Kontakt aufnehmen Menü

BIK und Adobe unter einer Decke?

Veröffentlicht am:

Dieser Artikel von Jan Eric Hellbusch zeigt: Wer sich mit dem DIN CERTCO-Zertifikat für barrierefreie Webauftritte beschäftigt hat, stellt nicht nur fest, dass es ein BITV-Test à la BIK ist, sondern dass auch manche angekündigten "prozessorientierten" Aspekte nicht wirklich haltbar sind. Das beste Beispiel ist die Handhabung von PDF. PDF-Dokumente können aus der Zertifikatsprüfung ausgeklammert werden. Dabei sind PDF-Dokumente ein klassisches Beispiel dafür, dass das Thema "Barrierefreiheit" Redakteure und andere an der Informationserstellung beteiligte Mitarbeiter erreicht hat.

PDF bleibt schwer zu fassen

Warum können PDF-Dokumente aus einer Prüfung der Barrierefreiheit wohl ausgeklammert werden? Gerade PDF müssten doch Mittel zum Zweck sein, denn damit erreicht man nicht nur eine Handvoll Konzepter und Webmaster, sondern eben auch die Leute, die im Alltagsbetrieb eine Webseite füttern.

Gleichzeitig müssen zwei Probleme angesprochen werden: Zum einen werden PDF oft nicht speziell für das Web gestaltet und zum anderen werden sie in der für die Barrierefreiheit erforderlichen Software meist nicht erstellt. PDF-Dokumente werden in der Regel dann für das Web bereitgestellt, wenn Informationsanbieter ein Dokument "streuen"  oder generell anbieten wollen, ohne dass die Nutzer daran was verändern können. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, wobei die meisten die Anforderungen der Barrierefreiheit nicht berücksichtigen. Nur die Software von Adobe, etwa Adobe Acrobat, erlaubt die Gestaltung  "barrierefreier"  Dokumente.

Vielleicht lohnt ein Blick auf eine Anforderung der BITV (Checkpunkt 11.1):

Es sollen der Aufgabe angemessene, öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien verwendet werden. 

und dem entsprechenden Prüfpunkt im sogenannten BITV-Test:

http://www.bitvtest.de/index.php?a=di&iid=1108&s=n

Bei der Anforderung ist die Rede von

  • Technologie (wahrscheinlich ist Technik, z.B. PDF, gemeint)
  • vollständig dokumentiert (PDF ist dokumentiert)
  • öffentlich zugänglich (für Drittentwickler)
  • angemessen (eine Abgrenzung ist schwierig, was bei BIK auch offensichtlich ist) 

Wenn PDF ein Problem der Zugänglichkeit darstellt, was es oft auch tut, dann muss zuerst auf andere Aspekte geschaut werden:

  1. Die Barrierefreiheit von PDF wird anhand von Tags beurteilt. Lesezeichen können hier vernachlässigt werden.
  2. Die Anforderungen an Tags sind so ähnlich wie bei HTML: Es geht um Alternativtexte, Absätze, Überschriften, Listen, Tabellen, Sprachangaben usw.
  3. Die einzige Software, die eine vernünftige Bearbeitung und Nachbearbeitung erlaubt, ist die von Adobe (Adobe Acrobat).

Die eigentliche Herausforderung

PDF ist nicht das eigentliche Problem. Das Problem besteht darin, dass man Adobe-Software nutzen muss, um Barrierefreiheit zu generieren. Die Tags können nur mit Adobe Acrobat erstellt und auch nur mit Adobe Acrobat gelesen werden. Entsprechend gilt der Fingerzeig (auch an Adobe, aber auch) an Anbieter von PDF-Erstellungssoftware und -Anzeigeprogrammen. Anwendungen zur Erzeugung von PDF müssten Tags unterstützen.

Ein weiteres und vielleicht auch größeres Problem ist der Kreis der anzusprechenden Mitarbeiter. Während wir es bei HTML in weiten Teilen mit Leuten in einem Dienstleistungsbetrieb − spezialisiert auf Konzeption, Design und Umsetzung von Webauftritten − zu tun haben, ist beim Thema "PDF" jeder angesprochen, der Informationen für das Web aufbereitet − und damit ist nicht nur der Sekretär oder die Chefin gemeint. Gerade große Informationsanbieter haben zahlreiche Praktikanten, die die Webinhalte pflegen usw.

Im BITV-Test liest man: Das PDF soll nicht für Aufgaben eingesetzt werden, die genauso auch mit HTML erfüllt werden könnten. Sicherlich sind die meisten PDF-Dokumente im Web überflüssig, weil sie genauso gut und besser handhabbar in HTML angeboten werden könnten. Das stimmt solange, wie die Informationsersteller HTML beherrschen bzw. Inhalte in einem Redaktionssystem einpflegen können. Aber gerade die PDF-Dokumente stammen oft von Leuten, die nicht unmittelbar an dem Webauftritt arbeiten, seien es Fachleute oder externe Dienstleister u.v.m. Diese "Zulieferer" arbeiten vielleicht nicht mit Adobe Acrobat, sondern mit einem der zahlreichen kostenfreien Werkzeugen zur Erstellung von PDF oder mit den Konkurrenzprodukten von Adobe.

Ergo verlangt die Forderung nach Barrierefreiheit in PDFs nach Intensivschulungen für das TouchUp-Werkzeug von Adobe Acrobat für alle Mitarbeiter, die Informationen aufbereiten wollen. Das ist − gelinde gesagt − eine halbe Katastrophe. Die lustigste Kombination: Keine Rückgängigfunktion und ständige Abstürze auf diversen Systemen, so dass viele Dokumente mehrfach bearbeitet werden müssen (Adobe Acrobat 7). Der Konsum an Beruhigungstabletten dürfte hier zumindest nicht rückläufig sein.

"Angemessene Formate"

Zurück zum BITV-Test: Der Prüfschritt 11.1.1 heißt "Angemessene Formate" und beinhaltet die Prüfung der direkten Zugänglichkeit von PDF und Office-Dokumenten. Der PDF-Test ist recht streng und nicht realistisch. Wenn die Prüfanleitung durchgelesen wird, könnten sich folgende Aussagen ableiten lassen:

  1. Der Test ist so streng, dass man annehmen muss, PDF soll verboten werden. Dabei hat PDF sicher sehr viele Vorteile. Es sollte der Zweck eines Dokuments im Vordergrund stehen, z.B. "Zum Ausdrucken" oder Aufbereitung bestimmter Inhalte in einer bestimmten Form (was in HTML nicht immer möglich ist).

    Interessanterweise geht der Prüfschritt aber nur knapp auf die Angemessenheit ein. Vielmehr wird die technische Zugänglichkeit geprüft. Im Allgemeinen kann man diese Prüfung sicher begrüßen, aber die Angemessenheit des PDF-Dokuments wird links liegen gelassen. D.h., mit aller Macht wird die direkte Zugänglichkeit in einem Prüfpunkt aufgenommen, wo eigentlich die Vorteile von PDF abgewogen werden müssten.

  2. Will BIK die Absatzzahlen von Adobe verbessern? Diese Frage darf man sich stellen. Anders kann man die hohen Anforderungen an "barrierefreie" PDF-Dokumente nicht interpretieren. Fast alle Kriterien der Prüfung sind nur mit Adobe Acrobat effizient umzusetzen.

    Die Anforderungen kommen dem Verbot von QuarkXpress gleich, eine gängige Software zur Erstellung von Broschüren u.ä. Müsste nicht auch an der Front gearbeitet werden? Müsste sich BIK nicht an Hersteller von Werkzeugen wenden? Müssten Tags für PDF nicht auf breiter Ebene unterstützt werden? Der Mehrwert von einem "tagged PDF" ist durchaus begrenzt. BIK sollte seinen Namen in Ehre tragen und besser informieren und kommunizieren, statt Insistieren und Kontrollieren.

    Die (eigentlich unter Checkpunkt 8.1 fallende) berechtigte Anforderung nach barrierefreien PDF-Dokumenten ist nach der Möglichkeit des Taggens eine Aufgabe der aufbereitenden Software. Aber Tags unterstützen die Anzeigeprogramme, die nicht von Adobe sind, nicht, und Screenreader lassen auch zu wünschen übrig. D.h., es wird die Barrierefreiheit der PDF daran gemessen, was Adobe Reader und Screenreader auslesen können. Anstatt dessen müsste aber geschaut werden, warum Tags kaum unterstützt werden und entsprechend danach gehandelt werden.

Tatsachen

Seit Adobe Reader 7 können Tags automatisch Dokumenten hinzugefügt werden. Auch wenn die Qualität manchmal zu wünschen übrig lässt, so ist sie nicht schlechter als wenn man aus Microsoft Word ein tagged PDF mit dem Adobe-Makro "PDF-Maker" erzeugt. In beiden Fällen ist die Nutzbarkeit nicht perfekt, aber meist brauchbar.

Das ist auch das eigentliche Missverhältnis des Prüfschrittes: Es wird viel von den Anbietern verlangt und nicht beachtet, dass die meisten Nutzer nur eine kostenfreie Version des Adobe Readers 7 installieren brauchen − das natürlich unter Vorbehalt, denn es gibt tatsächlich nicht zugängliche PDF-Dokumente. Mit anderen Worten: ein eingescanntes Dokument verwehrt den Zugriff mit einem Screenreader, aber ein nicht-getaggtes Dokument ist nicht unbedingt problematisch.

Aus der Anleitung zum Test:

3. Der Benutzer wird über die Barrierefreiheit der PDFs informiert, er kann also vorab, ohne Versuch und Irrtum barrierefreie von nicht barrierefreien PDFs unterscheiden.

Die letzte Voraussetzung muß unbedingt erfüllt sein, sie ist entscheidend für die praktische Nutzbarkeit der Informationsangebote. Wenn es nicht möglich ist, barrierefreie von nicht barrierefreien PDFs zu unterscheiden, hat der Aufwand für die Aufbereitung eines Teils der Dokumente keinen Nutzeffekt. 

Was heißt das? Adobe Reader 7 und die Funktionen für Screenreader-Nutzer fallen unter den Tisch. Die Kenntlichmachung eines nicht-getaggten Dokuments ist mit Nichten entscheidend für die Nutzbarkeit eines PDF-Dokuments. Entscheidend sind vielmehr andere Dinge, etwa ob Adobe Reader 7 installiert ist, oder ob ein bereits getaggtes Dokument tatsächlich "barrierefrei" ist. Und auch wenn andere Punkte hier aufgezählt werden können, entscheidend ist nicht die Kennzeichnung eines Links, oder ob das verlinkte Dokument getagged ist, sondern wie das Dokument selbst beschaffen ist. Mit Adobe Reader 7 kommt es sogar nur darauf an, dass das Dokument an sich ordentlich gegliedert und gestaltet ist, um es nutzen zu können.

Kritik an der PDF-Prüfung

Im Prinzip ist die Forderung nach <link 75 _top internal-link "Barrierefreie PDF mit Tags besser verstehen">Tags in einem PDF-Dokument korrekt. Aber der Test von BIK schießt ein wenig über das Ziel hinaus. Wenn beispielsweise eine Unterscheidung der getaggten und nicht-getaggten PDF-Dokumente gefordert wird, stellt sich die Frage, ob das das Nutzerverhalten ändert? Wenn ein bestimmtes Formular oder ein Dokument gesucht wird, dann wird auch die nicht barrierefreie Form genommen. Zur Not wird das betreffende Schriftstück ausgedruckt und über einen Scanner Word umgewandelt. BIK geht da aber noch einen Schritt weiter und verlangt in der Prüfanleitung:

Auf der Startseite oder auf einer von der Startseite aus verlinkten Seite mit Bedienhilfen oder mit Informationen zur Barrierefreiheit wird einfach und klar gesagt, welche PDFs barrierefrei sind. 

Eine andere Sache, die Zweifel über den Praxisbezug des Prüfschrittes aufkommen lässt, ist der Blickwinkel. Es wird stets davon ausgegangen, dass PDF das "Original" ist − ohne Differenzierung. Was ist, wenn die PDF-Datei eine Druckversion der HTML-Version darstellt? Dann sind Tags wirklich nicht erforderlich. Was ist, wenn eine PDF-Datei den Text einer HTML-Seite mit einem gestalteten Dokument ergänzt? Auch wenn das PDF-Dokument vielleicht vorher verfügbar war, so dient es möglicherweise anderen Zwecken. Das Web ist ein Medium und kann auch Downloads anbieten, oder sollen diese alle mit Kennwort geschützt werden, damit man sagen kann, "Man kann es auch per E-Mail bestellen, aber es ist zum Ausdruck bestimmt!" Diese Ausweichmöglichkeit ist eine potenzielle Folge des Prüfschritts, die Anbieter und Nutzer erheblich benachteiligt − auch Blinde.

Die absolute Höhe bildet die Aussage, dass ein Word-Dokument nicht als Alternative für ein PDF-Dokument geeignet sei. Wir müssen aber sehen, dass es bei der Prüfung barrierefreier PDF-Dokumente fast ausschließlich um Blinde geht, die mit einem Screenreader arbeiten. Die faktische Arbeitsumgebung ist Microsoft Office, auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen. Warum macht BIK den Blinden das Leben so schwer? Auch ein getaggtes PDF wird nach Word exportiert, weil die Bedienung eines Word-Dokuments im Screenreader um ein vielfaches besser ist als im Adobe Reader. Warum soll ein Anbieter diese Arbeit nicht erleichtern? Dabei reicht eine RTF-Version − es muss nicht das proprietäre Microsoft-Format sein.

Fazit

BIK sollte ihren Anspruch gut überlegen:

  1. Die hohen Anforderungen an PDF schrecken jeden ab – vielleicht auch vom Test insgesamt.
  2. Sollen wir, wie Lemminge, die eingeschränkten Möglichkeiten der Umsetzung der Barrierefreiheit eines Software-Unternehmens als Maßstab für die Barrierefreiheit nehmen? Auch mit den hohen Anforderungen an PDF ist der bessere Weg für alle die Bereitstellung eines RTF-Dokuments – sofern die PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind. Es muss jedem klar sein, dass auch mit der Erfüllung der hohen Anforderungen des BITV-Tests ein PDF-Dokument im Screenreader nicht ideal ist und nach Möglichkeit ein Export oder eine Konvertierung durch den Nutzer selbst vorgenommen wird.
  3. Sollte nicht Druck auf die Software-Unternehmen gemacht werden? Insbesondere zählen dazu Screenreader-Hersteller und Anbieter von PDF-Exportfunktionen und -Anzeigeprogrammen.
  4. Wenn die Anforderungen so hoch sind, wäre es nicht besser, groß angelegte Aufklärungsarbeit vorher zu leisten? Es ist vor allem an die vielen Redakteure zu denken, die auf Knopfdruck ein PDF generieren und sich noch nie Gedanken über Sprachausgabe oder die Umfließen-Funktion gemacht haben. 

Als es bei der Barrierefreiheit eher um HTML, Standardkonformität und Semantik ging, hatten wir es zumeist mit Konzeptern und Technikern zu tun. Die technischen Anforderungen konnten hier vermittelt werden. Die "Zielgruppe" der Redakteure und Content-Ersteller ist um ein Vielfaches größer und heterogener. Gleichzeitig ist der Adobe Acrobat nicht gerade die zugänglichste Software. Da soll Barrierefreiheit mit der gleichen Latte gemessen werden? Der Anspruch ist eindeutig zu hoch (das erklärt auch, warum PDF-Dokumente auch aus einem Test ausgeklammert werden dürfen).

Besser wäre ein Niveau, das die meisten Anbieter auch erreichen können.

Die Rolle der Barrierefreiheits-Polizei hat BIK in den letzten Jahren gut erfüllt, indem das Projekt ein Testverfahren auf die Beine stellte. Die anfänglichen Kinderkrankheiten des Verfahrens sind heute ausgemerzt und die meisten Aspekte sind gut abgedeckt. Bei einigen Aspekten − dazu zählen neben PDF auch AJAX, Flash oder Multimedia − sollte BIK vielleicht die andere Seite mal anschauen. Der Praxisbezug sollte bewahrt werden, um auch eine Zukunft zu haben.

Die Verteuflung eines De-facto-Standards als "nicht angemessen" trägt sicher nicht zur Zukunft des barrierefreien Webdesigns bei.

Weiterführende Informationen

BITV-Test und Beratung

Wir sind bereits mehrere Jahre offizielle Prüfstelle im BITV-Test-Prüfverbund und können Ihnen den BIK BITV-Tests anbieten – entweder als Konformitätstest (BITV-Test zur Veröffentlichung) oder einen Projekt begleitenden BITV-Test, der aufgrund einer geringeren Seitenauswahl (Stichprobe) zwar günstiger ist, aber nicht veröffentlicht werden darf. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für einen BIK BITV-Test. Neben diesen Tests können wir Ihnen auch eine vereinfachte Überprüfung sowie unseren eigenen Barriere-Check Pro (erweiterter BITV-Test) anbieten

BITV-Prüfung anfragen

Barrierefreie PDF

Tag-Baum Barrierefreie PDF-UA PDF erstellen nach BITV und EN301549

Von uns erhalten Sie garantiert barrierefreie PDF. Alle Dokumente werden mit Screenreader und dem PDF Accessibility Checker überprüft und validiert. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Prüfbericht von uns.

Barrierefreie PDF von anatom5

Barrierefreies Internet

Als Agentur für Universelles Design und Herausgeber des Barrierekompass, hat anatom5 seit 2003 eine weitreichende Expertise im Bereich barrierefreie Informationstechnologie erlangt.

Spezialisierte BITV-Agentur

Die Leistungsfelder umfassen das gesamte Thema Barrierefreiheit nach BITV: Barrierefreies Internet, Barrierefreie PDF, Barrierefreies Responsive Design, Usability & Accessibility Konzeption, Leichte Sprache, Einfache Sprache, UI-Design, BITV-Testing, Schulungen und Workshops.

Ausgezeichnete Barrierefreiheit

Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.

Digitale Barrierefreiheit