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Einheitliche Richtlinien für Untertitel

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Das Thema Accessibility spielt auch bei Bewegtbild-Formaten eine wichtige Rolle. Immer mehr Angebote werden mit Untertiteln versehen, um die Inhalte auch hörbehinderten Menschen zugänglich zu machen. Nur sind die Vorgaben, wie die entsprechenden Untertitel anzulegen sind, nicht immer einheitlich.

Vor diesem Problem standen vor noch nicht allzu langer Zeit die Gehörlosen- und Schwerhörigenbundesverbände der Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz. So wurden die Untertiteldateien zwar schon damals in den drei Ländern – zwischen den Sendern – ausgetauscht, aber es existierten unterschiedliche Richtlinien zur Darstellung der Untertitel. Das macht das Verständnis und die Orientierung für Menschen, die auf Untertitel angewiesen sind, natürlich nicht einfacher. Yves Manuel Mean hat in seiner Masterarbeit dieses Problem beleuchtet und die unterschiedlichen Richtlinien für die Teletext-Untertitelung für Hörgeschädigte Menschen bei verschiedenen Fernsehsendern in Deutschland, Österreich und der Schweiz verglichen. In einer Umfrage fand er heraus, dass sich 85% der Hörbehinderten einheitliche Untertitel wünschen. Diese Erkenntnis nahmen die Untertitelbeauftragten der Gehörlosen- und Schwerhörigenbundesverbände im Juli 2013 als Grundlage für ihren Workshop zur Vereinheitlichung der Richtlinien. Mit Erfolg: Im Januar 2015 haben sich die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland, Österreich und Schweiz auf einheitliche Untertitelstandards für den deutschsprachigen Raum geeinigt. Die neuen Richtlinien wurden auf der Seite www.untertitelrichtlinien.de veröffentlicht.

Diese Richtlinien beziehen sich zwar auf Teletext- und DVB-Untertitel für Vorproduktionen. Jedoch sind einige Punkte generell anwendbar, wenn es um die Untertitelung für barrierefreies Videomaterial geht. Folgende Aspekte der Richtlinien können Sie bei der Erstellung von Untertiteln für Webvideos berücksichtigen:

  • Maximal zwei Zeilen und 37 Zeichen pro Zeile.
  • Mindeststandzeit 1-2 Sekunden (Max. 4 Sekunden). Gehen Sie von ca. 13-24 Zeichen pro Sekunde Lesezeit aus.
  • Semantisch sinnvolle Einheiten bilden.
  • Erster Untertitel erst nach ca. zwei Frames nach Filmbeginn.
  • Auf Synchronisation mit gesprochener Sprache achten.
  • Szenenwechsel und Schnitt mit Untertitel abstimmen (Keine Untertitel direkt vor und nach Szenenwechsel).
  • Falls ein Sprecher nicht im Bild ist, Sprecher namentlich benennen (Frau Merkel: ...).
  • Setzen Sie zitierten Text immer in Anführungszeichen.
  • Bei Musik immer originalen Liedtext nach # plus Leerzeichen einblenden.
  • Untertitel immer in Originalsprache (auch mit Dialekt).
  • Möglichst wörtlich, lippensynchron und nah am Original.
  • Verwenden Sie neue deutsche Rechtschreibung.
  • Bei Schachtelsätzen ist eine Umformulierung ohne Infoverlust erlaubt (besseres Verständnis).
  • Auch Schimpfworte und Kraftausdrücke sollen wortwörtlich wiedergegeben werden.

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