BIK-Test Reloaded
BIK (steht für barrierefrei informieren und kommunizieren) – ist eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projektreihe, in der unter anderem der deutsche BITV-Test entwickelt wurde.
Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren zur Konformitätsprüfung von Internetangeboten auf Basis der BITV-Prüfkriterien der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Den Test gibt es bereits seit der BITV 1.0.
Überarbeiteter BITV-Test
Seit Mitte Juli 2017 ist der neue BITV-Test online. Als Ergänzung zum bestehenden BITV-Test, entwickelt BIK auch ein Verfahren, um eine Prüfung und „Zertifizierung“ entsprechend der internationalen WCAG-Richtlinien zu ermöglichen – was bisher noch nicht ging. Im Rahmen der Neuentwicklung des WCAG-Tests wurde der bestehende BITV-Test überarbeitet, um ein gemeinsames Prüfverfahren für BITV-Test und WCAG-Test zu schaffen. Beide Tests sollen und werden die gleichen Prüfschritte umfassen, sodass BITV-Test und WCAG-Test wieder deutlich näher zusammen rücken.
EU-weite Regelungen – EU-Richtlinie 2102
Der BITV-Test (oder besser gesagt der BIK-Test, denn auch andere Experten können einen BITV-Test anbieten, der aber eben kein BIK-Test ist) ist ein Verfahren zur Überprüfung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland und hat durch die Förderung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales sozusagen offiziellen Status – vor allem, wenn es um eine Art Zertifizierung geht (abschließender BITV-Test). Internetseiten die nicht der BITV unterliegen oder eher international ausgerichtet sind, orientieren sich zumeist an den Richtlinien der WCAG und weniger an der deutschen BITV. Und auch die Ratifizierung der EU-Richtlinie 2102 Ende 2016, nach der sich zukünftig alle EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Apps richten müssen, führte dazu, dass der BIK-Test näher an die WCAG rücken muss. Denn die EU-Richtlinie 2102 wurde explizit mit dem Ziel geschaffen, die Anforderungen der Barrierefreiheit auf Webseiten und mobilen Apps europaweit zu vereinheitlichen. Also kein Sonderweg für niemanden, auch nicht für die BITV. Es sei denn, der Sonderweg führt zu mehr Barrierefreiheit, denn die EU-Richtlinie 2102 definiert nur die Mindestanforderungen nach WCAG AA. Wer mehr Barrierefreiheit erreichen möchte, wird nicht davon abgehalten – im Gegenteil, die EU-Richtlinie 2102 weist explizit darauf hin.
Mit der EU-Richtlinie 2102 sind Verwaltungen, Gerichte und Polizeistellen bis hin zu öffentlichen Krankenhäusern, Universitäten und Bibliotheken verpflichtet, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten, um insbesondere blinden, gehörlosen und schwerhörigen Menschen den Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen zu erleichtern. Diese EU-weiten Regelungen orientieren sich an den WCAG. Somit ist – auf Deutschland bezogen – nicht mehr nur die Einhaltung der BITV relevant sondern auch die der WCAG. Wie auf der Internetseite des BIK zu lesen ist, sollen zudem durch den European Accessibility Act – einem Richtlinien-Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates – künftig auch privatwirtschaftliche Informationsanbieter stärker zu barrierefreien Umsetzungen gemäß WCAG verpflichtet werden. Wie gesagt, bisher gelten in Deutschland nur die Bundes-BITV und auf Landesebene die Landes-BITV für öffentliche Stellen als verpflichtend.
Hintergründe zum neuen BITV-/WCAG-Test
Wer sich über die genaueren Hintergründe informieren möchte, wie die BITV und WCAG aufgebaut sind, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sie aufweisen und was das für die Entwicklung des neuen Tests bedeutete, kann dies ausführlich auf der Internetseite des BIK nachlesen. Hier gibt es ebenfalls Informationen zu der Überarbeitung von Prüfschritten in 2017 zu finden sowie ein Verzeichnis der Prüfschritte mit der neuen Prüfschrittstruktur.
BITV-/WCAG-Selbstbewertungsformular
Der neue BITV-/WCAG-Test bringt natürlich auch ein neues Selbstbewertungsformular mit sich. Konnten sich Entwickler, die sich an den Richtlinien der BITV orientieren wollten, bisher einen ersten Eindruck über die Barrierefreiheit ihres Webangebots über das BITV-Selbstbewertungsformular verschaffen (ein webbasierter Fragebogen mit 49 Prüfschritten), so können sie dies nun über das neu entwickelte BITV-/WCAG-Selbstbewertungsformular tun (50 Prüfschritte). Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine erste Einschätzung, die natürlich auch von der richtigen Übersetzung der Ergebnisse seitens des Prüfers abhängt. Nicht zu verwechseln ist die Selbstbewertung mit der unabhängigen Experten-Prüfung, die durch eine BIK-Test-Prüfstelle vorgenommen wird.
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BITV-Test und Beratung
Wir sind bereits mehrere Jahre offizielle Prüfstelle im BITV-Test-Prüfverbund und können Ihnen den BIK BITV-Tests anbieten – entweder als Konformitätstest (BITV-Test zur Veröffentlichung) oder einen Projekt begleitenden BITV-Test, der aufgrund einer geringeren Seitenauswahl (Stichprobe) zwar günstiger ist, aber nicht veröffentlicht werden darf. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für einen BIK BITV-Test. Neben diesen Tests können wir Ihnen auch eine vereinfachte Überprüfung sowie unseren eigenen Barriere-Check Pro (erweiterter BITV-Test) anbieten
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