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Microsoft-Patent für Doppelklick fördert Barrierefreies Webdesign

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Kein Scherz zum ersten Mai: das amerikanische Patentamt hat am 27.04.2004 das Patent 6,727,830 an den Software-Riesen Microsoft erteilt. In seinen Grundzügen beschreibt es den bekannten Doppeklick auf die Maustaste, oder, um beim Originaltext zu bleiben "zeitbasierte Hardware-Knöpfe zum Start von Applikationen".

Das Patent beschreibt somit nicht nur den Doppelklick, den Microsoft explizit als Beispiel aufführt, sondern auch langes oder mehrfaches Drücken von Funktionsknöpfen, wie beispielsweise in modernen Autoradios oder bei Handheld-PCs. Auch wenn Microsoft sich in weiten Teilen seiner Patentanmeldung vom 12. Juli 2002 auf die Anwendung für Handheld beschränkt, beschreibt das Patent doch genau den Mechanismus des "Doppelklick". Angesichts dieser Tatsache könnte Microsoft tatsächlich für jeden Doppelklick auf einer Maustaste Lizenzgebühren verlangen.

Damit macht sich Microsoft in besonderem Maße für Barrierefreies Webdesign stark, denn viele Benutzer möchten in Zukunft sicherlich die lästigen Lizenzgebühren umgehen und werden auf die Benutzung von Mäusen verzichten. Dadurch werden viele aktuelle Internetseiten unbedienbar sein, zumindest all jene, die nicht barrierefrei sind. Barrierefreie Seiten sind nämlich unabhängig von Eingabegeräten und auch das Ausgabemedium ist egal. Somit könnte das neue US-Patent von Microsoft mehr für Barrierefreiheit tun, als alle WCAGs und BITVs dieser Welt zusammen.

In einer spontanen Aktion hat die Redaktion des Barrierekompass alle Computer-Mäuse bis auf weiteres eingemottet und bedient sich alternativer assistiver Technologien aus dem Hilfsmittel-Verzeichnis.

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