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Niedersachsen bringt Gleichstellungsgesetz auf den Weg

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Am 1. Mai 2002 trat in Deutschland das Bundesgleichstellungsgesetz in Kraft. Die meisten Bundesländer, die bis dahin auf ein Signal aus Berlin gewartet hatten, reagierten mit einem eigenen Landesgleichstellungsgesetz, welches das Bundesgesetzes referenzierte. Wichtigstes Ziel dieser Gesetze ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit, auch in elektronischen Medien. Die Vision: Menschen mit Behinderungen sollen alle Lebensbereiche, ohne besondere Erschwernisse grundsätzlich ohne fremde Hilfe und in der allgemein üblichen Weise nutzen können.

Wie das speziell im Bereich der elektronischen Medien funktionieren soll regelt § 11 Barrierefreie Informationstechnik. Darauf aufbauend wurde am 17. Juli 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung − BITV veröffentlicht.

Wie der EPD jetzt meldete soll Niedersachsen als letztes Bundesland ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen erhalten. "Lange musste Niedersachsen auf ein akzeptables Gesetz warten".  Am Mittwoch nun wurde im Sozialausschuss des Landtages von CDU und FDP ein entsprechender Gesetzestext beschlossen. Der Landtag wird in dieser Woche über das Gesetz entscheiden. Unter anderem sollen dann die Internet-Auftritte des Landes und der Kommunen barrierefrei werden. Ganz ohne Kritik blieb der Gesetzentwurf der Landesregierung allerdings nicht:

Wir hoffen, dass die jährlich vorgesehenen 1,5 Millionen Euro für die Kommunen ausreichend sind, um alle notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Außerdem wäre eine regelmäßige Berichtspflicht der Landesregierung wichtig gewesen. Die Planung einer so genannten kurzfristigen Evaluation ist uns zu wenig und zu ungenau.

So der SoVD-Landesvorsitzende von Niedersachsen, Adolf Bauer. Mehr zum Stand der Gesetzgebung des Bundes und der Länder können Sie auf www.einfach-fuer-alle.de lesen.

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