Das Bundesteilhabegesetz: Geplanter Start im Januar 2017
Das Bundesteilhabegesetz soll am 1. Januar 2017 Inkrafttreten, verkündete Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales der SPD, am 20. Oktober 2015.
Das Gesetz soll die Selbstbestimmung behinderter Menschen unterstützen und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern. Es basiert auf der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention. Ende August 2015 hat der Barrierekompass bereits über Oliver Straub berichtet, der mit seinem Elektro-Rollstuhl von Ravensburg bis nach Berlin gefahren ist – als öffentlichkeitswirksame Werbung für das Bundesteilhabegesetz. So wie Oliver Straub haben sich auch andere Betroffene für ein gutes Teilhabegesetz eingesetzt. Darunter auch die beiden Aktivisten Raul Krauthausen und Constantin Grosch. Letzterer hat auf change.org die Petition „Recht auf Sparen und für ein gutes Teilhabegesetz“ ins Leben gerufen, für die sich beide stark machen. Mit Erfolg: 280.000 gesammelte Unterschriften legten sie der Ministerin Ende Oktober vor, und die ließen Andrea Nahles nicht unbeeindruckt: „Fast 300.000 Unterschriften sind ein starkes Signal und üben definitiv Druck auf die Parlamentarier aus.” Auch Verena Bentele (Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, SPD) bekundete ihre vollste Unterstützung. „Doch jetzt müssen konkrete Taten folgen“, so Raul Krauthausen.
Die komplette Mitteilung finden Sie auf kampagne.teilhabegesetz.org.
Weitere Informationen zur Petition und die Möglichkeit zur Teilnahme finden Sie auf change.org.
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