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Quo vadis, BIENE-Award

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Nun ist es endlich soweit. Die Kriterien zum BIENE-Award 2004 sind offengelegt. Zumindest die Prüfschritte, die als allgemeine Kriterien für jeden Beitrag abgeprüft werden. Unter den 43 Prüfkriterien sind viele Punkte, die absolut notwendig sind, um barrierefreie Internetseiten zu erstellen. Andere wiederum sind fragwürdig und wieder andere - zumindest in der freien Marktwirtschaft - absolut kontraproduktiv und schlichtweg nicht machbar.

Nachdem bereits der letzte BIENE-Award mit zum Teil beissender Kritik in Foren und anderen Publikationen überschüttet wurde, konnte man vor allem von den Veranstaltern der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen hören, dass man für den kommenden BIENE-Award (also den diesjährigen) Besserung gelobe. Dazu sollten besser aufgeteilte Wettbewerbs-Kategorien genaus gehören, wie ein transparenteres System und die Orientierung an kommerziellen Interessen. Natürlich hat Barrierefreiheit zur Zeit vor allem eine Lobby dort, wo die BITV das Thema als Muss definiert, aber Barrierefreies Internet kann auch appetitlich verpackt daherkommen und so für Agenturen und Kunden gleichermaßen interessant sein.

Kurz und gut: dieses Ziel wurde mit der Bekanntgabe des neuen BIENE-Award am 22.03.2004 zur CeBIT bereits leicht verfehlt, denn neue Wettbewerbskategorien oder besser sortierte Kategorien sind leider nicht realisiert worden. Und mit den jetzt veröffentlichten 43 Prüfkriterien werden wohl auch die letzten ambitionierten Agenturen ausgeschlossen, die nicht an den eGovernment-Töpfen beteiligt sind. Somit also die Masse der potentiellen Agenturen, die man mit dem BIENE-Award und somit für das Thema Barrierefreies Internet hätte gewinnen können. Leider kommen auch die Prüfkriterien des BIENE-Award nicht ohne eine Vielzahl weicher Kriterien aus, wie eben auch schon die erste Version der WCAG beziehungsweise BITV.

Beispiele gefällig? Gerne. Da awäre zum Beispiel Punkt 18: "Es werden aussagekräftige und möglichst kurze URLs verwendet." Was damit genau gemeint ist, wissen wohl auch nur die Initiatoren. Müssen nun alle URLs einer Website beispielsweise die Überschrift widerspiegeln? Die URL dieses Artikels beispielsweise sagt ja nicht aus, dass es um den BIENE-Award geht. Müsste diese URL dann statt http://www.barrierekompass.de/weblog/index.php?itemid=149 nun auf http://www.barrierekompass.de/1604_quo_vadis_biene_award.html lauten? Aber es geht noch weiter. Punkt 21 ist unser Liebling: "Für komplexe (Fließ-)Texte werden Zusammenfassungen angeboten." Autsch. Das tut schon richtig weh, vor allem, wenn man - wie wir - täglich Artikel zu einem relativ komplexen Thema verfasst. Nicht genug, dass man sich mit Sprachauszeichnung, Akronymen und Abkürzungen auseinandersetzt - jetzt darf es auch gerne noch eine Kurzeinleitung in leicht verständlicher Sprache sein. Zu guter Letzt ist da noch Punkt 43: "Die Ladezeit der Startseite ist kurz. Die Ladezeit von komplexeren Komponenten, die für das Angebot der Site wesentlich sind, ist angemessen." Was bitte ist hier kurz? Welche Verbindungsgeschwindigkeit liegt diesem Prüfschritt zugrunde? Sprechen wir von langsamen Analog-Modems oder Breitband-Anbindungen jenseits der DSL-Grenze?

Nun gut: gezwungen wird niemand, beim BIENE-Award mitzumachen. Allerdings soll dieser Wettbewerb ja dazu führen, dass Barrierefreies Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird und wirklich neue Einsichten eröffnet werden. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob bei den Planern überhaupt ein Bewusstsein für die Basis besteht. Die meisten Seiten beim letztjährigen Wettbewerb scheiterten bereits an der einfachsten Einstiegshürde: valider Code. Es ist davon auszugehen, dass die 43 Basis-Kriterien in diesem Jahr noch mehr Teilnehmer bereits im ersten Schritt aus dem Wettbewerb kegeln als dies im letzten Jahr der Fall war.

Wir fragen: wem nützt der BIENE-Award und wem soll er Nutzen stiften?

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