Erfolg: Gleichstellung für Menschen mit Behinderung in NRW
Für die rund zweieinhalb Millionen Menschen mit Behinderungen, die derzeit in Nordrhein-Westfalen leben, ist mit dem gestern verabschiedeten Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein weiterer Meilenstein erreicht. Das Gesetz, das zum 01.01.2004 in Kraft tritt, geht weit über die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes hinaus und verankert die rechtlichen Rahmendbedingungen zudem im Landesgesetz. Somit sind auch Träger öffentlicher Belange, die unter Länderhoheit liegen, nun verpflichtet, die Gleichstellung aktiv zu fördern.
Mit den im Landesgesetz vorgesehenen Instrumenten wird insbesondere zukünftiges Handeln der öffentlichen Institutionen an den Prinzipien der Gleichstellung, des Benachteiligungsgebotes [sic!] und der allgemeinen Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Benutzbarkeit orientiert. Soweit freie Träger Aufgaben wahrnehmen oder Angebote bereitstellen, die im erheblichen Interesse von Menschen mit Behinderungen liegen, sollen auch diese darauf hinwirken, dass sie die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.
Das von Sozialministerin Birgit Fischer (SPD) als "Meilenstein auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe" betitelte Gesetz schreibt Behörden zudem vor, künftig Formulare auch in Blindenschrift bereitzustellen und Gehörlosen einen Gebärdendolmetscher zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurde die Einstellung eines Landesbeauftragten für Behinderte im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt.
Schön wäre es, wenn der Landtag in naher Zukunft die eigene Internetpräsenz anhand der neuen Gesetzgebung ausrichten würde. Die gegenwärtige Internetpräsenz ist unter Usability-Gesichtspunkten mehr als nur ein Stolperstein für Informationssuchende. Der Versuch, die Seite mit einem textbasierten Browser aufzurufen, schlug fehl. Erst die Eingabe der Weiterleitungsadresse führte zur Internetpräsenz, allerdings bleibt dem Besucher die Benutzung der Hilfe-Funktion mit Lynx verwehrt. Alternative Texte für Grafiken sucht man leider auch vergebens. Schlimmer aber ist die Suchfunktion in Dokumenten und Artikeln. Eine Suche nach dem aktuellen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verlief erfolglos. Erst das gründliche Recherchieren über die Tagesordnung und das Protokoll führten zu einem halbwegs zufriedenstellenden Ergebnis. Viel tiefer wollen wir an dieser Stelle auch gar nicht bohren, denn erst ab dem 01.01.2004 wird es auch für den Landtag in NRW ernst, wenn es um Barrierefreiheit geht.
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