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Barrierefreie Infoterminals

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Die Begriffe Barrierefreies Internet oder Barrierefreies Webdesign erfreuen sich mittlerweile durchaus respektabler Verbreitung und zur Zeit ist es auch nicht absehbar, dass sich das ändern wird. Natürlich versuchen wir vom Barrierekompass unseren Teil dazu beizutragen, stellen aber manchmal auch fest, dass die Fokussierung auf die Begriffe Barrierefreies Internet, beziehungsweise Barrierefreies Webdesign zu einem ungewollten Tunnelblick führt.

Kürzlich fanden wir beim AbI-Projekt, wo wir als Unterstützer tätig sind, eine kurze Notiz über barrierefreie Infoterminals, die, nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik, genauso zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, wie Internetseiten. Zumindest, wenn Sie von Behörden der Bundesverwaltung betrieben werden, wie das zum Beispiel in Arbeitsämtern der Fall ist.

Die Verordnung gilt für:

  1. Internetauftritte und -angebote,
  2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
  3. mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind

Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik nach dieser Verordnung ist dazu bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.

Im Gegensatz zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten sind bei der Konzeption barrierefreier Infoterminals noch einige Anforderungen zu berücksichtigen, die über die in der BITV stehenden hinausgehen. Sie betreffen nicht nur die Zugänglichkeit der durch die Infoterminals bereitgestellten Informationen, sondern auch die Zugänglichkeit der Terminals und der Hardware selbst. Um die Zugänglichkeit, beziehungsweise die Barrierefreiheit dieser Terminals im Bereich der Benutzeroberfläche zu gewährleisten, gelten im Prinzip die gleichen Regeln, wie für barrierefreies Webdesign. Allerdings mit einem gravierenden Unterschied: Barrierefreies Webdesign muss entsprechend der BITV auch die Bedienung des Angebots, sowie den Zugriff auf die Informationen des Angebots geräteunabhängig, zum Beispiel mit Hilfe verschiedener assistiver Technologien ermöglichen. Dies ist natürlich bei einem Infoterminal nur bedingt möglich, da die Geräte und die Hilfsmittel, die verwendet werden können, bei einem Infoterminal in den meisten Fällen fest vorgegeben werden. Trotzdem lautet auch hier die Forderung: es muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen entsprechende Hilfsmittel angeboten werden. Da natürlich nicht jeder immer sein eigenes Hilfsmittel, das am ehesten seinen Bedürfnissen entspricht, mit sich rumträgt, muss er mit dem zurechtkommen, was er am Terminal vorfindet. Im Zweifelsfall handelt es sich hier um Hilfsmittel, die den größten gemeinsamen Nenner bilden und insofern im Einzelfall möglicherweise nur eine suboptimale Lösung bieten.

Die Herausforderungen, mit denen sich Entwickler bei der Gestaltung von barrierefreien Internetseiten, oftmals konfrontiert sehen, dürften bei barrierefreien Infoterminals schnell zu unlösbaren Problemen führen. Mehr als sonst gilt hier sicherlich: 100 Prozent Barrierefreiheit gibt es nicht.

Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik hat sich zu diesem Thema noch weitergehende Gedanken gemacht und eine Linkliste mit Seiten, die Tipps und Hinweise zur Gestaltung und zum Aufstellen von Infoterminals geben, veröffentlicht. Leider sind die meisten Informationen, beziehungsweise Verweise englischsprachig und insofern selbst nicht wirklich barrierefrei.

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Digitale Barrierefreiheit