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Barrierefreies Internet

Accessibility, Usability und Richtlinien

Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind etabilierte und mittlerweile präzise definierte Begriffe, um digitale Services allgemein und das Internet speziell für alle Menschen zugänglich zu machen. Die offiziellen Richtlinien der WCAG konzentrieren sich dabei auf Barrieren für Menschen mit einer Behinderung, wohingegen die allgemein formulierten Usability-Grundsätze der EN ISO 9241 das Thema Barrierefreiheit nicht von der Barriere her betrachten, sondern vom gewünschten Ziel. Die technische Umsetzung von Websites und Apps sollte nicht nur die Richtlinien für Barrierefreiheit sondern auch folgende Grundsätze erfüllen, wenn Sie Barrierefreiheit ganzheitlich betrachten wollen: 

  • Aufgabenangemessenheit
  • Selbstbeschreibungsfähigkeit
  • Lernförderlichkeit
  • Steuerbarkeit
  • Erwartungskonformität
  • Individualisierbarkeit
  • Fehlertoleranz

Die in Abschnitt 111 der DIN EN ISO 9241 formulierten Leitkriterien für Gebrauchstauglichkeit von Software sollten Sie ebenfalls kennen. Die folgenden Leitkriterien werden ebenfalls nicht von den offiziellen Richtlinien für Barrierefreiheit ​​​​​​​angesprochen, unterstützen aber in hohem Maße die Barrierefreiheit. Letztendlich nicht nur für Menschen mit einer Behinderung.

  • Effektivität zur Lösung einer Aufgabe
  • Effizienz der Handhabung des Systems
  • Zufriedenheit der Nutzer einer Software
Junger Mann im Rollstuhl mit Bulldogge auf dem Schoß versucht mit einer Hand am Laptop zu arbeiten

Digitale Barrierefreiheit

Menschen mit einer Behinderung bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Vor allem, wenn man die immer größer werdende Zielgruppe der Senioren hinzurechnet. Doch gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine gleichberechtigte und vor allem eigenständige Nutzung digitaler Medien erschwert. Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden sowohl von Seitenbetreibern, als auch von Agenturen oft falsch eingeschätzt. Vor allem, weil sich die Richtlinien für Barrierefreiheit ständig weiterentwickeln.

Doch wie orientiert man sich beim Thema Barrierefreiheit? Welche Pflichten bestehen bei der Erstellung von Internetseiten, Apps oder auch Dokumenten, wie PDF? Und für wen gelten die offiziellen Richtlinien für Barrierefreiheit überhaupt? Was bedeutet die BITV und was ist der Unterschied zu den WCAG oder der EN 301 549? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Barrierekompass, beziehungsweise die Agentur anatom5, die den Barrierekompass seit 2003 betreibt.

Junge Frau im Rollstuhl mit Laptop auf dem Schoß

Barrierefreiheit – mehr als Richtlinien

Das Internet begleitet uns überall, ob zuhause oder unterwegs. Seine Informationen und Services erleichtern unser aller Leben – wenn sie barrierefrei sind. Die offiziellen Richtlinien für Barrierefreiheit definieren das untere Maß der Barrierefreiheit. In Europa sind das die EU-Richtlinie 2102 und die Umsetzungrichtlinien der EN 301 549. Gesetzlich geregelt wird das in Deutschland durch die jeweils gültige BITV für Bundesbehörden bzw. auf Landesebene durch die jeweilige Landes-BITV.

Aber auch alle anderen europäischen Mitgliedstaaten müssen diese EU-Richtlinie seit Ende 2018 in nationales Recht umsetzen – in Deutschland ist dies mit der BITV 2.0 (2019) geschehen. Und auch für die Privatwirtschaft ist das Thema relevant. Über den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA)werden private Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ab 2025 ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der European Accessibility Act ist das zentrale Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen in Europa