BITV: Internetauftritte des Bundes im Fadenkreuz
In einer aktuellen Presse-Erklärung, die das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) heute veröffentlicht hat, fordern führende Sozial- und Behindertenverbände die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und damit auch die Einhaltung der BITV.
Seit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2002 hatten die Bundesbehörden Zeit, ihre Internetangebote barrierefrei, also ohne Hürden für Menschen mit Behinderungen, anzubieten. Das gibt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vor. Die Frist zur Umsetzung der Verordnung lief am 31. Dezember 2005 ab und so kritisiert Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Stand der Dinge:
Scheinbar ist nicht in jeder Amtsstube der Gesetzesauftrag angekommen, die BITV in die Praxis umzusetzen. Bis heute gibt es Internetseiten, die seit drei Jahren unverändert sind und Menschen mit Behinderungen ausschließen.
Sozial- und Behindertenverbände und Initiativen unterstützen die von Blinden- und Sehbehindertenverbänden initiierte Kampagne "BITV - umsetzen jetzt!". Sie soll dazu beitragen, dass die BITV-Standards noch in diesem Jahr vollständig erfüllt werden. Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), appelliert daher an die Verantwortlichen:
Die Bundesbehörden sollen eine Chance zur Nachbesserung haben. Sie sollten sich aber nicht zu lange Zeit lassen, denn Menschen mit Behinderungen haben schließlich einen gesetzlichen Anspruch auf barrierefreien Zugang zu Informationen.
Gegenwärtig überprüft das Projekt Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) die Internetauftritte des Bundes auf ihre BITV-Konformität. Parallel zu den Tests hat AbI eine Umfrageaktion gestartet, bei der Menschen mit Behinderungen rückmelden können, vor welche individuellen Probleme sie gestellt werden, wenn sie Websites der Bundesbehörden besuchen. Schwachstellen werden direkt an die entsprechenden Behörden gemeldet.
Bildquelle: flickr
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