es, die vorgeschriebene Konformitätsstufe AA um einige Elemente auszudehnen, wie beispielsweise Abkürzungen und Akronyme oder Sprachwechsel kenntlich zu machen.

Explizit wird in den Richtlinien auf das Thema PDF-Dokumente eingegangen, die ebenfalls barrierefrei zugänglich sein müssen. Gute Karten also für Adobe Acrobat, da es derzeit das einzige Instrument am Markt ist, um weitestgehend barrierefreie PDF-Dokumente zu erstellen.

Bestandsgarantie

Bis Ende 2006 gibt es eine Bestandsgarantie, die sicherstellen soll, dass bis zum Ablauf der ersten Frist keine neuen Richtlinien in Kraft treten. Beim derzeitigen Tempo der WCAG 2.0 ist hier wohl auch keine Gefahr zu sehen. Etwas schwammig hingegen die Formulierung, wann die Überprüfung der Vorgaben erfolgen soll. Hier spricht die Richtlinie von "periodisch", wobei auch eine Periode von 5 Jahren dieser Formulierung entspricht.

Update

Gut hingegen die Nennung der Namen der Arbeitsgruppen-Mitglieder, die an den Richtlinien mitgewirkt haben und auch für die Überprüfung in der Verantwortung sind oder sein werden. Somit ist zumindest klar geregelt, wer für die Überprüfung verantwortlich ist. In Deutschland mussten hierfür erst die notwendigen Ansprechpartner, Ministerien und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Wohlgemerkt: nachdem die BITV schon 2 Jahre in Betrieb war.

Freuen wir uns also über ein weiteres Land, das Ja zur Barrierefreiheit im Internet sagt.

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