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Vorbildfunktion!? Österreich und das barrierefreie Internet

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Seit Anfang des Jahres gilt in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Nachdem bereits die Schweiz mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) im Bereich der barrierefreien Informationstechnologie einige Fakten geschaffen hat, zieht Österreich nun mit Deutschland und der Schweiz gleich - und geht sogar noch weiter!

Wie uns Martin Ladstätter von BIZEPS-INFO mitteilte, hat das österreichische BGStG eine entscheidende Besonderheit im Vergleich zu den Gesetzen der Nachbarländer: Streng genommen gilt es nämlich auch für Websites der Privatwirtschaft und nicht allein für Internetangebote der öffentlichen Hand, denn in Paragraph 2 geht es um die Anbahnung von Rechtsverhältnissen, oder um es weniger juristisch auszudrücken: Um die Inanspruchnahme von Leistungen im privatrechtlichen Sinn. Damit sind dann auch Unternehmen in der Pflicht.

Konsequenzen & Nährwert

Eine mögliche Konsequenz hieraus ist unter anderem, dass Zielvereinbarungen mit Unternehmen, wie sie in Deutschland existieren, nicht notwendig sind. Zumal, da es in Österreich auch ein Diskriminierungs-Verbot gibt, das entsprechende Ansprüche in Diskriminierungsfällen regelt.

Eine hervorragende Übersicht über die rechtlichen Unterschiede und Besonderheiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet der Artikel "Rechtliche Rahmenbedingungen des barrierefreien Internet-Zugangs" von Werner Schweibenz, der in "Barrierefreiheit im Internet" (IWP-Sonderheft) veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass alle Artikel nun auch als PDF-Dokumente zum kostenlosen Download bereitstehen.

Übrigens findet sich im österreichischen Gesetz folgende Erläuterung im Hinblick auf die zugrundeliegenden Richtlinien:

Herangezogen werden dafür beispielsweise die einschlägigen ÖNORMEN in den Bereichen Bauen und technische Ausstattung sowie die WAI-Leitlinien betreffend Angebote im Internet.

Das klingt nach einer automatischen Update-Funktion, sollte es jemals zur Veröffentlichung der WCAG 2.0 kommen. Ein ähnliches Vorgehen also, wie im Fall des Landesgleichstellungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, auch BITV-NRW genannt.

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