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BITV 2.0 - was lange währt, wird endlich gut?

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Es ist soweit: Heute ist die neue BITV 2.0 in Kraft getreten. Grund zum Jubeln oder Ärgern? Wir nehmen die Verordnung unter die Lupe.

Bereits seit 2008 gibt es die weltweit anerkannten Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG2.0), die klar aufgebaut sind. Dagegen scheint die neue BITV 2.0 ein Gemisch aus Forderungen und Regeln zu sein, die im Zusammenhang nur schwer zu verstehen sind erklärt Klemens Kruse, Geschäftsführer des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit BKB e.V.:

So verlangt etwa Bedingung 1.2.3 eine Audio-Deskription oder Volltext-Alternative für Videos, Bedingung 1.2.5 verlangt dann aber in jedem Falle die Audiodeskription. Dies ist nur verständlich, wenn man weiß, dass 1.2.3 eine Level A-Anforderung der WCAG2.0 ist und 1.2.5 eine darüber hinausgehende Level AA-Anforderung.

Verwirrend

Sind Sie verwirrt? Wir auch. Während die WCAG2.0 Anforderungen an barrierefreie Webangebote mit Konformitätsstufen A, AA, AAA regelt, kennt die BITV 2.0 nur zwei Prioritäten. So beinhaltet Priorität I eine Mischung aus Anforderungen der Stufen A, AA und vereinzelt sogar AAA ohne weitere Untergliederungen, die eine prozesshafte Umsetzung betonen würden, kommentiert Kerstin Probiesch, freie Beraterin und Fachbuchautorin in Sachen Barrierefreiheit. Priorität II umfasst lediglich die Anforderungen der Konformitätsstufe AAA. Unklar ist zudem, auf welche Internetangebote die einzelnen Prioritäten überhaupt anzuwenden sind. In der BITV 2.0 ist lediglich die Rede von Internetangeboten von Behörden und Institutionen Unternehmen sind weiterhin außen vor. Was weitere Anbieter anbelangt, so sind die Richtlinien lediglich erwünscht". Ebenso wie Anforderungen zur Leichten Sprache und zur Gebärdensprache, die thematisch zwar großen Platz einnehmen, allerdings kein Muss darstellen. Denn es handelt sich bei der BITV 2.0 einzig und allein um eine Selbstverpflichtung des Bundes und einzelner Bundesländer zur Barrierefreiheit. In diesem Sinne stellt sich die Frage, ob Verordnung die korrekte Oberbezeichnung für die BITV 2.0 Anforderungen ist, wenn alles nur auf freiwilliger Basis geschehen soll.

Es ginge auch anders

Wozu also das lange Warten und Hoffen, dass die neue BITV 2.0 etwas zur Barrierefreiheit in Internet der Zukunft beiträgt und bestehende Mängel beseitigt? Denn eigentlich ist die Verordnung lediglich eine übersetzte und überarbeitete Fassung der WCAG2.0, die allerdings laut Klaus Peter Wegge 3 Jahre zu spät kommt und darüber hinaus noch unnötig ist. Einfacher und kostenschonender wäre es, die klar strukturierten Richtlinien der WCAG2.0 gesetzlich und allgemeingültig zu verankern und den Geltungsbereich auch auf gewerbliche Anbieter, Soziale Plattformen, Online-Shops, private Dienstleister usw. auszuweiten.

Fazit

Auf die frisch in Kraft getretene BITV 2.0 prasselt leider, aber zu Recht, von allen Seiten Kritik herab. Nur in Teilen ist sie als Grundlage für die Breite der Online-Angebote geeignet, äußert sich Niels Rasmussen, Vorsitzender der ARD-Projektgruppe "Barrierefreier Rundfunkzugang".

Was bedeutet das nun für das barrierefreie Internet? Ist Barrierefreiheit wirklich nur eine Vision – wie sie von Thomas Hänsgen, dem Stiftungsratsvorsitzenden und Geschäftsführer der Organisation "barrierefrei kommunizieren!" bezeichnet wird? Und wie gehen multinationale Konzerne mit den freiwilligen Anforderungen um? Deutschland isoliert sich mit dieser Sonderlösung auf internationaler Ebene. Besser machen es Österreich und Schweiz, wo die WCAG2.0 als Grundlage gelten.

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