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Barrierefreiheit auf Amerikanisch

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Dass Amerika in Bezug auf Barrierefreiheit im Internet schon lange Vorreiter ist, ist bekannt: Schon seit 1990 wird das amerikanische Behindertengleichstellugnsgesetz ADA "Americans with Disabilities Act" durch das Bundes-Justizministerium überwacht. Jetzt veröffentlichte der IT Accessibility Channel www.it-director.com eine Meldung, nach der der amtierende New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer mit zwei großen Reiseportalen Vereinbarungen getroffen hat, die die Reiseanbieter auf den "Americans with Disabilities Act" und damit auf Barrierefreiheit verpflichten.

Nun mag man sich fragen, was der Generalstaatsanwalt damit zu tun hat, und wieso die Portale der Reiseanbieter unter die Lupe genommen wurden. Denn zu den Vereinbarungen mit den Reiseanbietern kam es nur, weil Untersuchungen im Jahre 2003 ergaben, dass die Reiseportale von ramada.com und priceline.com für assistive Technologien weitestgehend nicht zugänglich waren. Die Antwort ist einfach: nach Auffassung des Generalstaatsanwalts Spitzer müssen laut "Americans with Disabilities Act" - dieser schreibt allgemein verbindlich vor, dass alle "öffentlichen Einrichtungen" sowie alle "Güter, Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteile oder Unterbringungen" von öffentlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden müssen - auch privatwirtschaftliche Internetseiten barrierefrei sein.

Aber nicht nur dass sich die beiden amerikanischen Reiseportale ramada.com und priceline.com aufgrund der Untersuchung Ihrer Portale zur Barrierefreiheit bekennen und Besserung geloben, sie bezahlen dem Staat New York auch noch jeweils etwa 40.000 Dollar für die Kosten der Untersuchung (die sie ja gar nicht angefragt hatten). Der Generalstaatsanwalt Spitzer betonte im übrigen, dass beide Reiseunternehmen sich sehr kooperativ verhalten würden, um den Anforderungen der ADA jetzt gerecht zu werden. Nebenbei bemerkt, der Autor des englischen Originalartikels Peter Abrahams empfand die oben genannte Summe nicht im geringsten als Unsumme. Seine erste Reaktion zu der Meldung war, dass beide Unternehmen einen extrem guten Deal gemacht hätten. 40.000 Dollar seinen kein hoher Preis, für eine Beratungsleistung auf diesem hohen Niveau.

Es wird übrigens angenommen, dass diese beiden Präzedenz-Fälle auch dazu dienen, die Wahrnehmung der Auswirkungen des "Americans with Disabilities Act" in der amerikanischen Öffentlichkeit zu erhöhen. Denn es habe sich gezeigt, dass Veränderungen und Verbesserungen in angemessenen Zeiträumen und unter angemessenen Kosten möglich seien, wenn der Wille zur Veränderung da ist. Damit seinen die Auswirkungen für die amerikanische Gesellschaft klar.

Die Auswirkung auf die globale Gesellschaft werde sein, dass jedes Unternehmen, das in Zukunft den amerikanischen Markt über das Internet bedienen will, die ADA-Regeln befolgen müsse. Der Generalstaatsanwalt Spitzer werde vermutlich in absehbarer Zeit auch US-Ableger international agierender Unternehmen untersuchen und für ihre Unternehmensseiten im Internet verantwortlich machen. Ausländische Unternehmen werden dann nicht mehr in der Lage sein, sich der amerikanischen Gesetzgebung zu entziehen, so der Autor Peter Abrahams.

Für die Zukunft ist Abrahams gespannt, ob sich zum Beispiel in Großbritannien, wo mit dem DDA (Disability Discrimination Act) eine vergleichbare Gesetzgebung herrscht, eine ähnliche Entwicklung abzeichnen wird. Das setze allerdings voraus, dass Gesetze im Zweifelsfall auch eingeklagt würden und sich nicht als Papiertiger erweisen.

Für die restliche Welt fasst der Autor Peter Abrahams die Botschaft so zusammen: Lokale Gesetzgebungen werden langfristig auslaufen und wer weiterhin mit den Vereinigten Staaten und Großbritannien Handel treiben will sollte Gesetzen wie dem ADA und dem DDA entsprechen.

Das klingt martialisch, zeigt aber welchen Stellenwert Barrierefreiheit in den Vereinigten Staaten hat. Und auch wenn der Tonus der Meldung eine gewisse breitbeinige Wildwest-Manier nicht verbergen kann, sollten international agierende Unternehmen die Brisanz dieser Entwicklung nicht unterschätzen. Denn welche Auswirkungen eine Klage auf den Aktienkurse börsennotierter Unternehmen haben kann, ist seit dem Lipobay-Skandal von Bayer hinreichend bekannt. Zugegeben, die Dimension ist eine andere, und die Gefahr ist zunächst abstrakt. Aber ausblenden sollten Unternehmen die Gefahr trotzdem nicht.

Für Unternehmen, die in Bezug auf Barrierefreiheit mal über den deutschen Tellerrand schauen wollen, findet im Oktober im London die Konferenz "Accessible Computing for the Disabled" statt. Die Konferenz will unter anderem moralische, gesetzliche und kommerzielle Triebfedern hinter Barrierefreiheit beleuchten. Für den einen oder anderen ist es vielleicht mal ganz erhellend das Thema Barrierefreies Internet im internationalen Kontext zu betrachten.

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