Kontakt aufnehmen Menü

Countdown: Bis 2017 alle öffentlichen Internetseiten barrierefrei

Veröffentlicht am:

Das europäische Parlament hat im Februar 2014 endlich den Beschluss durchgesetzt, dass bis zum Jahre 2017 alle öffentlichen Internetseiten barrierefrei sein müssen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum frei zugänglichen Internet für alle. Vor allem da Online-Dienste einen immer höheren Stellenwert einnehmen und das Internet unentbehrlich für den Zugang zu Informationen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe ist.

Mit dem Beschluss wurde festgelegt, dass jeder Mitgliedsstaat selbst eine nationale Durchsetzungsstelle einrichten muss und diese dann, wenn nötig, die festgelegten Sanktionen durchsetzt. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf denen auch die BITV basiert, wurden im Jahr 2012 bereits zum internationalen Standard erklärt (ISO/IEC 40500:2012) und im Rahmen des Mandats 376 sollen sie so bald wie möglich auch in den Europäischen Standard übernommen werden.

Der österreichische Europaabgeordnete Josef Weidenholzer sagte dazu, dass der momentane Erfolgsweg, für ein frei zugängliches Internet, nur erfolgreich fortgesetzt werden kann, wenn auch grundlegende Dienstleistungen wie Nachrichtendienste oder "Online Banking" barrierefrei zugänglich sind.

Probleme bei Barrieren im Internet und Vorteile der Barrierefreiheit

Der Zugang zur digitalen Gesellschaft durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt immer mehr an Bedeutung zu und inzwischen wird der Zugang zum Internet als Grundrecht für alle Menschen angesehen, also selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung (15 % der europäischen Bevölkerung). Informations- und Kommunikationstechnologien sind für Dienstleistungen, Bildung, Jobsuche und Joberwerb, aber auch Freizeitgestaltung gewissermaßen das Tor, das für Jedermann zugänglich sein sollte. Sie sind Mittel gegen Isolation und soziale Ausgrenzung. Nur so kann Menschen mit Behinderung die Teilhabe am digitalen Leben vollends ermöglicht werden.

Ioannis Vardakastanis, Präsident des Europäischen Behindertenforums, stimmt der Europäischen Kommission bei der Forderung nach Fortschritten zu: „Das Europäische Behindertenforum begrüßt die Legislativvorschläge über die Barrierefreiheit öffentlicher Websites, weil dies dazu beiträgt, die Bürgerrechte zu stärken und den 80 Millionen Bürgern mit Behinderungen einen direkten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu gewähren. Ein erster Schritt dazu ist die Beseitigung aller Hindernisse beim Zugang zu Internetprodukten und -diensten im Binnenmarkt.“

Trotzdem ist es noch ein langer Weg bis im Jahr 2017 dann hoffentlich alle öffentlichen Internetauftritte barrierefrei sind. Das wird ersichtlich, wenn man sich vor Augen führt, dass bis 2013 weniger als ein Drittel der genannten Seiten, ungefähr 250 000, barrierefrei war und das eben dazu führt, dass für behinderte Menschen vieles unzugänglich ist.

Es ist ein großer Schritt, dass jetzt eben jener Beschluss gefasst wurde, vor allem weil es 2012 bereits ähnliche Bemühungen gab. Damals zeigten die europäischen Institutionen schon, dass sie für einen barrierefreien Zugang sorgen wollen. Allerdings war die damalige Richtlinie keine grundlegende Veränderung für Menschen mit Behinderung da gerade einmal 12 Arten von Webauftritten inbegriffen waren. Diese verbindlichen Vorgaben für die Barrierefreiheit betreffen wichtige öffentliche Dienstleistungen in Bezug auf die Sozialversicherung und gesundheitsbezogene Dienste, die Arbeitsplatzsuche, die Einschreibung an Universitäten und die Ausstellung von Personaldokumenten und Bescheinigungen (die vollständige Liste finden Sie in der Pressemeldung). 

Außerdem gab es 2012 auch noch keine Pläne für die jetzt festgelegten nationalen Durchsetzungsstellen was bedeutete, dass es kein festes Kontrollsystem gab, das die Interessen der Menschen mit Behinderung mit einbezogen hätte. In Deutschland gibt es, seit einigen Jahren, die "Meldestelle für digitale Barrieren". Dieses Konzept sieht vor, dass Internetnutzer von Barrieren berichten können, und ein Mitarbeiter der Meldestelle dann Kontakt mit dem Betreiber der jeweiligen Internetseite aufnehmen kann, um eine barrierefreie Lösung zu finden. Dies ist aber nicht verpflichtend.

Alle Menschen müssen sich darüber im Klaren sein, dass es wichtig für eingeschränkte Menschen ist, uneingeschränkten Zugang zum Internet zu haben und, dass jeder Vorteile aus Barrierefreiheit ziehen kann. Deshalb müssen alle dazu beitragen, dass das Internet zu einer vollkommen barrierefreien Plattform wird.

BITV-Test und Beratung

Wir sind bereits mehrere Jahre offizielle Prüfstelle im BITV-Test-Prüfverbund und können Ihnen den BIK BITV-Tests anbieten – entweder als Konformitätstest (BITV-Test zur Veröffentlichung) oder einen Projekt begleitenden BITV-Test, der aufgrund einer geringeren Seitenauswahl (Stichprobe) zwar günstiger ist, aber nicht veröffentlicht werden darf. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für einen BIK BITV-Test. Neben diesen Tests können wir Ihnen auch eine vereinfachte Überprüfung sowie unseren eigenen Barriere-Check Pro (erweiterter BITV-Test) anbieten

BITV-Prüfung anfragen

Barrierefreie PDF

Tag-Baum Barrierefreie PDF-UA PDF erstellen nach BITV und EN301549

Von uns erhalten Sie garantiert barrierefreie PDF. Alle Dokumente werden mit Screenreader und dem PDF Accessibility Checker überprüft und validiert. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Prüfbericht von uns.

Barrierefreie PDF von anatom5

Barrierefreies Internet

Als Agentur für Universelles Design und Herausgeber des Barrierekompass, hat anatom5 seit 2003 eine weitreichende Expertise im Bereich barrierefreie Informationstechnologie erlangt.

Spezialisierte BITV-Agentur

Die Leistungsfelder umfassen das gesamte Thema Barrierefreiheit nach BITV: Barrierefreies Internet, Barrierefreie PDF, Barrierefreies Responsive Design, Usability & Accessibility Konzeption, Leichte Sprache, Einfache Sprache, UI-Design, BITV-Testing, Schulungen und Workshops.

Ausgezeichnete Barrierefreiheit

Die intensive Beschäftigung mit digitaler Barrierefreiheit spiegelt sich auch in diversen Auszeichnungen wider, die anatom5 seit 2003 erhalten hat, darunter 10 Nominierungen für einen BIENE-Awards der Aktion Mensch.

Digitale Barrierefreiheit