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Internetauftritt des Deutschen Bundestags

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Pünktlich zu unserem, auch bei Contentmanager.de erschienenen, Artikel über die Frage, ob Barrierefreiheit ein Prüfsiegel braucht, hat der Deutsche Bundestag das neue Design seines Internetangebotes vorgestellt. Nachdem Bundestagsvizepräsidentin Doktor Susanne Kastner das neue Internetangebot des Deutschen Bundestages auf der CeBIT persönlich freigegeben hat, steht das Portal nun unter www.bundestag.de auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Laut Aussage der Betreiber und der verantwortlichen Agentur zeichnet sich der neue Internet-Auftritt des Deutschen Bundestages durch ein modernes und benutzerfreundliches Design und vor allem durch barrierefreie Gestaltung aus.

Die im Internet angebotenen Informationen des deutschen Parlaments sind barrierefrei für alle Interessierten erreichbar. Mit dem neuen Auftritt des Parlaments im Internet liegt nunmehr ein Angebot vor, das sich durch eine deutlich verbesserte Benutzerfreundlichkeit und Aktualität auszeichnet,

sagte die Vizepräsidentin während ihres Besuches auf dem Stand des Deutschen Bundestages auf der Messe in Hannover.

Das Hauptaugenmerk wurde bei der Überarbeitung des Webdesigns auf die barrierefreie Gestaltung gelegt. Das zweifelsohne ansprechende Design soll mit allen Forderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) korrespondieren, so dass auch für Menschen mit Behinderung der Zugriff auf die Seiten des Deutschen Bundestages erheblich verbessert sein soll. Insbesondere mit Hilfe von Screenreadern soll das Internetangebot des Bundestages nun problemlos zu nutzen sein.

Angesichts des kommenden BIENE-Awards 2004 wollten wir natürlich genau wissen, ob sich hinter dem neuen Internetauftritt des deutschen Parlaments vielleicht ein heißer Kandidat für eine Nominierung beim BIENE-Award verbirgt. Da die Seite des Bundestages sehr ansprechend daher kommt, wäre es für die weitere Entwicklung des Themas Barrierefreiheit im Internet sehr positiv, wenn der Deutsche Bundestag nicht nur optisch, sondern auch in Punkto barrierefreier Umsetzung Maßstäbe setzen würde.

Wunder darf man aber vom neuen Auftritt des Deutschen Bundestages im Hinblick auf Barrierefreiheit nicht erwarten und so müssen die Betreiber froh sein, dass es kein offizielles Prüfsiegel für Barrierefreiheit gibt, denn dieser Online-Auftritt würde sich mit Sicherheit nicht damit schmücken dürfen, sondern müßte den Mängelbericht abarbeiten, den wir gerne mit auf den Weg geben.

Sicherlich, Ansätze sind da. So sind die Schriften skalierbar, auf Layout-Tabellen wurde verzichtet und eine alternative Anzeigemöglichkeit bietet praktisch Barrierefreiheit. Alternativ-Texte für Bilder wurden nicht nur zu Alibi-Zwecken eingesetzt, sondern beschreiben recht ausführlich und anschaulich die Bildinhalte. Auf unnötige Funktionserweiterungen, wie Java-Script wurde verzichtet und Zusatztechnologien, wie beispielsweise Flash, wurden ebenfalls nicht eingesetzt. Und dennoch, die Messlatte für barrierefreies Webdesign sollte gerade hier deutlich höher liegen. Von der Aussage, dass der neue Internetauftritt des Deutschen Bundestages mit allen Forderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) korrespondiert, ist man noch weit entfernt.

Es geht nicht darum, jedem, der sich mit der Aussage "Wir sind barrierefrei" nach vorne wagt, eine Ohrfeige zu verpassen. Aber, wo Barrierefreiheit drauf steht, sollte auch Barrierefreiheit drin sein, vor allem, wenn man sich derart umfassend auf die BITV beruft. Auch, wenn vielleicht nur die BITV Prioritäts-Stufe 1 gemeint ist.

Barrierefreiheit beginnt mit validem Code

Valider Code scheint für die meisten Internetseiten schon die schwerwiegendste Hürde zu sein, wie auch das Beispiel des Deutschen Bundestages wieder zeigt. Sowohl HTML als auch CSS entsprechen nicht in allen Belangen den Anforderungen des W3C an validen Code. Noch löffeln alle am Markt erhältlichen Browser diese HTML-Suppe mehr oder minder gut aus, aber zukünftige Ausgabemedien werden weniger fehlertolerant sein und dann bedeutet ungültiger Code eine nicht angezeigte Seite, also eine Barriere auf dem Weg zur Information. Coding-Kuriositäten von einem Dutzend
 hintereinander bilden da keine Ausnahme.

Warum die Seite nicht die vollen Möglichkeiten von CSS ausschöpft, bleibt wohl auch ein Geheimnis der Gestalter. Statt die Druckfunktion über Stylesheets zu regeln, wird eine zusätzliche Druckversion über eine schlecht sichtbare Schaltfläche angeboten, die zudem an unterschiedlichen Stellen in der Seite platziert ist. Leider funktionierte diese Funktion nicht in allen getesteten Browsern. Wenn man sich die Inhalte schon nicht ausdrucken kann, dann möchte man sich die Schriften wenigstens auf ein individuelles Maß vergrößern können. Eine Vergrößerung von 200 Prozent sollte jedes barrierefrei deklarierte Layout verkraften, ohne auseinander zu fallen oder unbenutzbar zu werden. Bereits der erste Versuch mit Mozilla enttäuscht: die Navigation taucht ab, ist nicht mehr bedienbar. Und auch im Internet Explorer macht sich Ernüchterung breit: mit der Einstellung der Schrift auf die maximale Schriftgröße verschwindet die rechte Spalte komplett, aber wenigstens bleibt die Navigation erhalten. Barrierefrei ist sicherlich auch das nicht.

Der Deutsche Bundestag im Screenreader

Wie behauptet sich die Seite im Praxistest mit einem Screenreader? Der erste Stolperstein wartet schon im Titel der Seite, wo sich Sprachwechsel zwar nicht auszeichnen lassen, aber eine sprechende Erklärung der Seite wäre an dieser Stelle mehr als angebracht. Doch der Screenreader stolpert weiter: home, sitemap, englishfrancais - deutsche Begriffe hätten es auch getan. Und wo ist eine Sprungnavigation, um direkt zum Inhalt springen zu können? Gerade bei geöffneter Unternavigation wäre es schön, wenn man die Navigation überspringen könnte - im übrigen eine Forderung der BITV Priorität 2, Punkt 13.2:

Inhaltlich verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.

Was die Auszeichnung von Sprache angeht, auf der Auszeichnung von Sprache herumzureiten ist nicht unbedingt notwendig, aber weil es halt in der BITV steht, soll es hier nicht unerwähnt bleiben. Nicht alle Sprachwechsel werden angezeigt, eigentlich wird dies nur in der Hauptnavigation stringent verfolgt. Abkürzungen und Akronyme wurden gar nicht ausgezeichnet.

Accessibility Statements

Und noch etwas, es wäre toll, wenn barrierefreie Internetseiten im Allgemeinen, und der Online-Auftritt des Deutsche Bundestages im Besonderen, dem amerikanischen Vorbild folgen und Accessibility Statements, also "Aussagen zur Barrierefreiheit", treffen würden. Accessibility Statements geben präzise Auskunft über den Grad der Barrierefreiheit, welche Zielgruppen im Fokus der Optimierung standen, welche Funktionen die Seite für die jeweiligen Gruppen bietet (Zum Beispiel Tastatur-Kürzel), sowie für welche Ausgabegeräte optimiert wurde und Vieles mehr. Auf diese Weise werden die Besucher einer Seite nicht gezwungen, selbst herauszufinden, was die Seite nun kann und was nicht. Accessibility Statements sind zwar keine Forderung der BITV, sollten unserer Meinung nach aber trotzdem auf jeder barrierefreien Webseite zu finden sein.

Fazit

Wir möchten nicht die Kritiker mit dem erhobenen Zeigefinger sein. Aber insbesondere publikumswirksame Seiten, wie die des Deutschen Bundestages, sollten eine absolute Vorbildfunktion erfüllen. Nicht nur im eigenen Interesse, sondern vor allem, um einer Bewegung für Barrierefreies Internet den Rücken zu stärken, die ohne amtliches Siegel auskommen muss. Reduziert man Barrierefreiheit auf ein rein technisches Niveau, dann ist jede Nur-Text-Version genauso barrierefrei, wie die Seiten des Deutschen Bundestages bei abgeschalteten StylesheetsBarrierefreie Internetseiten sollten aber auch im Layout-Modus noch barrierefrei bleiben und wenigstens eine Skalierung von 200 Prozent im Layout aushalten, ohne dabei Opera nutzen zu müssen. Mit einigen Verbesserungen kann der virtuelle Bundestag sogar ein heißer Kandidat für den kommenden BIENE-Award werden - im gegenwärtigen Zustand scheitert er im wahrsten Sinne des Wortes bereits an der Einstiegshürde.

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Als Agentur für Universelles Design und Herausgeber des Barrierekompass, hat anatom5 seit 2003 eine weitreichende Expertise im Bereich barrierefreie Informationstechnologie erlangt.

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Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.

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