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Neues Portal zur IT-Barrierefreiheit

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Am am 22. November 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) – relativ unbemerkt von der Allgemeinheit – das Portal „Barrierefreiheit und Dienstekonsolidierung“ an den Start gebracht. Das neue Portal, das Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie unterstützen soll, wurde in Zusammenarbeit zwischen dem BMI, dem Informationstechnikzentrum Bund, der Landesbeauftragten des Landes Hessen für barrierefreie IT und dem Bundesverwaltungsamt entwickelt. Ähnlich, wie seinerzeit das Portal BITV-Lotse, bietet das neue Portal eine Vielzahl von Informationen, Ressourcen, Checklisten und Handbüchern, die Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit helfen sollen – ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen die gleiche Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen. Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Dr. Markus Richter sagt in der offiziellen Pressemitteilung des BMI:

Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe für alle. Das ist zuerst eine Frage der Haltung. Mir ist es ein großes Anliegen, dass dies auch in der Informationstechnik gilt. Das BMI, das ITZBund und die hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT haben deshalb gemeinsam ein Portal geschaffen, das allen offensteht und ein breites Informationsangebot zur barrierefreien IT bereithält (...)

Das neue Portal „Barrierefreiheit und Dienstekonsolidierung“ soll somit als zentrale Anlaufstelle des Bundes fungieren und bei der Umsetzung von IT-Barrierefreiheit Hilfe leisten. Dazu biete es Leitfäden, Werkzeuge, Vergabebausteine, Umsetzungshilfen zu spezifischen Einzelthemen, Erläuterungsfilme, Fokusthemen und weiterführende Links. Laut Staatssekretär Dr. Markus Richter, CIO des Bundes, soll das Angebot an Informationen und konkreten Umsetzungshilfen stetig ausgebaut werden. Schon jetzt werden auf dem Portal verschiedene Umsetzungshilfen wie Checklisten, Handbücher und Schulungen vorgestellt, die den Umsetzungsprozess für Unternehmen und Organisationen vereinfachen sollen. Darüber hinaus werden auf dem neuen Portal die verschiedenen gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit im digitalen Raum erforderlich sind, vorgestellt und ihr Zusammenspiel im Kontext erläutert. Dazu gehören die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die BITV 2.0 von 2019 sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. 

Das Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes kann und wird zukünftig eine wertvolle Informationsquelle für all diejenigen sein, die sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen wollen und müssen. Zwar gibt es auf dem Portal wenig, was es nicht an vielen anderen Stellen im Netz nicht auch schon zu lesen gäbe, aber als zentrale und vor allem neutrale Anlaufstelle wir das Portal vermutlich bald eine wichtige Rolle spielen. Nachdem das Portal BITV-Lotse schon vor längerer Zeit abgekündigt wurde, weil es spätestens seit der BITV 2.0 von 2019 und dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt) inhaltlich veraltet war, füllt das neue Portal „Barrierefreiheit und Dienstekonsolidierung“ aus meiner Sicht zukünftig eine wichtige Lücke.

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