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Das Recht zu Sehen verweigert

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Das Nachrichtenportal heise.de hat in der vergangenen Woche häufig zum Thema "Blinde & Computer" berichtet. Unter anderem auch über ein Projekt, bei dem ein Computer für blinde Menschen sieht. In diesem Zusammenhang wurde ein Link aufgezeigt, der zu einer Statistik gehört, nach der zur Zeit 45 Millionen Menschen weltweit nicht sehen können.

Das ist ja noch nicht wirklich besonders, aber selbst wir vom Barrierekompass konnten auf der verlinkten Seite der "Vision 2020 - The Right to Sight" nahezu nichts erkennen.

Grund dafür ist die offensichtliche Diskriminierung von Menschen, die nicht mit dem Internet Explorer ins Netz gehen möchten. Oder gar nicht erst können. Kommt man über eine Suchmaschine auf besagte Seite, erfährt man von diesem Ausschluß-Prinzip nur dadurch, dass man nichts lesen kann. Gelbe Schrift auf weißem Grund oder rote Schrift auf Dunkelblau. Das klingt schon beim bloßen Durchlesen nach einer Barriere. Und dabei haben wir noch gar nichts von den lustig verschachtelten Layout-Tabellen erzählt. Oder den 93 Fehlern im Quelltext und weiteren nicht weiter gezählten Fehlermeldungen in mehreren Stylesheets. Und auch die nicht gesetzten Alternativtexte für Bilder sollten nicht unerwähnt bleiben. Aber man hat vorgesorgt: erreicht man die Internetseite über die direkte Eingabe der URL der Startseite, so wird man durch zwei unterschiedliche Abfragen geschickt, die herausfinden sollen, welchen Browser man benutzt und welche Plugins installiert sind. Oh - fast vergessen: natürlich nur, wenn man JavaScript eingeschaltet hat.

Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, wenn man versucht, den Unruhestifter Netscape 4 aus der Vielzahl der Browser herauszufiltern und die Benutzer mit alternativen Inhalten zu versorgen und eventuell auch zu warnen. Das sollte man dann aber auf allen Seiten tun und nicht nur am Vordereingang. Und vor allem sollte man bitte auch ganz korrekt sein und nicht alle Netscapes über einen Kamm scheren. Mozilla und alle Gecko-Artverwandten sind nämlich durchaus in der Lage, all das darzustellen, was auch ein Internet Explorer 5.5 darstellen können soll. Und ein wenig mehr. Zumindest, wenn es den gängigen Standards entspricht. Und bei dynamischen Seiten sollte es wohl auch möglich sein, eine Browser-Erkennung ohne JavaScript zu integrieren, aber das wurde wohl übersehen.

Wie gesagt: viel konnten wir auf den Seiten der Initiative, die sich um das Recht zu Sehen bemüht, nicht sehen. Scheinbar ist das Recht zu Sehen davon abhängig, womit man sieht. Und am Ende hat dann Antoine de Saint-Exupéry Recht, wenn er den Fuchs bei seiner Verabschiedung vom Kleinen Prinzen sagen lässt: "Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar."

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